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Rahmenpläne

Aufgabengebiet „Interkulturelle Erziehung“

 

Gestaltung + Bildungspläne

(Fotolia)

 Interkulturelle Erziehung ist Teil des allgemeinen Erziehungsauftrags von Schule und basiert auf dem Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3). Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule (Hamburger Schulgesetz/HmbSG §§1-3) umfasst Aufgaben und Fragestellungen, die nicht einzelnen Unterrichtsfächern zugeordnet werden können und in der Regel mehrere Fächer und Lernbereiche zugleich betreffen. Diese Aufgaben und Fragestellungen werden im Unterricht im Rahmen von Aufgabengebieten bearbeitet (HmbSG § 5) Eines von neun Aufgabengebieten ist die „Interkulturelle Erziehung“. Die Aufgabengebiete sollen 10% des gesamten Unterrichtsangebotes umfassen.

Informieren Sie sich hier über die Rahmenpläne, die im laufenden Schuljahr für die Gestaltung des Unterrichts zugrunde zu legen sind.

Leseempfehlungen

Bundesweit
Nationaler Integrationsplan, Juni 2007 (PDF 2,3 MB)
Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (1996) (PDF 46 KB)

Hamburg
Hinweise zur Berücksichtigung der drei prioritären Themen in der Lehrerbildung (PDF 145 KB)
Prioritäre Themen (ZLH - Zentrum für Lehrerbildung Hamburg)
Hamburger Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern (2006) (PDF 1,6 MB)
Hamburger Bildungsserver "Integration"
Senatsdrucksache "..religiös begründete schulische Problemsituationen" (2005) (PDF 28 KB)
Presseinformation zur Senatsdrucksache (PDF 17 KB)