Sicherheitserziehung/Erste Hilfe
Erste Hilfe ist ein wichtiges Thema für jede Schule.
Hinweise / News / Termine
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- BSB-Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“
Auch Schulen müssen – wie Unternehmen – die allgemeinen unfallversicherungsrechtlichen Bestimmungen einhalten (beispielsweise im Hinblick auf die für das Kollegium vorgeschriebene Zahl von Ersthelfern). Darüber hinaus sind die Schulleitungen zur Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe im inneren Schulbereich verpflichtet. Einzelheiten dazu regelt die BSB-Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ vom 01.08.2010. Den Wortlaut der Richtlinie und Hilfen zu deren Umsetzung finden Sie auf den Internetseiten der BSB. Bei Beratungsbedarf können Sie sich an den Arbeitsbereich Gesundheitsförderung des LI wenden; hier erhalten Sie auch Unterstützung bei der Suche freier Plätze in Lehrgängen "Lebensrettende Sorfortmaßnahmen Schulen".
HINWEIS: Für Ersthelfer-Qualifizierungsmaßnahmen gemäß Punkt 1.a der Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“ (Erste Hilfe-Grundausbildungen bzw. Erste Hilfe-Trainings) können Schulen entweder Angebote des ZAF nutzen oder sich an andere Anbieter solcher Maßnahmen (Hilfsorganisationen etc.) wenden. Lehrgänge „Lebensrettende Sofortmaßnahmen Schulen“ (Punkt 1.b der Erste Hilfe-Richtlinie) werden hingegen grundsätzlich nicht vom ZAF durchgeführt. - Kostenlose Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler
Die Hilfsorganisationen Arbeitersamariterbund (ASB), Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), Johanniter Unfallhilfe (JUH), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Deutsches Rotes Kreuz (DRK) bieten den Hamburger Schulen kostenlose Erste-Hilfe-Lehrgänge für Schüler/innen im Alter von 10 bis 16 Jahren an (Schwerpunkt: 8./9. Jahrgangsstufe). Die Ausbildung umfasst 12 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und kann auch in Projektwochen integriert werden. Zu den Inhalten gehören u.a.: Verhalten bei Notfällen, Notruf, Retten aus akuter Gefahr, Bewusstlosigkeit, Motorradunfall, Schock. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss eine Bescheinigung, die für den Erwerb des Führerscheins der Klassen A und B anerkannt wird. Die Ausbildung wird vom Bundesministerium des Innern gefördert, und zwar können in den Jahren 2010-2014 jährlich insgesamt 1.500 Hamburger Schüler/innen diese Ausbildung erhalten.
Ansprechpartnerin: Susanne Eckermann, DRK Kreisverband Hamburg-Wandsbek e.V., Gustav-Adolf-Str. 88, 22043 Hamburg, Tel. 657 00 41.
Frau Eckermann wird die Anfragen der Schulen an die durchführende Hilfsorganisation weiterleiten und die betreffenden Schulen entsprechend informieren. - Schulsanitätsdienste
An mehr als 30 Hamburger Schulen gibt es Schulsanitätsdienste, in denen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 mitarbeiten. Schulsanitätsdienste bieten vielfältige Möglichkeiten sozialen Lernens und sind eine sinnvolle Ergänzung des „Erste-Hilfe-Systems“ einer Schule. Am 21. Juni 2011 fand zum fünften Mal der „Wettbewerb der Hamburger Schulsanitätsdienste“ statt, den das LI gemeinsam mit der Unfallkasse Nord (UK Nord), dem Jugendrotkreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Arbeiter-Samariter-Bund und dem Malteser Hilfsdienst jährlich ausrichtet. Die Sieger des Jahres 2011: Gymnasium Bornbrook (Platz 1), Albrecht-Thaer-Gymnasium (Platz 2), Sophie-Barat-Schule (Platz 3). Der nächste Wettbewerb findet am 12.06.2012 statt. Nähere Informationen: Arbeitsbereich Gesundheitsförderung des LI.
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