Gewalt gegen Lehrkräfte
Handlungsempfehlungen/Checkliste
Sofortmaßnahmen
- Information der betroffenen Lehrkraft an Schulleitung und Klassenleitung
- Sofortige vorläufige Suspendierung der Schülerin/des Schülers durch die Schulleitung (HmbSG § 49 Abs.9)
- Klärung, ob die Lehrkraft sich in der Schule oder im Umfeld bedroht fühlt - Schutzmaßnahmen, Freistellung, Beratungsangebote
Einschalten anderer Institutionen
- Information der Schulaufsicht (Gespräch über Freistellung der Lehrkraft)
- Information der Sorgeberechtigten (Grenzziehung)
- Information der Beratungsstelle Gewaltprävention
- Beratung der Schulleitung/Klärung der Gefährdungslage
- Angebot eines unterstützenden Krisengesprächs für die Lehrkraft - Evtl. polizeiliche Anzeige (Strafanzeige durch Schulleitung oder Strafantrag durch betroffene Lehrkraft)
- Dienstunfallmeldung (Abt. für Dienst- und Arbeitsunfälle in der BSB: 42863-3642 und 42863-2391)
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen
- Normenverdeutlichung gegenüber dem Schüler/der Schülerin (Schulleitung, Polizei, Rebus, Beratungsstelle Gewaltprävention)
- Unterstützendes Gespräch mit dem Schüler/der Schülerin (Hintergründe, Reue, Wiedergutmachung)
- Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft (Hintergründe, Unterstützungsangebote, Position dem Schüler/der Schülerin gegenüber)
- Einleitung von Ordnungsmaßnahmen (Empfehlung auf Nichtteilnahme der betroffenen Lehrkraft an den Beschlussfassungen)
- Dokumentation des Vorfalls
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag
- Entscheidungen über das Vorgehen:
- klärendes Gespräch zwischen Lehrkraft und Schüler/Schülerin
- polizeiliches Ermittlungsverfahren - Entscheidung über Ordnungsmaßnahme (von Verweis bis Umschulung)
- Integration und fachliche Begleitung des Schülers/der Schülerin in alter oder neuer Schule
Kontakt
Beratungsstelle Gewaltprävention
Hohe Weide 16
20259 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 842 - 930
Fax: (040) 4 28 842 - 901
E-Mail: gewaltpraevention@li-hamburg.de
