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Raub oder Erpressung

Raub oder Erpressung (Strafgesetzbuch §§ 249 bis 256): Wegnahme von Dingen unter Ausübung und/oder Androhung von Gewalt (Raub), Androhung oder Ausübung von Gewalt mit dem Ziel, sich zu bereichern (Erpressung)  Beispielsweise "Gib mir dein Handy/Taschengeld, sonst schlag ich dich zusammen!"

 

Handlungsempfehlungen / Checkliste

Sofortmaßnahmen

  1. Einschreiten der Lehrkräfte oder Notruf Polizei (110), ggf. Sicherstellung der geraubten Gegenstände, Konfrontation des Täters mit seiner Tat, Schutz des Opfers sicherstellen
  2. Sofortige Information über Raub oder Erpressung an Schulleitung, Klassenführung und ggf. Polizei (zuständige Polizeiwache oder - bei Gefahr im Verzug - Tel. 110),
  3. Information der Sorgeberechtigten (Opfer, Täter/innen),
  4. Grenzziehung durch SL gegenüber Täter/in, evtl. Suspendierung der Täter/-innen

    Einschalten wichtiger Institutionen

  5. Information der Sorgeberechtigten (der / des Tatverdächtigen, der / des Betroffenen)
  6. Meldung des Vorfalls durch den Meldebogen (Schulaufsicht, Rebus bzw. BZBS -Beratungszentrum berufliche Schulen- und BSG – Li)

    Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen

  7. Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief, usw.),
  8. Einleitung von schulischen Ordnungsmaßnahmen (Dokumentation, Anhörungen, Klassenkonferenz usw.).

    Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag

  9. Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen:
    -
    à Aspekte: Vorsätzlichkeit der Tat, Reue der Täter/-innen
    -
    à zusätzliche pädagogische Auflage (Klassenkonferenz),
  10. Ggf. Integration und Unterstützung des Opfers in den ersten Tagen nach der Tat,
  11. Anbahnung eines Täter-Opfer-Gesprächs, Integration und fachliche Begleitung der Täter (in alter oder neuer Schule)

 

Kontakt

Beratungsstelle Gewaltprävention
Hohe Weide 16
20259 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 842 - 930
Fax: (040) 4 28 842 - 901
E-Mail: gewaltpraevention@li-hamburg.de