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Schwerer Diebstahl

Schwerer Diebstahl (Strafgesetzbuch §§ 243 bis 248): Einbruch in Gebäude, Aufbruch von Behältnissen, gewerbsmäßiger Diebstahl, Diebstahl unter Mitführen von Waffen oder gefährlichem Werkzeug. Beispielsweise Aufbruch eines Klassenraumes und Diebstahl von Flachbildschirmen.

 

Handlungsempfehlungen/Checkliste
Sofortmaßnahmen

  1. Einschreiten der Lehrkräfte oder Notruf Polizei (110), ggf.. Unterbindung der laufenden Tat,
  2. Sofortige Information über die (gemeinschaftlich) begangene Straftat an Schulleitung, Klassenführung und Polizei (zuständige Polizeiwache oder - bei Gefahr im Verzug - Notruf 110),
  3. Information der Sorgeberechtigten (Opfer, Täter/innen),
  4. Grenzziehung durch SL gegenüber Täter/in, evtl. Suspendierung der Täter/-innen.

    Einschalten wichtiger Institutionen

  5. Information der Sorgeberechtigten (der/des Tatverdächtigen, der/des Betroffenen)
  6. Meldung des Vorfalls durch den Meldebogen (Schulaufsicht, Rebus bzw. BZBS -Beratungszentrum berufliche Schulen- und BSG – Li)

    Erzieherische und Ordnungsmaßnahmen

  7. Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief, usw.),
  8. Einleitung von schulischen Ordnungsmaßnahmen (Dokumentation, Anhörungen, Klassenkonferenz usw.).

    Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag

  9. Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen:
    -
    à Aspekte: Vorsätzlichkeit der Tat, Reue der Täter/-innen
    -
    à zusätzliche pädagogische Auflage (Klassenkonferenz),
  10. Integration und Unterstützung des Opfers in den ersten Tage nach der Tat,
  11. Anbahnung eines Täter-Opfer-Gesprächs, Integration und fachliche Begleitung der Täter (in alter oder neuer Schule)

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Kontakt

Beratungsstelle Gewaltprävention
Hohe Weide 16
20259 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 842 - 930
Fax: (040) 4 28 842 - 901
E-Mail: gewaltpraevention@li-hamburg.de