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Schwerer Fall der Bedrohung

Androhung eines Verbrechens gegen das Opfer oder gegen ihm nahe stehenden Personen. (Strafgesetzbuch § 241)Zur Einschätzung von Bedrohungslagen an Schulen stehen Ihnen die  BSG-Li und die Polizei zur Verfügung.

 

  1. Zuständigkeit Polizei
    1.1.
    Ist die Sicherheit an der Schule gefährdet?
    1.2. Ist Leben bedroht?
    Dann ist die Polizei zuständig.
    Hinweise zu akuten Bedrohungssituationen, die das Ausmaß einer Katastrophe annehmen können (Amok-, Bombendrohung), finden Sie unter Seite 64 ff. im Krisenordner – Handlungsleitfaden für Hamburger Schulen.
  2. Zuständigkeit BSG-Li
    Zur Einschätzung der Gefährlichkeit einer Bedrohungssituation (unklare Bedrohung) wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Gewaltprävention – im Sinne einer Beratung – und an die Polizei – im Sinne der Aufnahme einer Straftat und Einleitung polizeilicher Maßnahmen-.
  3. Informationsmanagement
    Wenn Schüler und Eltern von einer Bedrohungslage erfahren, sollten diese sofort durch einen Brief über die Sachlage informiert werden. Das schafft Sicherheit!
  4. Beratung und Unterstützung nach bearbeiteten Drohungen mit Polizeieinsatz
    Wenden Sie sich bitte zeitnah an die Beratungsstelle Gewaltprävention um weitere Schritte einzuleiten.



Checkliste/Handlungsempfehlung zum Umgang mit schwerer Bedrohung:

Sofortmaßnahmen

  1. Sofortige Information über die Bedrohung an die Schulleitung
  2. Bei akuter Gefahreneinschätzung: Einschaltung der Polizei (Notruf 110)
  3. BeratungsstelleGewaltprävention (BSG-Li) oder Hamburger Schulkrisenteam über Notfallnummer (42863-5555) informieren
  4. Einschätzung/bzw. Einsatz der Polizei abwarten
  5. Maßnahmen zur Deeskalation einleiten (ggf. Grenzsetzung durch Suspendierung des Tatverdächtigen)

    Einschalten wichtiger Institutionen

  6. Information der Sorgeberechtigten (der/des Tatverdächtigen, der/des Betroffenen)
  7. Meldung des Vorfalls durch den Meldebogen (Schulaufsicht, Rebus bzw. BZBS -Beratungszentrum berufliche Schulen- und BSG – Li)

    Pädagogische, erzieherische und Ordnungsmaßnahmen

  8. Bearbeitung des Vorfalls in der Schulgemeinschaft (Klasse, Elternbrief usw.)
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    Information des Kollegiums
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    Information an die Eltern der Schule/bzw. Eltern der betroffenen Klassen
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    Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler benennen, evtl. Beratungszentrum einrichten
  9. Begleitung betroffener Personen oder Personengruppen
  10. Einleitung von schulischen Ordnungsmaßnahmen
  11. (Anhörungen, Klassenkonferenz usw.)
  12. Grenzziehung durch Schulleitung, falls noch nicht erfolgt (s.o.)
  13. Hilfeplanung mit Rebus bzw. BZBS
  14. Wiedergutmachung: z.B. öffentliche Distanzierung von dem Gesagten bei den Betroffenen

    Rückkehr in den Alltag und Rückschlüsse für die Weiterarbeit

  15. Integration des/der Betroffenen
  16. Integration und fachliche Begleitung des/der Tatverdächtigen (in alter oder neuer Schule)
  17. Rückschlüsse für Präventionsmaßnahmen und Fortbildungen verknüpfen
  18. Planung von Fortbildungen

 

Kontakt

Beratungsstelle Gewaltprävention
Hohe Weide 16
20259 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 842 - 930
Fax: (040) 4 28 842 - 901
E-Mail: gewaltpraevention@li-hamburg.de