Hinweise vom GPR
Informationen des Gesamtpersonalrats für Personal an den staatlichen Schulen
Zusätzliche Fahrten („3. Weg“) werden als Arbeitszeit angerechnet. Eine Abrechnung der Fahrtkosten für diesen Dienstweg kann über die Schule erfolgen.
Evtl. anfallende Kosten o. Ä. müssen von der jeweiligen Schule getragen werden.
Die durchgehende Ruhezeit nach Beendigung der Arbeit muss mindestens elf Stunden betragen. Endet beispielsweise die Fortbildung um 21.30 Uhr, darf die Arbeit in der Schule erst um 08.30 Uhr beginnen.
Schwangeren dürfen keine Nachteile entstehen. Sie dürfen die Veranstaltung folgenlos um 20.00 Uhr verlassen.
Auf sieben Tage muss es mindestens einen freien Tag geben. Aus diesem Grund ist der Sonntag in der Regel fortbildungsfrei.
Die (werk)tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden (bei Schwangeren 8,5 Stunden) nicht überschreiten. Für alle Fortbildungen (besonders solche in der Abiturphase) gilt: Die Schulleitung stellt sicher, dass die Höchstarbeitszeitgrenze eingehalten wird. Sie trägt dafür Sorge, dass andere Lehrkräfte nicht überlastet werden.
Die Platzvergabe der Teilnehmerinnen- und Teilnehmerauswahl erfolgt für die gesamten Fortbildungen über TIS/Fax bzw. über die vorab in separaten Ausschreibungen bekannt gegebenen Kriterien.
Im Rahmen des Nachteilsausgleichs sind Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bei der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen bevorzugt zu berücksichtigen. Die Angabe ist freiwillig.
Bei Online-Veranstaltungen, die mindestens einen Tag dauern, ist bei gemeldetem Bedarf der Besuch von Präsenzveranstaltungen möglich. Für alle Veranstaltungen müssen Dienstgeräte (aus dem LI oder der eigenen Schule) bereitgestellt werden. Die Nutzung privater Endgeräte darf nicht erwartet werden. Bei Fortbildungen sind datenschutzkonforme Tools wie Jitsi oder BigBlueButton zu empfehlen.
Über tatsächlich wahrgenommene Fort- und Weiterbildungszeiten (inklusive ausgewiesener Vor-/Nachbereitung) wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Bei Weiterbildung wird ein Zertifikat erteilt, wenn ein bestimmter Teilnahmeumfang geleistet wurde. Dieser ist in der Ausschreibung ausgewiesen und mit dem GPR abgestimmt.
Die Verwendung persönlicher Daten muss nach DSGVO Artikel 13 erfolgen.
Für alle Beschäftigten gelten die Dienstvereinbarung LI und die Erläuterungen vom Amt B.
Das Mitbestimmungsrecht des schulischen Personalrats bei der schulinternen Teilnehmerinnen- und Teilnehmerauswahl ist einzuhalten.
Der Schulpersonalrat bestätigt die Beteiligung nach §§ 19, 26 und 88 Abs. 1 Ziffer 19 bei Teilnehmerinnen- und Teilnehmerauswahl und die Kenntnis der getroffenen Maßnahmen.
Diese Hinweise über Maßnahmen und Vorgaben gelten für alle über das LI / die Behörde organisierten Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung, auch solche, die von Kooperationspartnern des LI durchgeführt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Schulpersonalrat!
Kontakt für schulische Personalräte
Gesamtpersonalrat für Personal an den staatlichen Schulen
Hamburger Straße 41/2. OG
22083 Hamburg
Tel.: 040 428 63-2251
Fax: 42 73 13-464
E-Mail: gpr@bsb.hamburg.de