Biologie

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Sicherheit im Unterricht Biologie & NwT

Gefährdungsbeurteilungen, Verwaltung von Fach- und Sammlungsräumen, Umgang mit Stopf- und Flüssigpräparaten

Manuskript der RiSu liegt auf Tisch
© Landesinstitut / Lars Janning

Die Sicherheit im Fachunterricht ist im Interesse der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung, Verwaltung, Lagerung und Entsorgung von Geräten und Chemikalien muss gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien erfolgen. Um Risiken zu bewerten und zu minimieren, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von entscheidender Bedeutung.

In der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU)" sind alle relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht zusammengefasst.

Für spezielle Fragen können sie sich auch an die Unfallkasse Nord wenden. Diese Institution bietet zudem für Lehrkräfte Fortbildungen an: Seminarangebot Unfallkasse Nord

Weitere Informationen finden Sie hier: 


Gefahrstoffverzeichnis

Sicherheitszeichen
© Landesinstitut / Arne Spielhoff

Alle Gefahrstoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis geführt werden. Laut TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ sind im Gefahrstoffverzeichnis mindestens folgende Angaben erforderlich:

  • Bezeichnung des Gefahrstoffs
  • Einstufung des Gefahrstoffs
  • Menge des Gefahrstoffs
  • betroffene Arbeitsbereiche.

Gefahrstoffverzeichnisse können mithilfe von Programmen wie z. B. CLAKS, D-GISS, CheMac-Win oder DEGINTU effizient verwaltet werden.


Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilung
© Landesinstitut / Arne Spielhoff

Das Gefahrstoff-Informationssystem DEGINTU der DGUV kann Lehrkräften dabei helfen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.


Hier zum downloaden: Vorlage Gefährdungsbeurteilung 


Entsorgung von Gefahrstoffabfall

Die Menge des Gefahrstoffabfalls in der Schule sollte so gering wie möglich sein. Es ist immer zu prüfen, ob bestimmte umweltgefährdende und toxische Stoffe nicht durch weniger risikoreiche Substanzen ersetzbar sind. Die Lagerung der Abfälle muss in geeigneten Behältern erfolgen. Sind diese voll oder sollen Gefahrstoffe entsorgt werden, muss der Entsorgungsberechtigte kontaktiert werden. In Hamburg übernimmt zurzeit die Firma Remondis diese Aufgabe.



verschiedene Stopfpräparate von Vögeln
© LI Hamburg / Lars Janning

Stopfpräparate

Stopfpräparate sind sinnvolle und wertvolle Lehrmittel. Die Bestände sollten in den schulischen Sammlungen unbedingt erhalten und zu unterrichtlichen Zwecken verwendet werden. 

Im Umgang mit Stopfpräparaten ist nach der RiSU Folgendes zu beachten:

  • Die Aufbewahrung erfolgt in geschlossenen Schränken, um Belastungen durch Ausgasungen und Stäube zu vermeiden.
  • Ein direkter Schülerkontakt mit den Präparaten ist zu vermeiden (lediglich Anschauung).


  • Es dürfen nur einwandfrei desinfizierte Präparate verwendet werden, z. B. durch Bezug vom Fachhandel. Es ist davon auszugehen, dass Präparate, die zum Schädlingsbefall neigen, vorbeugend behandelt sind, früher gelegentlich mit Arsentrioxid, heute z. B. mit Insektiziden oder anderen Konservierungsmitteln.
  • Bei Tierpräparaten mit krebserzeugenden oder unbekannten Konservierungsmitteln sind diese gegen das Berühren zu sichern. Bei Tätigkeiten damit (z. B. Reinigung) sind folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten: geeignete Schutzhandschuhe tragen, staubarm arbeiten, z. B. im Abzug.
  • Begasungen von Bälgen, Tierpräparaten und Insektensammlungen dürfen nur von einer zugelassenen Firma durchgeführt werden.
  • Als Alternative ist die Tiefkühlbehandlung von Präparaten oder Insektensammlungen zur Bekämpfung von Schädlingen (z. B. Museumskäfern oder Milben) empfehlenswert.


Flüssigpräparate  

Auch Flüssigpräparate stellen wertvolle Lehrmittel dar, die auch im digitalen Zeitalter weiterhin zu unterrichtlichen Zwecken genutzt werden sollten. Im Umgang mit Flüssigpräparaten ist nach RiSU Folgendes zu beachten: 

  • Die Aufbewahrung erfolgt in geschlossenen Schränken.
  • Sie werden nur in besonderen Einzelfällen aus den Vitrinen genommen.
  • Es ist darauf zu achten, dass sie standsicher aufgestellt werden.
  • In unmittelbarer Nähe muss ein Notfallset (Aufsaugmaterial, Abfallbehälter, Schaufel, Besen) bereitgestellt werden.
  • Es muss eine Betriebsanweisung erstellt und bekannt gemacht werden.
  • Die Flüssigpräparate / Präparategläser sind regelmäßig auf Dichtigkeit zu prüfen,
  • Das Volumen der Flüssigpräparate zählt nicht zur maximal zulässigen Lagermenge von brennbaren Flüssigkeiten.


Entsorgung von Stopf- oder Flüssigpräparaten?

Falls Sie Stopf- oder Feuchtpräparate, Insektensammlungen oder andere Bestände haben, die im Unterricht nicht mehr genutzt werden und die sie auf Schulflohmärkten verkaufen (verboten) oder entsorgen (teuer) möchten, wenden Sie sich bitte an die folgende Adresse: Lars.Janning@li.hamburg.de, 040-428842550