Sexualerziehung und Gender

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Quelle: LI Hamburg

Sexualerziehung und Inklusion

Wenn Bedarf an Beratung oder Fortbildungsveranstaltungen zum Thema besteht, sprechen Sie uns an.

Beate Proll
Telefon 040 42 88 42 – 740 I E-Mail  beate.proll@li.hamburg.de


Soforthilfe, Unterstützungsangebote für konkrete Situationen

Eine Erstberatung erhalten Sie in der Abteilung Beratung — Vielfalt, Gesundheit und Prävention im Arbeitsbereich Sexualerziehung.

Schulinterne Fortbildungen zum Thema sind in Absprache mit dem LI möglich. Dafür stehen Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung im Schulbereich zur Verfügung. 


Beate Proll
Telefon 040 42 88 42 – 740 I E-Mail  beate.proll@li.hamburg.de


In Hamburg haben viele Fachberatungsstellen Angebote für Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen.

Pro familia bietet Beratungen und Informationen zu den Themen Sexualität, Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch für Frauen mit körperlicher und/oder geistigen Beeinträchtigungen, deren Eltern und Betreuende an.

Das Familienplanungszentrum richtet sich an alle Gruppen gleichermaßen und bietet Informationen, Beratung und Unterstützung in Bereichen wie Verhütung, Schwangerschaft, Sexualpädagogik oder Sexualität und Behinderung an. Die Beratungen können in verschiedenen Sprachen sowie auch in Leichter Sprache durchgeführt werden.

Talk about ist ein sexualpädagogisches Angebot von Jungenarbeit Hamburg e. V. für Schüler und Schülerinnen, geflüchtete Jugendliche und Erwachsene, Jugendliche in Wohngruppen, Lehrkräfte und Pädagogen und Pädagoginnen sowie Eltern und Sorgeberechtigte. Das Projekt wird auch in Leichter Sprache oder mit der Unterstützung durch Sprachmittelnde angeboten.


Fachberatungsstellen für sexualisierte Gewalt

Menschen mit Beeinträchtigungen sind häufiger sexueller Grenzverletzungen ausgesetzt. Hier unterstützen spezialisierte Beratungsstellen.

Allerleirauh bietet Beratungs-, Fortbildungs- und Unterstützungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt. Sie beraten Mädchen und Frauen zwischen 13 und 27 Jahre, die sexualisierte Gewalt erlebt haben oder erleben. Beratungen werden auch in Leichter Sprache angeboten.

Zündfunke e.V. bietet Präventionsprojekte, Beratung, Fortbildungen und Therapie an und richtet sich zum einen an pädagogisches Fachpersonal und zum anderen an Mädchen, Jungen und Frauen, die sexuellen Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Beratungsstelle ist zwar nicht barrierefrei, aber bei Bedarf kann ein barrierefreier Beratungsraum organisiert werden. Beratungen werden auch in Leichter Sprache angeboten.

Zornrot e. V. bietet Beratungen und therapeutische Begleitung sowie Präventions- und Fortbildungsveranstaltungen für Menschen (z.B. Kinder/Jugendliche, deren Eltern, Fachkräfte…), die mit sexualisierter Gewalt unmittelbar oder mittelbar konfrontiert sind oder waren. Betroffene mit einer geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigung können sich auch an Zornrot wenden.


Inklusive Sexualerziehung  - Rahmenbedingungen

Die International Planned Parenthood Federation hat in einer Erklärung zu den sexuellen Rechten im 5. Artikel festgehalten, dass jeder Mensch das Recht hat „[…] [das] eigene sexuelle Verhalten zu kontrollieren und frei darüber entscheiden zu können.“ (S. 25).

Daher sollen Schülerinnen und Schülern in der schulischen Sexualerziehung die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen vermittelt werden. Zu denen gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich: die Entwicklung von Ich-Stärke, Einfühlungs- und Abgrenzungsvermögen, gesichertes Wissen über die menschliche Sexualität als eine positive Lebensenergie, das Wahrnehmen und Benennen von Gefühlen, usw. Mehr Informationen finden Sie in den Hamburger Bildungsplänen.

Sexualerziehung ist ein wichtiger Präventionsbauchstein gegen sexualisierte Gewalt und gerade Menschen mit Beeinträchtigungen sind häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigungen (siehe: Studie vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Daher sollte besonders bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen darauf geachtet werden, dass sie Zugang zu dem Wissen haben, dass sie für ein sicheres und selbstbestimmtes Leben brauchen. Gerade die körperlichen und emotionalen Abhängigkeiten zu Menschen in ihrem Umfeld stellen ein Risiko dar.

Inklusive Bildung - Rechtlicher Rahmen

Artikel 26: Recht auf Bildung
Bildung ist ein Menschenrecht - das wurde von den Vereinten Nationen beschlossen und ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten. Somit hat jeder Mensch das Recht auf Bildung. Dieses Recht ist auch im Hamburgischen Schulgesetz verankert:
(§1)„Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Bildung und Erziehung und ist gehalten, sich nach seinen Möglichkeiten zu bilden. Dies gilt ungeachtet seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder einer Behinderung.“

Definition Behinderung
Die Vereinten Nationen definieren Behinderung wie folgt: „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Das Hamburgische Schulgesetz greift an dieser Stelle das Problem auf, dass eine Behinderung eine Barriere für Schülerinnen und Schüler darstellen kann. Um dieser Form der Diskriminierung zu begegnen, verpflichtete sich Deutschland 2009 mit der Unterzeichnung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein integratives Bildungssystem auf allen Ebene zu gewährleisten.

Definition Inklusive Bildung
Die Kultusministerkonferenz definiert inklusive Bildung folgendermaßen: „Unter inklusiver Bildung versteht man das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen.“

Barrierefreiheit
Um allen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe an Sexualerziehung zu ermöglichen, müssen mögliche Barrieren erkannt und abgebaut werden. Dies kann beispielsweise mittels Leichter/Einfacher Sprache oder Visualisierungen erreicht werden.

Leichte Sprache
Um geschriebene (oder gesprochene) Sprache für mehr Menschen zugänglich zu machen, wurde die Leichte Sprache entwickelt. Diese folgt bestimmten Regeln, wie: kurze Hauptsätze, Verzicht auf Fremdwörtern, Optik/Schrift und Absätze sollen sinnvoll eingesetzt werden und das Verständnis unterstützen. So bieten beispielsweise sämtliche Bundesbehörden ihre Informationen auch in Leichter Sprache an und haben ihren Internetauftritt dementsprechend angepasst. Wie beispielsweise die  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.bzga.de/leichte-sprache/

Wenn Sie selber Materialien für die schulische Sexualerziehung in Leichter Sprache anfertigen oder zusammenstellen und Beratung hinsichtlich Leichter Sprache benötigen, können Sie sich an das Büro für Leichte Sprache in Hamburg wenden. Das Büro ist spezialisiert auf Leichte Sprache, nicht auf Sexualerziehung. Bei Fragen in Bezug zu Letzterem wenden Sie sich bitte an das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung.

Einfache Sprache
Ein wenig komplexer ist da hingegen die Einfache Sprache. Für diese Form gibt es kein festes Regelwerk: auch längere Sätze sowie Nebensätze sind zulässig, alle im Alltag verwendeten Wörter werden als bekannt vorausgesetzt, Fremdwörter können verwendet werden, sollten aber erklärt werden.

Bilder und auditive Angebote
Auch Illustrationen und audiovisuelle Medien können im Unterricht eingesetzt werden, um Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Bei der Verwendung von Fotos sollte jedoch vorher darauf geachtet werden, ob diese für die schulische Sexualerziehung geeignet sind.


Informationen, Methoden und Materialien

In der Literaturliste Sexualerziehung und Inklusion finden Sie Bücher und Filme für den Unterricht, die bei uns eingesehen und ausgeliehen werden können. Ihr können Sie auch einsatzbereite Arbeitsmaterialien, Broschüren, Literatur und allgemeine Informationen zu den unterschiedlichen Themenfeldern im Bereich Inklusion und Sexualerziehung entnehmen.

Die verwendeten Unterrichtsmaterialien sollen dem psychoemotionalen Entwicklungsstand, dem Wissensstand, den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schülern sowie den Vorgaben des Hamburger Bildungsplans entsprechen.