Qualifizierung Förderkoordination
Seit 2012 sind alle Grund- und Stadtteilschulen dazu verpflichtet, eine Förderkoordination einzusetzen, die über ein integriertes, schulspezifisches Förderkonzept sämtliche Maßnahmen der individuellen Förderung koordiniert.
Für Gymnasien gibt es bisher keine Verpflichtung zur Einsetzung einer Förderkoordinatorin/eines Förderkoordinators, jedoch gehen auch immer mehr Gymnasien dazu über, eine solche Funktionsstelle einzurichten. Sie können deshalb ebenso eine ausgewählte Person in die Qualifizierung schicken.
Förderkoordinatorinnen und -koordinatoren leisten einen wichtigen Beitrag zur inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung, der nur dann zum Tragen kommt, wenn sie in einer kohärenten Aufgabenbestimmung mit anderen Funktionsträgern agieren.
Die Förderkoordinatorin /der Förderkoordinator gehört mit ihrer/seiner Funktion zum mittleren Management, kooperiert mit Schulleitung, ebenso wie mit anderen Funktionsträgern der Schule (didaktische Leitung, Ganztagskoordinator, Sprachlernberater, Beauftragter für Fortbildung, u.a.) und übernimmt Verantwortung für die Erstellung, Evaluierung und Implementierung des schulspezifischen Förderkonzepts. Sie/er ist außerdem rechenschaftspflichtig gegenüber der Schulleitung, der Elternschaft, sowie der Schulaufsicht. Systemisches Denken, Kenntnis rechtlicher Vorgaben, Verwaltungswissen über Ressourcensteuerung sind nur einige der Kompetenzen, die ein solches Amt erfordern.
Das Referat bietet Förderkoordinatorinnen und -koordinatoren Qualifizierung, Fortbildung und Beratung an. Auch Schulleitungen können sich zum Förderkonzept und zum Einsatz von Förderkoordinatorinnen und -koordinatoren beraten lassen.
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