Umwelterziehung und Klimaschutz

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Gütesiegel Klimaschule

Wie erhält eine Schule das Gütesiegel "Klimaschule"?


Bild Gütesiegel Klimaschule 2021-2022
© grafyx visuelle kommunikation mbh

Eine Schule kann zur Klimaschule werden, wenn sie systematisch und gemeinsam mit der Schulgemeinschaft an der Reduktion der schulischen CO2-Emissionen arbeitet. Daneben muss sie das Thema „Klimaschutz“ pädagogisch einbinden und dafür einen Plan entwickeln. Schulen, die einen Klimaschutzplan erstellt haben, können sich für das Gütesiegel „Klimaschule“ bewerben.

Die Auszeichnung zur Klimaschule findet in allen geraden Jahren statt, also in 2020, 2022 usw.  Die Bewerbung ist  bis zu den Herbstferien möglich ist. Das Bewerbungsformular kann bei Björn von Kleist angefordert werden.

Hamburger Klimaschulen dokumentieren über den Klimaschutzplan, wie sie zur Erreichung der Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg beitragen. Sie haben eine freiwillige Selbstverpflichtung mit konkreten Zielen und Maßnahmen für die nächsten Jahre erarbeitet. Die ausgezeichneten Schulen erhalten das Gütesiegel in Form eines Schildes zum Aufhängen im öffentlichen Raum sowie eine Urkunde.

66 Klimaschulen in Hamburg ausgezeichnet

Ein roter Abspiel Knopf auf einem dunklem Hintergrund.

Das Siegel soll anspornen

Die Aussicht auf das Gütesiegel soll möglichst viele Schulen anspornen, sich für den Klimaschutz einzusetzen und die CO2-Einsparziele der Stadt zu unterstützen. Mit dem Gütesiegel ist sichergestellt, dass wenige, aber verbindliche Eckpunkte das Engagement einer Klimaschule glaubwürdig, überprüfbar und einheitlich abbilden.
Gleichzeitig ermöglichen die transparenten und einfach formulierten Anforderungen einem großen Kreis von Schulen eine aktive Beteiligung am Klimaschutz. Der Standard kann von jeder Schule unabhängig von der Größe und vom Schultyp umgesetzt und erfüllt werden. Das wurde bei bisherigen Gütesiegelverleihungen an Hamburger Grundschulen, Förderschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen eindrucksvoll bewiesen.

Die Kriterien für die Erstvergabe

Um das Gütesiegel zu erhalten, muss eine Schule einen Klimaschutzplan mit formell zu erfüllenden Eckpunkten vorlegen. Art und Umfang der Kriterien stellen die Verbindlichkeit des Klimaschutzes in der Schule und die Umsetzung des Klimaschutzplans sicher:

  1. Ein Klimaschutzplan muss erstellt und vorgelegt werden.
  2. Es müssen konkrete pädagogische Ziele und CO2-Einsparziele festgelegt sein.
  3. Die Zahlen sollten sich möglichst an den Vorgaben des Hamburger Klimaschutzkonzepts orientieren.
  4. Für die Vergabe des Gütesiegels müssen die Ziele kurz-, mittel- und langfristig ausgelegt sein.
  5. Zur Erreichung der Ziele müssen diese mit Maßnahmen, Terminen und Verantwortlichkeiten hinterlegt sein.
  6. Die Ziele müssen realistisch für die teilnehmende Schule sein.
  7. Erste Maßnahmen müssen sich in der Umsetzung befinden.
  8. Der Klimaschutzplan soll möglichst umfangreich die Schulgemeinschaft, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, einbinden.
  9. Die Schulkonferenz hat die Erstellung eines Klimaschutzplans und die Bewerbung um das Gütesiegel beschlossen, sowie den fertigen Klimaschutzplan verabschiedet.
  10. Der Klimaschutzplan ist veröffentlicht.

Nach zwei Jahren: Das Gütesiegel behalten

Die Arbeit mit dem Klimaschutzplan ist ein kontinuierlicher Prozess. Daher soll der Plan jährlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Bei jeder Aktualisierung geht es um die Fragen:
Was wurde umgesetzt? Was wurde erreicht?
Welche Ziele, Maßnahmen, Indikatoren etc. sollen überarbeitet werden?

Das Gütesiegel wird für zwei Jahre vergeben.
Danach können Schulen weiterhin Klimaschule bleiben, wenn die folgenden Wiedervergabe-Kriterien erfüllt werden:

  1. Erstellung und Vorlage eines überarbeiteten und aktualisierten Klimaschutzplans mit den entsprechend angepassten CO2-Emissionen und dem angepassten Reduktionspfad.
  2. Mehr als die Hälfte der für die CO2-Reduzierung relevanten Maßnahmen im technischen und pädagogischen Bereich des Plans der vorherigen Auszeichnung, die bis zum Zeitpunkt der Wiedervergabe terminiert sind, müssen erledigt oder in der Umsetzung sein. Sollte dieses Kriterium nicht erreicht werden, ist dies zu begründen.
  3. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Klimaschutzplans müssen jährlich der Lehrer- und der Schulkonferenz vorgestellt werden.
  4. Der aktualisierte Klimaschutzplan wurde in der Schule veröffentlicht.
  5. Ein/e Klimaschutzbeauftragte/r ist benannt.
  6. Der/die Klimaschutzbeauftragte der Schule sollte pro Jahr an mindestens einem Netzwerktreffen der Klimaschulen teilgenommen haben.

Ergänzende Werkzeuge

Ausführliche Informationen zum Gütesiegel Klimaschule finden Sie im Kapitel 5 des Praxisleitfaden Klimaschule ab Seite 81 (PDF).