Gefährdungsbeurteilung
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz Schule
Gefährdungsbeurteilung
Nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber Arbeitsplätze nicht nur sicherheitstechnisch überprüfen, sondern auch die damit verbundenen psychosozialen Belastungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheben.
Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt bei der Schulleitung. Sie gestaltet gemeinsam mit dem Kollegium und dem Personalrat, unterstützt durch das Referat Gesundheit, den Prozess zur gesunden und erfolgreichen Schule.
Eine Analyse der gegenwärtigen Situation einer Schule (Gefährdungsanalyse durch unser LI-Team) ermöglicht die Identifizierung der Belastungen und Stärken. Daraufhin werden geeignete Maßnahmen durchgeführt und dokumentiert.