Beratungslehrkräfte

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Quelle: LI Hamburg

Beratungslehrkräfte

Ausbildung, Fortbildung und Supervision

Beratungslehrkräfte an Hamburger Schulen üben ihre Funktion auf der Grundlage der für sie geltenden Tätigkeitsbeschreibung und eines schulintern abgestimmten Beratungskonzepts aus.

Die Herausforderungen schulischer Beratung sind vielfältig. Dafür braucht es besonders qualifizierte Fachkräfte. In einer 2-jährigen grundständigen Beratungsausbildung werden aktuell jährlich 56 Lehrkräfte, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollen, zu Beratungslehrkräften ausgebildet

Nach Abschluss der Ausbildung werden den Beratungslehrkräften von der Schulleitung Funktionsstunden zur Verfügung gestellt. Sie arbeiten eng mit den zuständigen Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) zusammen. Von diesen erhalten sie auch Unterstützung bei der fallübergreifenden Vernetzung im Schulkreis.

Von den jährlich insgesamt 56 Ausbildungsplätzen sind 6 Plätze für berufsbildende Schulen reserviert. Die Abstimmung zur Vergabe der Plätze an die beruflichen Schulen erfolgt direkt zwischen der HIBB-Zentrale und den Schulen. 

Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 stehen erstmalig auch den Schulen in freier Trägerschaft je nach Bedarf einige Plätze zur Verfügung. Voraussetzung für die Platzvergabe ist eine Eigenfinanzierung durch die Schule in freier Trägerschaft. Es gelten die gleichen Vergabekriterien wie für allgemeinbildende Schulen.