Gesundheitsheitsförderung

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Schulobst und Schulgemüse

EU-Schulprogramm

Bild EU Schulprogramm Obst Gemüse
© colourbox.de

Die Portionsgrößen im Rahmen des EU-Schulprogramms werden verbindlich von der EU vorgegeben. Bei Obst und Gemüse beträgt diese zwischen 85 – 100 g pro Verzehrtag. Lieferungen unterhalb der Mindestmenge und oberhalb der Höchstmenge werden nicht erstattet.

Die Portionspreise (= Beihilfesatz für die Lieferanten) werden durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz je Schuljahr verbindlich auch für Hamburg und Bremen festgelegt. Für Mischlieferungen (konventionelle und Bio-Erzeugnisse) gelten insgesamt die niedrigeren Sätze für konventionelle Erzeugnisse bzw. für Großgebinde.

Die Portionspreise für die Programmkomponente „Obst und Gemüse“ für das Schuljahr 2025/2026:

  • 3,70 €/kg (Vorjahr 3,60 €/kg) für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
  • 4,50 €/kg (Vorjahr 4,30 €/kg) für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau

Innerhalb eines Abrechnungszeitraums müssen mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse bestellt und geliefert werden. Das Schuljahr unterteilt sich in mehrere Abrechnungszeiträume.

In Hamburg sind für das Schuljahr 2025/2026 pro Schulwoche mit 5 Schultagen für Obst und Gemüse 3 Verzehrtage vorgeschrieben. Da die unterrichtsfreien Tage aller drei Bundesländer (Hamburg, Bremen und Niedersachsen) berücksichtigt werden müssen, ergeben sich für das SJ 25/26 insgesamt 63 Verzehrtage (Vorjahr 57 Verzehrtage).

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Nicht beihilfefähig sind Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.

Ausgeschlossen sind verarbeitete Erzeugnisse mit dem –

- Zusatz von Zucker

- Zusatz von Fett

- Zusatz von Salz

- Zusatz von Süßungsmitteln.

Die Abgabe der Erzeugnisse im Rahmen der üblichen Schulmahlzeiten ist nicht zulässig.

Im Rahmen des EU-Schulprogramms werden nur Obst- und Gemüsearten gefördert, die in der folgenden Liste aufgeführt sind.  Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Erzeugnisse aus regionalem Anbau und mit saisonalem Bezug sollen nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden.

Folgende Obst- und Gemüsearten werden gefördert: Liste der beihilfefähigen Erzeugnisse      

https://www.schulprogramm.niedersachsen.de/wp-content/uploads/2025/07/Lister-der-foerderfaehigen-Erzeugnisse-fuer-schulische-Einrichtungen.pdf