Sexualerziehung

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Quelle: LI Hamburg

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Weibliche Genitalverstümmelung

FGM (Femal Genital Mutilation) "umfasst alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben, sei es aus kulturellen oder anderen nichttherapeutischen Gründen“ (WHO, 1998). Weibliche Genitalverstümmelung wird in vielen afrikanischen Staaten, einigen arabischen und asiatischen Staaten sowie bei manchen mittel- und südamerikanischen Ethnien ausgeübt.

Sie verstößt gegen deutsches und internationales Recht und wird in Deutschland bestraft, selbst wenn die Tat im Ausland begangen wurde. In den Sommerferien steigt die Gefahr, dass hier lebende Mädchen von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. Der in vielen Sprachen übersetzte Schutzbrief kann den Familien dabei helfen, sich im Urlaub in den Herkunftsländern dem gesellschaftlichen und familiären Druck entgegenzustellen. Mit einer Kampagne auf Instagram und wird auf das Dokument aufmerksam gemacht.

Durch die Migration ist FGM auch in Deutschland Thema und in Schule können sich Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Mädchen zeigen.

 

Bild Fachveröffentlichung Genitalverstümmelung 2020 Deckblatt (1)
© FHH

In der Fachveröffentlichung "Möglichkeiten interdisziplinärer Fallzusammenarbeit" des überbehördlichen „Hamburger Runden Tisches gegen Genitalverstümmelung“ wird die Notwendigkeit der interdisziplinären Fallzusammenarbeit betont, um "Risikofälle frühzeitig durch den Austausch von Informationen zwischen den beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen/Institutionen zu identifizieren.“ Die Fachveröffentlichung richtet sich an Fachkräfte in den Unterstützungssystemen, aber auch in Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie an Fachkräfte aus den Community Gruppen. Sie gibt einen Überblick und Informationen über Handlungsmöglichkeiten der jeweiligen Berufsgruppen und zeigt wichtige Schnittstellen und Kooperationsmöglichkeiten. 

 

 

Bild Zwangsheirat
© COLOURBOX

Zwangs- und Frühverheiratung

Erhöhte Gefahr vor den Sommerferien

Zwangs- und Frühverheiratung sind ein Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen das Grundgesetz.
Unter „frühe Heirat“ oder „Kinderheirat“ versteht sich eine „Ehe“, in der mindestens einer der Personen noch keine 18 Jahre alt ist. Zwangsverheiratung ist in Deutschland ein Straftatbestand. Er liegt vor, „wenn mindestens einer der Eheleute durch die Ausübung von Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zum Eingehen einer formellen oder informellen - d.h. durch religiöse oder soziale Zeremonie geschlossen - Ehe gezwungen wird und mit seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen.“ (siehe: https://www.hamburg.de/zwangsheirat/)
Zwangsheirat kommt in vielen Kulturkreisen vor und resultiert aus einer patriarchalen Gewaltstruktur. Davon sind eher junge Frauen betroffen oder bedroht, aber es gibt auch junge Männer.
Das Thema gewaltfreie Partnerschaft sowie das Recht auf Selbstbestimmung sind wichtiger Teil der Sexualerziehung und der Sozial- und Rechtserziehung. Werden in der Schule erste Anzeichen für eine drohende Zwangsheirat erkannt, so sollte das pädagogische Personal den Schülerinnen und Schülern frühzeitig adäquate Hilfe anbieten.
Dabei können der schulinterne Beratungsdienst bzw. die Beratungslehrkraft sowie die BeOS-Fachkräfte unterstützen — auch unter Einbeziehung von Sprach- und Kulturmittler_innen.
Bei Bedarf sollten weitere Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden wie der  Arbeitsbereich Sexualerziehung und Gender am Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI), die Beratungsstelle Gewaltprävention, die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) bzw.  das Beratungszentrum berufliche Schulen (BZBS).

Spezialisierte Beratungsstellen wie verikom – i.bera oder LÂLE IKB e.V. bieten Beratung für Mädchen und Jungen ab 14 Jahren, die von einer Zwangsheirat betroffen oder bedroht sind. Die vertrauliche und kostenlose Beratung findet bei Bedarf in den Herkunftssprachen statt und auch außerhalb der Beratungsstellen. 

TERRE DES FEMMES bietet eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen für Lehrkräfte und SchulsozialarbeiterInnen. Auf der Internetseite https://zwangsheirat.de/ wurden bundesweite Hilfsangebote sowie hilfreiches Material und Anregungen zur Präventionsarbeit in Schulen und Jugendeinrichtungen zu den Themen Zwangsverheiratungen, Frühehen und Genitalverstümmelung gebündelt.

PAPATYA bietet Schutz und Hilfe für Mädchen und junge Frauen mit Migrationshintergrund, die aufgrund kultureller und familiärer Konflikte von zu Hause flüchten wollen und die Angst haben, dass ihre Familien sie verfolgen und bedrohen. Mit ihrer Präventionskampagne und dem gleichnamigen kurzen Film #HolDirHilfe wollen sie alle ermutigen, die von Zwangsheirat und Verschleppung bedroht sind, sich rechtzeitig Hilfe zu holen.

Das Thema Zwangsheiraten kann im Unterricht anhand der Themen Macht- und Familieninteressen, freier Wille und Glück behandelt werden. Hierzu eine Buchempfehlung: "Das geraubte Glück" von Rukiye Cankiran,  aus der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung. Dazu gibt es eine schulinterne Lesung mit dem Titel „Ich liebe, wen ich will! Selbstbestimmte und gewaltfreie Partnerschaft“, die über TIS unter der Veranstaltungsnummer 2532S3201 gebucht werden kann. 

Geflüchtete aus der Ukraine

Frauen und Kinder auf der Flucht erleben häufig Gewalt und sexualisierte Gewalt. Informationsflyer in deutsch, russisch und ukrainisch über das Hilfesystem in Deutschland sind auf der Seite von bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.) und DaMigra downloadbar.
Der Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) hat Informationen zum Thema Menschenhandel und aufenthaltsrechtlichen Regelungen zusammengefasst sowie Informationsmaterial mit mehrsprachige Sicherheitshinweise für Menschen auf der Flucht aus der Ukraine.

 

Die "Istanbul-Konvention"

Am 1. Februar 2018 ist die "Istanbul-Konvention", d.h. das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland in Kraft getreten.
In 81 Artikeln wird die Verpflichtung  Deutschlands beschrieben, sich auf allen staatlichen Ebenen dafür einzusetzen, Gewalt gegen Frauen zu verhindern und die Gleichstellung von Frau und Mann zu stärken. Bürgerinnen und Bürger können etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen. Weitere Informationen finden Sie unter Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention.

 

© © Terre des Femmes e. V.

Häusliche Gewalt

Schaust du hin? Jede vierte Frau in Deutschland ist von häuslicher Gewalt betroffen. Doch diese Gewalt – sei sie psychisch oder physisch – wird oft verschwiegen und bleibt deshalb unbemerkt. Um die Gesellschaft für dieses Thema zu sensibilisieren und den Opfern zu helfen, hat der Verein TERRE DES FEMMES ein Kurzfilm gedreht, der auf häusliche Gewalt aufmerksam machen soll. Diesen Kurzfilm und weitere Informationen finden Sie unter schaust-du-hin.de.

 

 

„Die war nicht so!“ - Plakat zum Theaterstück gegen sexualisierte Gewalt an Frauen und Mädchen
© Olaf Bublay

Beziehungsgewalt 

„Die war nicht so!“ ist ein professionelles Theaterstück, das zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit traditionellen Geschlechterrollen und sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen anregt. In dem Stück wird die Diskussion um traditionelle Geschlechterrollen und kulturelle Werte unter Jugendlichen angeregt. Dabei wird beispielsweise die Frage gestellt, ob es die Ehre eines Mannes an sich gibt.
Auf der Bühne zeigen die Schauspieler:innen, wie es ist, wenn junge Männer das Sagen haben und diesen Anspruch aus einem umstrittenen Ehrbegriff ableiten.
Das Stück ist ab Jahrgang 9 empfohlen, es dauert 35 bis 40 Minuten und wird durch ein moderiertes Nachgespräch ergänzt.
Alle Theaterauftritte werden durch Stiftungsgelder finanziert.
Buchung über die Spielleitung Olaf Bublay. 

                   

Loverboy-Methode - Mädchenhandel erkennen und verhindern

Sogenannte Loverboys spielen Betroffene eine Liebesbeziehung vor, bringen sie in eine emotionale Abhängigkeit und drängen sie dann zur Prostitution. Lehrkräfte erhalten auf der Seit e von Terre des Femmes Hintergrundinformationen zur Loverboy-Methode um Gefährdungen zu erkennen und nötige Hilfe anzubieten.  

In Hamburg bietet das Präventionsprojekt Fair Love Gruppenveranstaltungen für Minderjährige, Fachkräfte und Sorgeberechtigte sowie Einzelberatungen für gefährdete Mädchen. Ziel des Projekts ist es, über die Loverboy-Methode zu sensibilisieren und aufzuklären und Betroffene mit adäquaten Unterstützungsmaßnahmen ins Hilfe-System zu vermitteln. Alle Angebote sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

 

Gleichberechtigt leben in Deutschland

Der Erklär-Film "Gleichberechtigt leben in Deutschland" von Terres des Femmes informiert insbesondere geflüchtete Frauen (und Männer) über ihre Rechte und das Verbot von Gewalt gegen Frauen in Deutschland . Im Film wird neben häuslicher Gewalt, Zwangsheirat und anderen Gewaltformen gegen Frauen auch die Freiheit, sich für eine der vielen möglichen Lebensformen zu entscheiden, thematisiert. Altersempfehlung ab 14 Jahre.

 

„Hamburg hilft und stärkt Frauen nach Gewalterfahrungen“

Die Zahl der Frauen, die unter Gewalt in ihrer Partnerschaft leiden, ist anhaltend hoch. Doch es gibt Auswege. Der Film der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) will Mut machen, Hilfe anzunehmen. Wer in Hamburg wie hilft, das zeigt ein 9minütiger Film.

 

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V.

hat auf seiner aktuellen und gut strukturierten Homepage weiterführende Informationen und Hilfestellungen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ zusammengestellt, die sich neben hilfreichen rechtlichen Grundlagen vor allem auch mit folgenden Fragen auseinandersetzen:  
Was genau kann als häusliche Gewalt gelten?
Welche Ursachen gibt es?
Wo finden Opfer von Gewalt in Familien Hilfe?
Hier geht es zur Internetseite .

 

Informationen und Hilfe zum Thema Gewaltprävention / Kinderschutz

finden Sie hier: https://www.hamburg.de/schwerpunkte/kinderschutz/

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an sexualerziehung-gender@li.hamburg.de