SuchtPräventionsZentrum

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Quelle: drugcom.de

Lachgas

Für wenige Minuten steigt die Stimmung. Das Treibmittel Distickstoffmonoxid, besser bekannt als Lachgas, wird auch zu Rauschzwecken inhaliert. Doch langfristig kann der Konsum von "Lachi", wie Konsumierende es gern nennen, schwere Nervenschäden verursachen. Taubheitsgefühle oder Missempfindungen sind erste Warnhinweise.

Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Hamburg verboten, „Lachgas“ an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Es drohen hohe Bußgelder. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat eine Verordnung erlassen, die den Verkauf, die Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an minderjährige Personen untersagt. 

Der Konsum von Lachgas löst einen nur wenige Minuten anhaltenden Rausch aus. Konsumierende fühlen sich leicht euphorisch. Lachgas verursacht auch kurzfristige Koordinationsstörungen. Bei Überdosierungen drohen Bewusstlosigkeit und damit einhergehend, sich bei Stürzen zu verletzen oder an Erbrochenem zu ersticken.

Die gravierendste Folge sind Nervenschäden. Betroffen sind zumeist das Rückenmark und die peripheren Nerven. Missempfindungen wie Kribbeln in den Händen oder Füßen bis hin zu Taubheitsgefühlen und Gangstörungen können die Folge sein. Grund ist die Inaktivierung von Vitamin B12 durch Lachgas. Das Risiko steigt zwar mit der Häufigkeit des Konsums, auch bei gelegentlichem Konsum wurden allerdings schon Nervenschäden beobachtet. Schon leichte Taubheitsgefühle oder Missempfindungen sind erste Warnhinweise.

Hier gibt es detailliertere Informationen über Lachgas zu finden.

Kostenfreies Unterrichtsmaterial zum Konsum von Lachgas und Mischkonsum für die pädagogische Arbeit mit Jugendlichen von ca. 14 bis 18 Jahren findet sich auf der Webseite der Berliner Fachstelle für Suchtprävention.