Theater

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Beschaffungen / Investitionsanträge

© Kay Ehlers

Seit Januar 2019 gibt es für Neubauten einen Theaterleitfaden, der 2025 überarbeitet wurde. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserem TaskCard-Board.

Für Neubauten gilt, dass Schulbau Hamburg (SBH) die Infrastruktur bereitstellt und die technische Ausstattung der Räume über einen Investitionsmittelantrag durch die BSFB ergänzt wird (Scheinwerfer, Lichtpult, Tontechnik zum Ablauf des Verfahrens: s. Download).

Hierbei wird zwischen dem Multifunktionsraum und dem Fachraum Theater unterschieden. In kleineren Systemen gibt es nur den Multifunktionsraum, in größeren Schulen ist ergänzend zusätzlich ein reiner Theaterfachraum vorgesehen. Nähere Informationen hierzu finden sich im Leitfaden.

Bei Sanierungen bzw. Umbauten gilt der Leitfaden dagegen nur als Orientierung: Hier muss die Schulleitung zunächst die bauseitige Finanzierung mit V5/Standortmanagement und SBH klären. Die bauseitigen Maßnahmen sollen dann möglichst genau die Voraussetzungen für die technische Ausstattung gemäß Leitfaden ermöglichen, welche dann über den Investitionsantrag für Lehrmittel läuft (s. oben).

Für den eigentlichen Antrag bedarf es im Vorfeld einer Beratung durch LIF 17 (Theater). Bitte wenden Sie sich für Grundschulen an Thomas Mende, für weiterführenden Schulen an Kerstin Hähnel.

Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Fachleitungen Theater und Musik frühzeitig in die Planungsprozesse (Phase 0) einbezogen werden!