Sicherheit im Physikunterricht
Sicherer Unterricht ist Aufgabe aller. Diese Seite bietet die wichtigsten Informationen, Vorlagen und Kontakte für sicheres Experimentieren im Physikunterricht.
RISU – Die wichtigste Richtlinie
Die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU)" fasst alle relevanten Gesetze, Vorschriften und technischen Regeln zusammen. Sie dient als Orientierung für sichere Experimente.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Sichere Schule - Physik
- Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Für spezielle Fragen können sie sich auch an die Unfallkasse Nord wenden. Diese Institution bietet zudem für Lehrkräfte Fortbildungen an: Seminarangebot Unfallkasse Nord
Gefährdungsbeurteilungen
Das Gefahrstoff-Informationssystem DEGINTU der DGUV kann Lehrkräften dabei helfen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Hier zwei Vorlagen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bzw. Betriebsanweisung:
Strahlenschutz
An Hamburger Schulen ist Strahlenschutz kein kritisches Thema. Moderne, empfindliche Messgeräte und neue didaktische Konzepte ermöglichen Experimente mit handelsüblichen Materialien und Naturstoffen – ohne radioaktive Präparate. Falls eine Schule dennoch mit Strahlern arbeitet, enthalten diese meist Radium 226 in sicherer, fest umschlossener Form mit einer Aktivität deutlich unter den gesetzlichen Freigrenzen. Sie sind genehmigungsfrei und können unbedenklich verwendet werden. Der Sammlungsleiter lagert diese fachgerecht. Weitere Informationen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen finden sich im Merkblatt unter Downloads.
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Umgang mit radioaktiven Stoffen entnehmen.
Für detaillierte Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich an den Strahlenschutzbevollmächtigte der BSFB: axel.sprenger@bsfb.hamburg.de, 0176 - 42863000