8. Verbindliche Rahmung
Zur Qualitätssicherung erfolgt mit allen staatlichen Schulen (unabhängig davon, durch wen die Prozessmoderation erfolgt) eine verbindliche Rahmung des Prozesses durch das Referat Gesundheit, bestehend aus einem Vorgespräch zu Beginn und einem Dokumentationsbogen nach Abschluss des Prozesses.
Vorgespräch: Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin des Referat Gesundheit führt mit der Schulleitung ein der Information und Beratung dienendes Vorgespräch, in dem das Verfahren der GBPsych und die Varianten der Durchführung vorgestellt werden. Die Schulleitung kann die schulische Steuergruppe und Mitglieder des Schulpersonalrats einladen, am Vorgespräch teilzunehmen. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung zur Entscheidung für ein Befragungsinstrument bzw. Verfahren und die Umsetzung der GBPsych.
Rückmeldung per Dokumentationsbogen: Nach Prozessabschluss der GBPsych melden alle Schulen die Informationen zum Prozess und zu den Maßnahmen per Dokumentationsbogen an das Referat Gesundheit.