Gefährdungsbeurteilung

Puzzleteile symbolisieren den Weg von einer Frage zur Lösung
© Bianca Van Dijk auf Pixabay

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1. Ziele der Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) erfüllen Sie eine wichtige Verpflichtung nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (3). Eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist jedoch weitaus mehr als das: Sie tauschen sich im Kollegium zu den Belastungen aus, entwickeln Lösungsideen und konkrete nachhaltige Maßnahmen, um den Arbeitsplatz Schule gesundheitsförderlich zu gestalten. Ob Umgestaltung des „Lehrerzimmers“, Einrichtung von ruhigen Arbeitsplätzen, schulinterne Fortbildung oder Supervision: Was für Ihr Kollegium passt, entwickeln Sie nach der Erhebung der Belastungen gemeinsam.

Ziel dieser Maßnahmen ist die Gesundheitsförderung und die Verringerung psychischer Belastungen. Auf der Ebene der Verhältnisse (Verhältnisprävention) werden die Schulen darin unterstützt, auf Grundlage der vorhandenen Ressourcen geeignete organisatorische Maßnahmen zu entwickeln, um die Abläufe und Prozesse gesundheitsförderlich zu gestalten. Auf der Ebene des individuellen Verhaltens (Verhaltensprävention) entscheiden sich Teilnehmende für Maßnahmen, die die vorhandenen individuellen Ressourcen stärken – beispielsweise durch schulinterne Fortbildung.

Uns ist bewusst, dass die Planung und Durchführung zeitliche Ressourcen erfordert. Unsere Empfehlung: Integrieren Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihren Schulentwicklungsprozess. Durch regelmäßige Durchführung können Sie die GBPsych als festen Baustein des Qualitätsmanagements etablieren und die entwickelten Maßnahmen in ein größeres Konzept salutogener Schulentwicklung einbetten – im Sinne nachhaltiger Wirksamkeit für die Gesundheit Ihres Personals.
 

(3) https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/arbeitsschutzgesetz/