11. Dokumentation und Berichterstattung
Schulinterne Dokumentation: Die Dokumentation des gesamten schulinternen Prozesses erfolgt prozessbegleitend durch die Schulen.
Dokumentation des Referates Gesundheit: Das Referat Gesundheit dokumentiert die Vorgespräche sowie die erhaltenen Dokumentationsbögen und Feedbackbögen aller Schulen.
Zweijähriger Bericht des Referates Gesundheit für die Behördenleitung: Alle Ergebnisse der GBPsych werden den Auswertungsformularen in einem zweijährigen Turnus entnommen und in einem Bericht zu den Belastungsfeldern und den schulischen Maßnahmen dargelegt. Über die ergriffenen Maßnahmen wird eine qualitativ und quantitativ differenzierte Übersicht erstellt, um u. a. über Beispiele guter Praxis zu informieren. Der Bericht ist zudem nach Schulformen differenziert, soweit datenschutzrechtlich möglich. Den Bericht erhalten der Landesschulrat sowie die Geschäftsführung des HIBB. Es ist wünschenswert, dass diese den Bericht an den Gesamtpersonalrat der Schulen, die Schwerbehindertenvertretung und die Gleichstellungsbeauftragten weiterleiten.