12. Einbindung des ATUP (administratives, technisches, unterstützendes Personal)
Das ATUP wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an der Einzelschule befragt. Damit gewährleistet ist, dass für das ATUP passgenaue Maßnahmen entwickelt werden, führen die jeweiligen Prozessmoderierenden zukünftig ein Auswertungs- und Beratungsgespräch, bei dem nur das ATUP und die Prozessmoderation anwesend sind. In dessen Verlauf werden schulbezogene Maßnahmen (Verhältnisebene) und personenbezogene Maßnahmen (Verhaltensebene) zur Verringerung der psychischen Belastung des ATUP entwickelt. Die ausgewählten Handlungsfelder und Maßnahmen werden im Anschluss der Schulleitung und dem schulischen Personalrat vorgestellt. Die Verantwortung zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen liegt bei der Schulleitung.
Zudem erhält das Referat Gesundheit von der Schulleitung im Rahmen des Dokumentationsbogens die Information, welche Handlungsfelder und Maßnahmen für das ATUP der jeweiligen Schule festgelegt wurden. Das Referat Gesundheit erstellt mithilfe dieser Daten eine Übersicht der Handlungsfelder und Maßnahmen des ATUP an Hamburger Schulen. Diese kann als Grundlage dafür dienen, psychische Belastungen bei den hamburgweiten Sitzungen des Verwaltungspersonals zu thematisieren.