Gefährdungsbeurteilung

Puzzleteile symbolisieren den Weg von einer Frage zur Lösung
© Bianca Van Dijk auf Pixabay

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13. Das Kernstück: Entwicklung von Maßnahmen

Eine erfolgreiche Maßnahmenentwicklung berücksichtigt die schulspezifische Situation und ist auf die Bedürfnisse der an diesem Schulstandort arbeitenden Personen abgestimmt. Alle Beschäftigten sollten in den Prozess der Maßnahmenentwicklung einbezogen werden, um ihre Perspektive und Erfahrung zu berücksichtigen.

Nach der Erhebung der psychischen Belastungen (z. B. mittels eines Fragebogens oder Workshopverfahrens) priorisieren Schulleitung und Personalratsmitglieder die Bereiche, in denen sie besonderen Handlungsbedarf zur Verringerung der Belastung sehen. Bei dieser Auswertung und Priorisierung werden sie durch die Prozessmoderation unterstützt.

Die Erhebung der Belastung mittels eines Befragungsinstrumentes ist ein grobanalytisches Verfahren. Im Anschluss daran ist wichtig zu verstehen, was genau schulspezifisch, organisatorisch oder persönlich dazu führt, dass die Belastungen in bestimmten Bereichen als erhöht wahrgenommen werden. Dazu empfiehlt sich der Austausch im Steuergremium sowie ein partizipativer Prozess mit dem Kollegium, z. B. im Rahmen einer Gesamtkonferenz. In der Konferenz tauschen sich die Kolleginnen und Kollegen zu den Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen aus. Das Steuergremium arbeitet anschließend mit den Konferenzergebnissen weiter und entscheidet über die konkreten Maßnahmen.

Die Maßnahmen sollten Teil eines salutogenen Schulentwicklungsprozesses und in diesen eingebettet sein. Bei Bedarf sollten die Maßnahmen im Verlauf ihrer Umsetzung weiterentwickelt und angepasst werden, um auf veränderte Anforderungen reagieren zu können (vgl. Kapitel 14: „Überprüfung der Wirksamkeit“).
 

Folgende Fragen sollten im Prozess der Maßnahmenentwicklung beantwortet werden:

  • Wozu dient die Maßnahme, was ist ihr (smartes) Ziel?
  • Woran können wir erkennen, dass die Maßnahme erfolgreich ist bzw. zur Entlastung beigetragen hat?
  • Wer ist für die konkrete Umsetzung verantwortlich?
  • Bis wann soll die Umsetzung erfolgen und wann wird die Wirksamkeit/Notwendigkeit einer Nachsteuerung überprüft?

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie Beispiele von Maßnahmen, sortiert nach den Themenfeldern der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie:

Arbeitsinhalte

Arbeits­organisation

Soziale Beziehungen

Arbeitsumgebung

Neue Arbeitsformen

Konzept
päda­gogisches Krisen­management

(Neu-)Regelung Konferenzs­trukturen

Konzept zum Onboarding neuen Personals

Umgestaltung des Lehrerzimmers

Fortbildung(en) digitale Methoden

Fortbildung: „Schwierige Eltern­gespräche führen“

Fortbildung(en): stark im Stress

Teambuilding- Maßnahmen

Ruheraum / Ruhezone einrichten

(Neu-)Regelung Konferenzen unter Einbeziehung digitaler Möglich­keiten

Klärung von Ver­antwor-
tungs­bereichen/ Zuständigkeiten

Aufgabenkritik

Konflikt­moderation

Lärmschutz­maßnahmen

Digitalisierung von Abfragen