4. Zeitlicher Rahmen
Die Gefährdungsbeurteilung soll an Hamburger Schulen regelhaft alle fünf Jahre durchgeführt werden. Die Entscheidung über den konkreten zeitlichen Umfang und die Terminierung liegt bei der Schulleitung. Die Tabelle zum Ablauf der GBPsych (siehe Kapitel 10) gibt einen Überblick über die üblichen Termine und Prozessschritte im Fall einer Befragung per Fragebogen. Falls Sie sich für ein Workshopverfahren im Rahmen einer Ganztagskonferenz entscheiden, verkürzt sich dieser Zeitraum.
Werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Daten mithilfe eines Befragungsinstrumentes (COPSOQ, IEGL u. a.) erhoben, muss mit einem Zeitraum von circa zwei bis drei Monaten zwischen dem ersten Planungsgespräch mit dem Steuergremium und der Festlegung der Maßnahmen gerechnet werden.
Es ist sinnvoll, die Sitzungs- und Konferenztermine für die Gefährdungsbeurteilung in die Schuljahresplanung einzubeziehen und mehrere Monate im Voraus festzulegen, um einen flüssigen Prozess zu ermöglichen.