Der neue Vorbereitungsdienst (Referendariat) ab 1. August 2025
Hier die wichtigsten Veränderungen im Überblick:
1. Neue Lehrämter bzw. Lehramtsbezeichnungen
Die nachstehende Tabelle weist alle Lehrämter aus, für die ab 1. August 2025 ausgebildet wird. Die neue Lehrämter bzw. Lehramtsbezeichnungen sind fett hervorgehoben.
1.1 Lehramt an Grundschulen (KMK-LA-Typ 1) mit 3 oder 2 Fächern
Für das Lehramt an Grundschulen können Sie sich mit 3 und 2 Fächern bewerben, von denen eines Mathematik oder Deutsch sein muss.
Dabei werden grundsätzlich zwei Fächer vertieft, d.h. im Umfang von 52 Fachseminarstunden ausgebildet, wobei eines der beiden vertieft ausgebildeten Fächer immer Mathematik oder Deutsch ist. Im Fall der nachfolgend dargestellten Dreifachkombination werden Mathematik oder Deutsch zusätzlich grundlegend, d.h. im Umfang von 26 Stunden Fachseminar ausgebildet.
(> Bewerbende mit 2 Fächern ohne Mathematik oder Deutsch werden in ihren beiden Fächern vertieft ausgebildet. Bewerbende mit 3 Fächern ohne Mathematik oder Deutsch müssen sich bei der Bewerbung für zwei Fächer entscheiden, die vertieft ausgebildet werden. Das verbleibende dritte Fach wird nicht ausgebildet.)
1.2 Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien)
Dieses Lehramt tritt an die Stelle des Lehramts an Gymnasien. Im neuen Lehramt für die Sekundarstufe I und II werden Sie an einer der beiden Schulformen (Stadtteilschulen und Gymnasien) ausdrücklich für beide Schulformen ausgebildet.
Wer den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien begonnen hat, kann die Ausbildung in diesem Lehramt beenden.
1.3 Lehramt für Sonderpädagogik
In diesem Lehramt erfolgt die Ausbildung in zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten und einem Unterrichtsfach, das – Ihrem Studium entsprechend – entweder im Profil „Lehramt an Grundschule“ oder im Profil „Lehramt der Sekundarstufe I“ oder im Profil „Lehramt der Sekundarstufe II“ – ausgebildet wird.
Die Ausbildung erfolgt dabei in der Regel durchgängig an einer Schulform. Sollte die Kombination Ihrer sonderpädagogischen Schwerpunkte mit dem Fachprofil, in dem Sie das Unterrichtsfach studiert haben, eine Ausbildung an einer Schulform nicht zulassen, werden Sie von Anfang an und für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes an zwei Schulformen ausgebildet.
Für eine solche Ausbildung an zwei Schulformen können Sie sich außerdem unabhängig von Ihrer Fächer- und Schwerpunktkombination entscheiden, indem Sie mit Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Antrag stellen. Nach Antritt des Vorbereitungsdienstes ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Details zur Struktur, dem Ablauf und den Prüfungen in allen Lehrämtern, für die vom 1. August 2025 an im Hamburger Vorbereitungsdienst ausgebildet wird, finden Sie ab 1. Februar 2025 an dieser Stelle.