Wahlpflichtbereich

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Wahlpflichtbereich im Vorbereitungsdienst in Hamburg
© Arek Socha auf Pixabay
Ausbildung

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Informationen und Anmeldungen

Im Wahlpflichtbereich wählen Sie ausgehend von Ihrem individuellen Entwicklungsbedarf und Ihren Interessen Angebote zu Ihrer Professionalisierung im Umfang von 12 Fortbildungsstunden aus. Die entsprechenden Veranstaltungen finden Sie im Angebot der LI-Fortbildungs- und Beratungsabteilung über das TeilnehmerInformationsSystem (TIS), über das Sie sie auch buchen. 

Zu den Veranstaltungen:

Tablet, Smartphone und Laptop liegen auf einem Tisch.
© IMAGO / Westend61
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Abteilung Fortbildung

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Fortb_ZG_Personen mit Funktionsstelle
© imago
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Abteilung Beratung

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Wahlpflichtbereich

Anmeldung zu den Veranstaltungen/ Buchungsschwierigkeiten über TIS

Wie melde ich mich für die Veranstaltungen an?

Nutzen Sie zur Anmeldung das TeilnehmerInformationsSystem (TIS). Sie werden bei der Auswahl einer Veranstaltung auf der Homepage der Abteilung Fortbildung oder Beratung jeweils zu Buchungssystem TIS weitergeleitet. Alternativ wählen Sie direkt über TIS Ihre Veranstaltung über die Suchmaske des Veranstaltungskataloges.

Wann bekomme ich meine Zugangsdaten?
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und weitere Informationen rechtzeitig über Ihre dienstliche E-Mail-Adresse.

Ich kann mich nicht mit meiner Zugangsdaten anmelden. 

Bei Fragen zum Buchungssystem TIS oder Problemen mit Ihren Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an: tis@li.hamburg.de

§14-Bescheinigung/ Anrechnungsmöglichkeiten

Wann weise ich meine Teilnahme an den Fortbildungsstunden nach?

Ihre Teilnahme im Umfang von insgesamt 24 Stunden (12 Fortbildungsstunden und 12 Stunden Lehrkräftetraining-Module) müssen Sie am Ende des Vorbereitungsdienstes nach­weisen (§ 14-Schein).

Kann ich extern absolvierte Fortbildungen anrechnen lassen?
Eine Anrechnung von externen BSB-Fortbildungen (z. B. an Schule) auf die 12-stündige Fortbildungsverpflichtung im Wahlpflichtbereich ist im Umfang von 8 Stunden möglich. Der Nachweis und die Anrechnung erfolgen über Ihre Hauptseminarleitung.

Veranstaltung ausgefallen/Krankheit/Absage

Meine Veranstaltung ist ausgefallen – muss ich die Stunden nachholen?
Ja. Bei Ausfall einer Veranstaltung wählen Sie eine andere Veranstaltung aus den Angeboten der Abteilung Fortbildung oder Beratung.

Ich muss meine Teilnahme an einer oder mehrerer Veranstaltungen begründet absagen. / Ich bin krank und kann nicht teilnehmen.

Die versäumten Wahlpflichtstunden werden Ihnen nicht angerechnet. Wählen Sie andere Veranstaltungen aus den Angeboten der Abteilung Fortbildung oder Beratung, um die Stunden nachzuholen.