Im Wahlpflichtbereich wählen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausgehend von Ihrem individuellen Entwicklungsbedarf und Ihren Interessen Angebote zu Ihrer Professionalisierung im Umfang von 24 Fortbildungsstunden aus.
Die entsprechenden Veranstaltungen finden Sie im Angebot der LI-Fortbildungs- und Beratungsabteilung über das TeilnehmerInformationsSystem (TIS), über das Sie sie auch buchen.
Wie melde ich mich für die Veranstaltungen an?
Nutzen Sie zur Anmeldung das TeilnehmerInformationsSystem (TIS). Sie werden bei der Auswahl einer Veranstaltung auf der Homepage der Abteilung Fortbildung oder Beratung jeweils zu Buchungssystem TIS weitergeleitet. Alternativ wählen Sie direkt über TIS Ihre Veranstaltung über die Suchmaske des Veranstaltungskataloges.
Wann bekomme ich meine Zugangsdaten?
Sie erhalten Ihre Zugangsdaten und weitere Informationen rechtzeitig über Ihre dienstliche E-Mail-Adresse.
Ich kann mich nicht mit meiner Zugangsdaten anmelden.
Bei Fragen zum Buchungssystem TIS oder Problemen mit Ihren Zugangsdaten wenden Sie sich bitte an: tis@li.hamburg.de
Wann weise ich meine Teilnahme an den Fortbildungsstunden nach?
Ihre Teilnahme im Umfang von insgesamt 24 Stunden müssen Sie am Ende des Vorbereitungsdienstes nachweisen (§14-Meldung).
Kann ich extern absolvierte Fortbildungen anrechnen lassen?
Eine Anrechnung von externen BSFB-Fortbildungen (z. B. an Schule) auf die 24-stündige Fortbildungsverpflichtung im Wahlpflichtbereich ist im Umfang von 8 Stunden möglich. Der Nachweis und die Anrechnung erfolgen über Ihre Hauptseminarleitung.
Meine Veranstaltung ist ausgefallen – muss ich die Stunden nachholen?
Ja. Bei Ausfall einer Veranstaltung wählen Sie eine andere Veranstaltung aus den Angeboten der Abteilung Fortbildung oder Beratung.
Ich muss meine Teilnahme an einer Veranstaltung krankheitsbedingt absagen
Im Falle einer Nicht-Teilnahme an Fortbildungsstunden aus Krankheitsgründen werden diese grundsätzlich angerechnet. Ein Belegen einer alternativen Veranstaltung wird allerdings empfohlen. Insbesondere bei einem wiederholten krankheitsbedingten Versäumen einer Veranstaltung treffen Sie mit Ihrer Hauptseminarleitung Vereinbarungen zum Umgang. Ihre Hauptseminarleitung prüft darüber hinaus zum Ende der Ausbildung Ihre Veranstaltungsteilnahmen über die §14-Meldung.