Anpassungsqualifizierung für ausländische Lehrkräfte

Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

B Anpassungsqualifizierung ausländische Dienste
© Markus Hertrich
Anpassungsqualifizierung

Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

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Informationen zu Ablauf und Ziel der Anpassungsqualifizierung (APQ)

Ausländische Lehrkräfte mit anerkannten Lehramtsabschlüssen können am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung eine Anpassungsqualifizierung (APQ) oder eine Eignungsprüfung absolvieren, um die vollständige Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erreichen. Die APQ-Qualifizierungsmaßnahme beginnt jeweils am 1. August und 1. Februar eines jeden Jahres.

Informationen zur Bewerbung

Informationen zum Verfahrensablauf Ihrer Bewerbung und den Bewerbungsbogen zur Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung erhalten Sie auf der folgenden Seite der BSB.

Ziele der Anpassungsqualifizierung

Ausländische Lehrkräfte lernen während der Anpassungsqualifizierung das deutsche Schulsystem kennen und erwerben die fehlenden Qualifikationen, die notwendig sind, damit sie sich nach Abschluss der Maßnahme in völliger Gleichberechtigung mit deutschen Lehrkräften um eine Stelle an einer Schule in Hamburg oder in einem anderen Bundesland erfolgreich bewerben können. Ausdrücklich geht es dabei  nicht um den Erwerb einer professionellen Grundlagenqualifikation wie im Vorbereitungsdienst.

Rechtlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen bilden das „Hamburgische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (HmbABQG) mit dem „Hamburgischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen“ (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, HmbBQFG) und die „Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen“ (HmbBQFG-VO-Lehramt, Verordnung (PDF)).

Struktur der Anpassungsqualifizierung

Vertragsbedingungen: Die Teilnehmenden erhalten einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit für in der Regel 18 Monate. Sie erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden Schulform. Nebentätigkeiten sind im Umfang von 20 % zulässig. 

Schulpraxis: Die Teilnehmenden unterrichten für die Dauer ihrer Anpassungsqualifizierung an einer Schule ihres Lehramts in ihren Fächern durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle (12 Wochenstunden). Dies gilt auch, wenn die APQ nur mit einem Fach absolviert wird. Erfahrene Mentorinnen und Mentoren begleiten die Einarbeitung in die schulischen Tätigkeiten und erhalten dafür wie im Vorbereitungsdienst eine Zeitvergütung.

Praxisbegleitende Seminare: Die schulische Praxis wird an zwei Nachmittagen durch das (allgemeinpädagogische) APQ-Seminar und pro Fach durch ein (fachdidaktisches) Fachseminar begleitet (ca. 6 Wochenstunden).

Abschlussbericht

Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht keine Prüfung, denn die Teilnehmenden haben bereits einen anerkannten Berufsabschluss. Stattdessen wird ein Abschlussbericht erstellt, der begründet, dass der/die Teilnehmende die Anpassungsqualifizierung mit/ohne Erfolg absolviert hat. Er basiert auf den Teilberichten der Schulen und der Fachseminarleitungen sowie der Perspektive der APQ-Hauptseminarleitung. Der Abschlussbericht dient der Behörde für Schule und Berufsbildung als Grundlage für den Gleichstellungsbescheid.

APQ-Teilbericht der Schulen und Fachseminarleitungen (PDF)      

Beurteilungskriterien der Anpassungsqualifizierung (PDF)

Kontakt

Ihre  Fragen zu Gestaltung und Organisation der Maßnahme richten Sie bitte an die jeweilige Verantwortliche  der Anpassungsmaßnahme. Informationsveranstaltungen für Mentorinnen und Mentoren, die die Begleitung in der APQ aufnehmen, finden jeweils auf Einladung der Seminarleitungen am Landesinstitut statt.

Eignungsprüfung für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

Ausländische Lehrkräfte mit einem gültigen Gleichwertigkeits(feststellungs)bescheid, einem gültigen Aufenthaltstitel und deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C2, die bereits praktische Erfahrung an Hamburger Schulen z. B. als Vertretungslehrkraft gesammelt haben, können sich jederzeit schriftlich zu einer Eignungsprüfung anmelden.

Bezüglich Beratung zur und der Durchführung der Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an Heide Hildebrandt. Zusätzlich finden Beratungen regelmäßig über Informationsveranstaltungen statt.

Wegweiser für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung

Titel Wegweiser für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung
© LI Hamburg

Der Wegweiser gibt allen Teilnehmenden in der Anpassungsqualifzierung Orientierung und Überblick.

Download Wegweiser (PDF)

Aus dem Inhalt:

– Die Anpassungsqualifizierung: Ziele, Strukturen, Aufgaben 

– Die Schulpraxis

– Die Seminare

– Die individuelle Vertiefung

– Der Abschluss

– Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI)

– Fragen zum Arbeitsvertrag und Personalfragen

– Anhang: Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes, Beurteilungskriterien für ein Bestehen der Anpassungsqualifizierung, Berichte zum Abschluss der APQ, Zusammenfassung Kompetenzprofil, Hamburger Schulferien

Weitere Informationen
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Weidenstieg 29, 20257 Hamburg
Abteilung Ausbildung (LIA)
Heide Hildebrandt
E-Mail: heide.hildebrandt@li.hamburg.de

Allgemeine Planungsgrundlagen zur Anpassungsqualifizierung:

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