Anpassungsqualifizierung für ausländische Lehrkräfte

Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

Anpassungsqualifizierung in Hamburg
© Markus Hertrich
Anpassungsqualifizierung

Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

Informationen zu Ablauf und Ziel der Anpassungsqualifizierung (APQ)

Ausländische Lehrkräfte mit anerkannten Lehramtsabschlüssen können am Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen eine Anpassungsqualifizierung (APQ) oder eine Eignungsprüfung absolvieren, um die vollständige Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erreichen. Die APQ-Qualifizierungsmaßnahme beginnt jeweils am 1. August und 1. Februar eines jeden Jahres.

Informationen zur Bewerbung

Informationen zum Verfahrensablauf Ihrer Bewerbung und den Bewerbungsbogen zur Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung erhalten Sie auf der folgenden Seite der BSFB.

Ziele der Anpassungsqualifizierung

Ausländische Lehrkräfte lernen während der Anpassungsqualifizierung das deutsche Schulsystem kennen und erwerben die fehlenden Qualifikationen, die notwendig sind, damit sie sich nach Abschluss der Maßnahme in völliger Gleichberechtigung mit deutschen Lehrkräften um eine Stelle an einer Schule in Hamburg oder in einem anderen Bundesland erfolgreich bewerben können. Ausdrücklich geht es dabei  nicht um den Erwerb einer professionellen Grundlagenqualifikation wie im Vorbereitungsdienst.

Rechtlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen bilden:


> das „Hamburgische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ (HmbABQG) mit dem

> „Hamburgischen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen“ (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, HmbBQFG) und

> die „Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen“ (HmbBQFG-VO-Lehramt), gültig bis Beginn der Maßnahme am 1.08.2024 und Bewerbung bis 15.09.2024 sowie

> die "Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen" (HmbBQFG-VO-Lehramt) gültig seit dem 18.10.2024.

Struktur der Anpassungsqualifizierung

Vertragsbedingungen: Die Teilnehmenden erhalten einen Angestelltenvertrag mit 6-monatiger Probezeit für in der Regel 18 Monate. Sie erhalten die gleiche Vergütung wie Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst der entsprechenden Schulform. Nebentätigkeiten sind im Umfang von 20 % zulässig. 

Schulpraxis: Die Teilnehmenden unterrichten für die Dauer ihrer Anpassungsqualifizierung an einer Schule ihres Lehramts in ihren Fächern durchgängig als verantwortliche Lehrkraft im Umfang einer halben Stelle (12 Wochenstunden). Dies gilt auch, wenn die APQ nur mit einem Fach absolviert wird. Erfahrene Mentorinnen und Mentoren begleiten die Einarbeitung in die schulischen Tätigkeiten und erhalten dafür wie im Vorbereitungsdienst eine Zeitvergütung.

Praxisbegleitende Seminare: Die schulische Praxis wird an zwei Nachmittagen durch das (allgemeinpädagogische) APQ-Seminar und pro Fach durch ein (fachdidaktisches) Fachseminar begleitet (ca. 6 Wochenstunden).

Abschlussbericht

Am Ende der Anpassungsqualifizierung steht keine Prüfung, denn die Teilnehmenden haben bereits einen anerkannten Berufsabschluss. Stattdessen wird ein Abschlussbericht erstellt, der begründet, dass der/die Teilnehmende die Anpassungsqualifizierung mit/ohne Erfolg absolviert hat. Er basiert auf den Teilberichten der Schulen und der Fachseminarleitungen sowie der Perspektive der APQ-Hauptseminarleitung. Der Abschlussbericht dient der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung als Grundlage für den Gleichstellungsbescheid.

APQ-Teilbericht der Schulen und Fachseminarleitungen (PDF)      

Beurteilungskriterien der Anpassungsqualifizierung (PDF)

Kontakt

Ihre  Fragen zur Gestaltung und Organisation der Maßnahme sowie zur Bewerbung richten Sie bitte an:

Sebastian Witt

Beratung für Lehrkräfte mit ausländischen Lehramtsabschlüssen
E-Mail: sebastian.witt@bsfb.hamburg.de

Oder Sie entnehmen alle weiteren Informationen den FAQs der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB).

Informationsveranstaltungen für Mentorinnen und Mentoren, die die Begleitung in der APQ aufnehmen, finden jeweils auf Einladung der Seminarleitungen am Landesinstitut statt.

Eignungsprüfung für Lehrkräfte mit ausländischer Berufsqualifikation

Ausländische Lehrkräfte mit einem gültigen Gleichwertigkeits(feststellungs)bescheid, einem gültigen Aufenthaltstitel und deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau C1, die bereits praktische Erfahrung an Hamburger Schulen z. B. als Vertretungslehrkraft gesammelt haben, können sich jederzeit schriftlich zu einer Eignungsprüfung anmelden.

Bezüglich Beratung zur und der Durchführung der Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an: sebastian.witt@bsfb.hamburg.de

Informationen, Kontakte und Logins für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung (APQ)

Informationen, Kontakte und Logins für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst oder in der Anpassungsqualifizierung an Hamburger Schulen :

Hauptseminare im Vorbereitungsdienst in Hamburg
© Markus Hertrich

Hauptseminare

Referenzrahmen und Kontakte der Hauptseminarleitungen

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Fachseminare im Vorbereitungsdienst in Hamburg
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Fachseminare

Kontakte der Fachseminarleitungen

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Lehrkräftetraining im Vorbereitungsdienst in Hamburg
© Markus Hertrich

Netzwerk und Coaching

Informationen und Kontakte, auch zum Coaching

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Wahlpflichtbereich im Vorbereitungsdienst in Hamburg
© Arek Socha auf Pixabay

Wahlpflichtbereich

Informationen und Anmeldungen zu den Fortbildungen des Wahlpflichtbereiches.

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