Wir freuen uns, dass Sie sich für die Anpassungsqualifizierung interessieren.
Ausländische Lehrkräfte mit anerkannten ausländischen Lehramtsabschlüssen können am Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen eine Anpassungsqualifizierung (APQ) oder eine Eignungsprüfung absolvieren, um die vollständige Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses zu erreichen.
Voraussetzung zur Bewerbung für die Anpassungsqualifizierung ist neben dem anerkannten Lehramtsabschluss einrechtskräftiger »Gleichwertigkeitsbescheid von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg oder aus einem anderen Bundesland, in dem die Teilnahme an einer Anpassungsqualifizierung als Ausgleichsmaßnahme beschrieben ist.
Die individuelle Dauer der Anpassungsqualifizierung entnehmen Sie aus Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid. Die meisten Lehrkräfte absolvieren die Anpassungsqualifizierung innerhalb von 18 Monaten. Die Darstellungen hier beziehen sich deshalb auf diesen Zeitraum.
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KMK - Lehramtstyp 1: Lehramt an Grundschulen
In Hamburg wird die Anpassungsqualifizierung im Lehramt an Grundschulen in entweder zwei oder drei Unterrichtsfächern durchgeführt. Dies ist abhängig von Ihren studierten Fächern:
Sie werden in drei Unterrichtsfächern qualifiziert, sofern Sie Mathematik und Deutsch und ein sogenanntes „weiteres Unterrichtsfach“ (Sachunterricht, Englisch, Religion usw.) studiert haben.
In allen anderen Fällen werden Sie in zwei Unterrichtsfächern qualifiziert und besuchen an Stelle eines dritten Unterrichtsfaches ein sogenanntes „Ergänzungsseminar“.
A. Qualifizierung in drei Unterrichtsfächern
Haben Sie, wie oben beschrieben, Mathematik und Deutsch und ein drittes Fach studiert, schließt die Anpassungsqualifizierung direkt daran an. Zwei dieser drei Fächer werden vertieft (52 Std. Fachseminar) qualifiziert, eines grundlegend (26 Std. Fachseminar). Das sog. „weitere Fach“ wird immer vertieft qualifiziert. Sie entscheiden bei Ihrer Bewerbung, in welchem der beiden Fächer Mathematik und Deutsch Sie vertieft und in welchem grundlegend die Qualifizierung erwerben möchten.
Abhängig von Ihren studierten Fächern ergeben sich folgende mögliche Konstellationen:
Zwei studierte Fächer: Qualifizierung in eben diesen Fächern.
Drei studierte Fächer (die nicht der Kombination unter A. entsprechen): Sie wählen im Rahmen des Zulassungsverfahrens zwei Ihrer Fächer, in denen Sie qualifiziert werden. Gehört Mathematik oder Deutsch zu Ihren studierten Fächern, müssen Sie dieses als Qualifizierungsfach wählen, das 2. Unterrichtsfach wählen Sie aus.
In allen Kombinationen werden die beiden Unterrichtsfächer jeweils vertieft (52 Std. Fachseminar) ausgebildet. Außerdem wird im Umfang von 26 Std. das Ergänzungsseminar besucht.
In dem Lehramt für Sonderpädagogik erfolgt die Qualifizierung in zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten und einem Unterrichtsfach.
Es gibt zwei unterschiedliche Qualifizierungsvarianten:
Variante 1: Mit Unterrichtsfachprofil: Insofern Sie Ihr Unterrichtsfach „mit Bezug auf die Grundschule““ oder „mit Bezug auf die Sekundarstufe I“ oder „mit Bezug auf die Sekundarstufen I und II“ studiert haben, erfolgt die Qualifizierung in der Regel durchgängig in einer Schulform (d. h. Grundschule, Stadtteilschule, spezielle Sonderschule, Bildungsabteilung eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums, Berufsbildende Schule, ggf. Gymnasium).
Variante 2: Ohne ausgewiesenes Unterrichtsfachprofil (d.h. ohne Profilsetzung auf die Primarstufe, Sekundarstufe I, ggf. Sekundarstufen I und II): Falls Sie in Ihrem Studium kein Unterrichtsfachprofil auswählen konnten, wird Ihre Qualifizierung parallel in zwei Schulstufen erfolgen (d. h. in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I). Sie werden damit entweder an zwei Schulen eingesetzt (z. B. Grundschule und Stadtteilschule) oder an einer Schule, die beide Schulstufen umfasst (z. B. ReBBZ, spezielle Sonderschule oder Grund- und Stadtteilschule).
Generell gilt:
Falls Sie ihr Unterrichtsfach nicht ausdrücklich im Profil mit „Bezug auf die Grundschule“, oder mit „Bezug auf die Sekundarstufe I“, oder mit „Bezug auf die Sekundarstufen I und II“ studiert haben, können Sie bei der Bewerbung beantragen, dass Sie in Ihrem Unterrichtsfach schulstufenbezogen ausgebildet werden, sofern das Unterrichtsfach in dieser Schulstufe angeboten wird und Ihr Studienabschluss eine Fachausbildung in dieser Schulstufe einschließt.
Die Qualifizierung Ihrer sonderpädagogischen Schwerpunkte erfolgt in beiden obig genannten Varianten schulstufenunabhängig.
Die Anpassungsqualifizierung Ihres Unterrichtsfachs und Ihrer sonderpädagogischen Schwerpunkte erfolgt in der Regel gleichrangig, d. h. im Rahmen des eigenverantwortlichen Unterrichts entfällt ca. die Hälfte der Unterrichtsstunden auf das Unterrichtsfach (hier möglichst auch in Kombination mit einem oder ggf. beiden sonderpädagogischen Schwerpunkt/en.)
Sollte die Kombination Ihrer sonderpädagogischen Schwerpunkte und Ihres Unterrichtsfachs eine Qualifizierung an einer Schulform nicht zulassen, werden Sie ebenfalls grundsätzlich für die gesamte Dauer Anpassungsqualifizierung an zwei Schulformen ausgebildet. In diesem Fall ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Falls Sie in zwei Schulformen (d. h. hier: an einer speziellen Sonderschule oder in der Bildungsabteilung eines ReBBZ und an einer allgemeinen Schule) eingesetzt werden möchten, können Sie nach erfolgter Zulassung zur Anpassungsqualifizierung einen Antrag hierzu stellen. Sie erhalten hierzu aus der Abteilung Ausbildung ein Anschreiben mit entsprechenden Hinweisen. Der Antrag muss vor Beginn der Anpassungsqualifizierung gestellt werden. Nach Antritt ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Carolina Andrea Pérez González kam 2019 aus Chile nach Deutschland. Nach einem Anpassungslehrgang erhielt sie die Anerkennung als Lehrerin. Heute arbeitet sie an einem Gymnasium in Hamburg.