Zugang zu diesem Modell haben Sie bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren sowie bei Übernahme tatsächlicher Pflege nach §63 HmbBG oder im Falle einer Schwerbehinderung, unabhängig davon, ob Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im Angestelltenverhältnis den Vorbereitungsdienst absolvieren.
Eine Entscheidung für den 24-monatigen Vorbereitungsdienst in 75 % Teilzeit und die Beantragung erfolgen vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst. Der Antrag gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung im Vorbereitungsdienst.
Die Beantragung erfolgt mit der Annahme des Platzes, nach Erhalt der Zulassung,
> siehe auch Informationen der BSFB zum Bewerbungsverfahren.
Für Ihre Entscheidung, ob Sie in diesen 24-monatigen Teilzeit-Vorbereitungsdienst eintreten wollen, sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und abzuwägen:
- Die Unterrichtsverpflichtung wird über vier Ausbildungshalbjahre gestreckt und Sie müssen entsprechend weniger Vor- und Nachbereitungszeit in Ihren Alltag integrieren.
- Die Prüfungsphase wird ebenfalls etwas entzerrt (statt sechs Monate acht Monate im Teilzeit-Vorbereitungsdienst).
- Die Fachseminartermine sind im ersten und letzten Halbjahr geringer, da Sie dann nur in einem Fachseminar ausgebildet werden.
- Auch die Wahlpflichtanforderungen können auf alle Halbjahre gestreckt werden.
Sie haben im 1. und 4. Halbjahr weniger Seminarstunden / weniger Nachmittagstermine.
Bitte wählen Sie die jeweilige Übersicht für Ihr Lehramt:
findet an einem festgelegten Wochentag nachmittags statt. Es endet spätestens um 17:30 Uhr.
- allgemeinbildenden Lehrämtern an Freitagen, vormittags und/oder nachmittags,
- im beruflichen Lehramt am Donnerstagnachmittag (und ggf. am Freitag) statt.
- Im Lehramt an Grundschulen findet das Fachseminar im grundlegenden Fach am Hauptseminartag statt.
Fachseminare enden spätestens um 17:30 Uhr.
Wenn Sie im Lehramt an Grundschulen in zwei Unterrichtsfächern ausgebildet werden (und nicht in dreien, wie es bei einigen der Fall ist), besuchen Sie zusätzlich das Ergänzungsseminar „Kulturelle Bildung“. Als Quereinsteigende/r besuchen Sie das Ergänzungsseminar „Bildungswissenschaften“.
Ihr Ergänzungsseminar findet am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt. Es endet spätestens um 17:30 Uhr.
- am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt,
- im beruflichen Lehramt z.T. am Fachseminar-Nachmittag.
Sie enden spätestens um 17:30 Uhr.
Im 2. und 3. Halbjahr werden Sie im Schnitt an zwei Nachmittagen pro Woche Seminare haben. (Im 1. und 4. Halbjahr haben Sie entsprechend weniger Seminare, da Sie nur ein Fachseminar besuchen und im 4. Halbjahr auch das Hauptseminar entfällt.)
Ihre Netzwerkseminare finden am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt, im beruflichen Lehramt z.T. am Fachseminar-Nachmittag. Sie enden spätestens um 17:30 Uhr
Im 4. Halbjahr findet kein Netzwerkseminar statt.
Sie wählen im Verlauf Ihrer Ausbildung individuell im Umfang von 24 Stunden Veranstaltungen aus dem Fortbildungs- und Beratungsangebot aus. Es kann Ihre Planungen entlasten, wenn Sie diese insbesondere im ersten und vierten Halbjahr belegen, da Sie dort weniger Seminarverpflichtungen haben.
> Weitere Informationen zum Wahlpflichtbereich finden Sie hier.
Regelrechte Vorgaben können Sie diesbezüglich nicht machen. Es ist wichtig, dass Sie zu Ihrer individuellen Stundeneinsatzplanung mit Ihrer Schulleitung ins Gespräch treten und Absprachen treffen.
Sigrid Lickteig
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