Der Vorbereitungsdienst in Hamburg

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Weiterführende Informationen zum Vorbereitungsdienst

Struktur und Formate der Ausbildung

Während des Vorbereitungsdienstes wird durchgängig bedarfsdeckend und eigenständig im Umfang von durchschnittlich 10 Wochenstunden unterrichtet. Diese sind je nach Lehramt unterschiedlich auf die Ausbildungshalbjahre verteilt. Über die genaue Aufteilung entscheidet die Hauptseminarleitung nach Rücksprache mit der Schulleitung. Insgesamt müssen in 18 Monaten 30 Wochenstunden erreicht werden.

Die schulische Ausbildung erfolgt in den Unterrichtsfächern bzw. in einem Unterrichtsfach und zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten (Lehramt für Sonderpädagogik) oder in einem Unterrichts- und einem Berufsfach (Lehramt an berufsbildenden Schulen). 

Die seminaristische Ausbildung im Landesinstitut findet in zwei oder drei Fachseminaren, einem Hauptseminar und im „Netzwerk zur übergreifenden Bildungsarbeit und Professionalisierung“ (kurz: Netzwerk) statt:

  • Die Fachseminare sind jahrgangsgemischt und zum Teil auch lehramtsgemischt  zusammengesetzt. Hier werden fachdidaktische Qualifikationen vermittelt.
  • Hauptseminare vermitteln allgemeine Grundlagen der Profession, allgemeine Pädagogik und Didaktik sowie Schulpädagogik und Schulrecht. Die Hauptseminarleitungen sind die unmittelbaren Vorgesetzten der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. 
  • Im Netzwerk wird in festen, lehramtsübergreifenden Gruppen die Kompetenz zur multiperspektivischen Reflexion zentraler Inhalte der Lehrkräftetätigkeit vermittelt. Unter diesen Inhalten greift das Netzwerk diejenigen auf, bei denen die lehramtsübergreifende Betrachtung einen Zugewinn für die je eigene Professionalisierung bedeutet. 


Außerdem besuchen die angehenden Lehrkräfte Veranstaltungen im Rahmen:

  • Fortbildungen im Wahlpflichtbereich.
  • Thementage („Blick über den Tellerrand“) und
  • Kompakttage , zur Arbeit an exemplarischen komplexen Lernsituationen mit Haupt- und Fachseminarleitungen. 


Während der Ausbildung hospitieren die Seminarleitungen insgesamt 11 mal im Unterricht der angehenden Lehrkräfte. Außerdem nehmen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an mindestens 20 Kleingruppenhospitationen teil, von denen sie mindestens zwei aktiv selbst gestalten. Das Prinzip des reflexiven Erfahrungslernens ist dabei grundlegend.

Jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat Anspruch auf die Begleitung durch Fachmentoren und Fachmentorinnen in jedem ihrer Unterrichtsfächer. Zu dieser Begleitung gehören wöchentliche Unterrichtsbesuche bzw. Beratungen durch die Mentoren und Mentorinnen im Umfang von 1,5 Stunden Wochenarbeitszeit je Mentor und Mentorin.


Prüfungen

Die Zweite Staatsprüfung setzt sich zusammen aus:

  • zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (je 15 %),
  • einer kolloquialen mündlichen Prüfung (25 %) und
  • der Note für die Bewährung im Vorbereitungsdienst (45 %).

Die mündliche Prüfung soll sich auf komplexe Praxissituationen beziehen, die die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst während ihrer Ausbildung erfahren haben.


Curriculare Grundlagen

Der Referenzrahmen für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst bildet die curriculare Grundlage der gesamten Ausbildung. Er ist kompetenzorientiert angelegt und auf die zentralen Handlungsfelder der Profession ausgerichtet. Damit greift er zugleich die KMK-Standards für Lehrerbildung auf. Die formulierten Anforderungen finden sich in den Berichtskategorien der Abschlussberichte wieder. Fachdidaktische Konkretisierungen werden auf der Basis des Referenzrahmens entwickelt.


Für folgende Bereiche werden Anforderungen im Referenzrahmen formuliert:

  • personale und sozial-kommunikative Kompetenzen entwickeln,
  • Unterrichten (Lernprozessgestaltung),
  • Erziehen und Beraten,
  • Diagnostizieren, Beurteilen und Bewerten,
  • die eigene Professionalisierung entwickeln und Schule gestalten


Rechtlicher Rahmen

Den gültigen rechtlichen Rahmen für die Ausbildung in der II. Phase und für die Zweite Staatsprüfung bildet die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen (VVZS) vom 23.01.2024 (gültig für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Einstellungstermin ab dem 01.02.2024).

Die „Richtlinien über Ziele, Gestaltung und Organisation der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Hamburger Schulen“ (Ausbildungsrichtlinien) – gültig seit 26.2.2013 – regeln Ziele und Grundsätze für die organisatorische und konzeptionelle Gestaltung des Vorbereitungsdienstes.  

Die Verordnung „Lehramt zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes“ (HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4.6.2013 regelt die rechtlichen Grundlagen der Anpassungsqualifizierung.