Vorbereitungsdienst

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5. Personalfürsorge und -vertretung

> Lösungswege bei Problemen

Bei Problemen suchen Sie am besten das direkte, konstruktive Gespräch mit Ihrer Seminarleitung oder Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor. Auch die Ausbildungsbeauftragten können für solche Fragen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner sein. Im Vorwege könnten Sie sich durch andere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, durch Ihre Hauptseminarleitung oder im Einzelcoaching Beratung einholen und sich stärken lassen. Auch der Personalrat der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung ist für Sie Ansprechperson bei Problemlagen. Sollte sich auf diesen Wegen eine schwierige Situation nicht auflösen lassen, dann ist Ihre Hauptseminarleitung oder ggf. die Abteilungsleitung Ihres Lehramts dafür da, nach weitergehenden Lösungen zu suchen.
In allen Fragen Ihrer Ausbildung in der Schule und in den Seminaren sollten Sie grundsätzlich keine Scheu davor haben, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und Ihre Ausbildungsinteressen – unter Einhaltung des Dienstweges und ggf. mit Unterstützung Ihres Personalrates – zu vertreten.

 

In besonderen Krisensituationen können Sie als Lehrkraft zudem Hilfe und vertrauliche Einzelberatung in der BST im Referat Gesundheit am LI erhalten.
> Beratungsstelle für Krisenbewältigung

 

> Personalrat der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung

Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) und die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung (LiAPQ) werden durch ihren eigenen Personalrat (PR) vertreten, der sich aus Lehrkräften aller Schulformen zusammensetzt.
In allen dienstlichen Angelegenheiten ist der PR ansprechbar und steht Ihnen unterstützend zur Seite.

Kontakt
Für eine persönliche Beratung schicken Sie dem Personalrat eine E-Mail an personalratlialivliapq@li.hamburg.de. Dieser vereinbart dann einen individuellen Gesprächstermin mit Ihnen oder nimmt telefonisch mit Ihnen Kontakt auf. 

 Weitere Informationen zum Personalrat finden Sie hier.

 

> Besondere Hinweise für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte

Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Fürsorgeanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können und in ihrem beruflichen Fortkommen gefördert werden. Diese besondere Pflicht ergibt sich aus dem „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“. 


> Nachteilsausgleiche und Härtefallregelung

Mit Hilfe von Nachteilsausgleichen werden das Ausbildungsverhältnis und der Vorbereitungsdienst so gestaltet, dass Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, ohne dass sie infolge ihrer Behinderung unzumutbar mehr belastet werden. Den Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten in Ausbildung soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre besonderen Kompetenzen uneingeschränkt in den Lernprozess mit einzubringen. Dies gilt sowohl für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) als auch für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung (LiAPQ).
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Rahmen der Härtefallregelung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt (§ 7 i.V.m. § 4 Abs. 4 HmbSchulLehrV).
Rechtzeitig vor Beginn des Vorbereitungsdienstes wird Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten LiV ein Gespräch angeboten, in welchem individuelle Unterstützungsmaßnahmen (z.B. Schulzuweisung, Stundenplangestaltung, Einsatzplan, Beantragung von Hilfsmitteln, individuelle Nachteilsausgleiche usw.) abgestimmt werden können. An diesem Gespräch nehmen die jeweils zuständige Unterabteilungsleitung des Landesinstituts, die Schwerbehindertenvertrauensperson (SBV) und die Personalabteilung teil. Das Gesprächsangebot ist freiwillig und kann auch unter Ausschluss bestimmter zuvor genannter Beteiligter stattfinden. Alle Gesprächsergebnisse und Informationen werden vertraulich behandelt. 


> Möglichkeit zur Verlängerung und zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes ist für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte LiV auf Antrag möglich, wenn Art und Schwere der Behinderung eine Beschwer für die erfolgreiche Beendigung des Vorbereitungsdienstes darstellen. Darüber hinaus besteht für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte LiV ebenfalls die Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren. 
Treten Schwierigkeiten auf, die die Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten benachteiligen können, werden die Hauptseminarleitung und die Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung umgehend informiert, um das weitere Vorgehen mit der jeweilig betroffenen Person abzustimmen. Hiermit soll jederzeit eine optimale Ausbildungssituation für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen sichergestellt werden.


> Wer kann mich beraten?

Für weitere Fragen oder Anliegen steht Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen stets die Vertrauensperson vertrauensvoll zur Seite, zum Beispiel bei der Beratung, Unterstützung im Antragsverfahren zur Feststellung einer Schwerbehinderung, der Festlegung von individuellen Nachteilsausgleichen und der Begleitung bei allen Prüfungsteilen sowie im Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Die Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht und behandelt alle Angelegenheiten vertraulich.
 

Die für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung zuständige SBV ist:

Jan Schöttler
Hamburger Straße 41, Raum 229
Tel.: 040 428 63-4071
E-Mail: jan.schoettler@ bsfb.hamburg.de