Die Zweite Staatsprüfung beendet den Vorbereitungsdienst. Neben zwei unterrichtspraktischen Prüfungen sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ist die Bewährung im Vorbereitungsdient ein wichtiger Bestandteil der Gesamtbewertung. Für die Durchführung der Staatsprüfungen aller Lehrämter ist das Lehrerprüfungsamt zuständig.