Vorbereitungsdienst

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1. Struktur des Vorbereitungsdienstes in Hamburg

Die Einstellung in den Hamburger Vorbereitungsdienst erfolgt zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Er dauert regelhaft für alle Lehrämter 18 Monate, bei einem Vorbereitungsdienst in Teilzeit 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst schließt mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung ab.

 

Ausbildung am Landesinstitut und in der Schule

Für die Dauer Ihres Vorbereitungsdienstes werden Sie in Veranstaltungen des Landesinstituts sowie (soweit in Ihrem Lehramt möglich) durchgängig an einer Ausbildungsschule ausgebildet. Sie werden dabei durch die Seminarleitungen des Landesinstituts und durch die schulischen Fach-Mentor:innen kontinuierlich begleitet. An den meisten Schulen gibt es darüber hinaus sogenannte Ausbildungsbeauftragte, die Sie ebenfalls in allen Anliegen Ihrer Ausbildung unterstützen.

 

Zu Ihren Ausbildungsveranstaltungen in 18 bzw. 24 Monaten zählen:

Zu Ihren Ausbildungsveranstaltungen in 18 bzw. 24 Monaten zählen:

Das Hauptseminar

 

Hauptseminar (HS) und Hauptseminarleitung (HSL)

Sie werden für die Dauer von 18 Monaten einer Hauptseminargruppe und einer Hauptseminarleitung (HSL) in Ihrem Lehramt zugeteilt.  Neben der Arbeit im Seminar finden Einzel- und Gruppenhospitationen statt. 

 

Die Hauptseminararbeit

  • ermöglicht Ihnen, sich über die Grenzen Ihrer Fächer hinaus mit dem zukünftigen Berufsfeld zu befassen.
  • ermöglicht Ihnen einen Kompetenzaufbau in den drei Ausbildungsfokussen Unterrichtsfähigkeit, Reflexionskompetenz und Professionalität. Die Durchdringung und praxisbezogene Reflexion der fachunabhängigen Qualitätsmerkmale lernförderlichen Unterrichts sind dabei zentral.
  • dient dem Aufbau von Handlungssicherheit im Bereich Schul- und Dienstrecht.
  • gibt Ihnen zudem die notwendige Orientierung über die Ausbildungs- und Prüfungsgestaltung im Vorbereitungsdienst.

Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie alle Informationen zu den Verbindlichen Schwerpunkten der Hauptseminararbeit. 


Ihre Hauptseminarleitung (HSL)

  • ist Ihre unmittelbare Vorgesetzte – das heißt auch, bei ihr beginnt Ihr Dienstweg,
  • ist Ihre Hauptansprechperson für Ihre Ausbildungsanliegen und unterstützt Sie entsprechend,
  • hospitiert Sie i. d. R. dreimal während der Ausbildung in Ihrem Unterricht,
  • nimmt an Ihrer mündlichen Prüfung teil sowie i. d. R. an einer Ihrer unterrichtspraktischen Prüfungen,
  • verantwortet den abschließenden Bericht über Ihre Bewährung im Vorbereitungsdienst.

> Hier geht es zu den Kontakten Ihrer Hauptseminarleitungen. 

Ihr Hauptseminar findet an einem über die Ausbildungsdauer festgelegten Wochentag nachmittags statt. Es endet spätestens um 17:30 Uhr.

 

Schriftverkehr und Einhaltung des Dienstweges

Bitte geben Sie auf allen Schreiben/Formularen Ihre Hauptseminarbezeichnung und zusätzlich Ihre Abteilung, das Jahr und den Monat des Beginns Ihrer Ausbildung an,

 zum Beispiel für LIA 1 des Jahrgangs August 2025: 
HS XY, 1-25-08.

Der „Dienstweg“ beschreibt den Weg, den Schreiben und Anliegen nehmen müssen, die Sie an Ihre Dienststelle oder weitere Dienststellen der Behörde richten (Anträge, Mitteilungen über persönliche Veränderungen, Anliegen). Der Dienstweg führt immer über die Vorgesetzte, d.h. in Ihrem Fall: über Ihre Hauptseminarleitung: 

„An die Dienststelle… über Frau/Herrn Hauptseminarleitung auf dem Dienstweg“. 

Die Einhaltung des Dienstweges schützt sowohl Sie als auch Ihre/n Arbeitgeber:in vor Schäden im Vertrauensverhältnis. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung ein Dienstvergehen darstellt.

Fachseminare (ggf. Ergänzungsseminare)

Sie werden für die Dauer von 18 Monaten in Ihren Unterrichtsfächern jahrgangsübergreifenden, lehramtsbezogenen Fachseminaren (FS) und entsprechenden Fachseminarleitungen (FSL) zugeteilt. Je nach Lehramt und Studium nehmen sie an 2-3 Fachseminaren und ggf. einem Ergänzungsseminar, teil. Neben der Arbeit im Seminar finden Einzel- und Gruppenhospitationen statt.
 

Die Fachseminararbeit:

  • dient dem Aufbau und Ausbau Ihres Handlungsrepertoires zur Gestaltung eines individuell lernförderlichen Fachunterrichts. Sie unterstützt damit Ihre Spezialisierung als Fachlehrkraft vor dem Hintergrund des allgemeinen Verständnisses von Lehren und Lernen,
  • befasst sich dazu mit fachspezifischen Qualitätsmerkmalen lernförderlichen Unterrichts, mit handlungsleitenden fachdidaktischen Prinzipien, Modellen und Theorien und den Bildungsplänen. Sie lernen, diese Aspekte in Ihrer Praxis anzuwenden und in Bezug auf ihre Funktionalität zu reflektieren.

Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie die Ausbildungscurricula Ihrer Fachseminare. 

 

Ihre Fachseminarleitung 

  • unterstützt Sie in Ihren fachbezogenen Ausbildungsanliegen,
  • hospitiert Sie i. d. R. viermal während der Ausbildung in Ihrem Unterricht,
  • nimmt an Ihrer mündlichen Prüfung teil sowie an einer Ihrer unterrichtspraktischen Prüfungen,
  • verfasst einen Teilbericht über Ihre Bewährung im Vorbereitungsdienst.

> Hier geht es zu den Kontakten Ihrer Fachseminarleitungen.

Die Fachseminare finden in den 

  • allgemeinbildenden Lehrämtern an Freitagen, vormittags und/oder nachmittags, 
  • im beruflichen Lehramt am Donnerstagnachmittag (und ggf. am Freitag) statt.
  • Im Lehramt an Grundschulen findet das Fachseminar im grundlegenden Fach am Hauptseminartag statt.
     

Fachseminare enden spätestens um 17:30 Uhr.

Ergänzungsseminare (nur im Lehramt an Grundschulen)

Wenn Sie im Lehramt an Grundschulen in zwei Unterrichtsfächern ausgebildet werden (und nicht in dreien, wie es bei einigen der Fall ist), besuchen Sie zusätzlich das Ergänzungsseminar „Kulturelle Bildung“. Als Quereinsteigende/r besuchen Sie das Ergänzungsseminar „Bildungswissenschaften“

Ihr Ergänzungsseminar findet am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt. Es endet spätestens um 17:30 Uhr.

Das Netzwerkseminar

Für die Dauer von 18 Monaten gehören Sie einer Netzwerkseminargruppe (NW) an. Diese Gruppen werden jahrgangshomogen, lehramtsübergreifend und möglichst regional gebildet. Hier profitieren Sie davon, dass in Hamburg alle Lehrämter im Landesinstitut „unter einem Dach“ ausgebildet werden. Neben der Arbeit im Seminar finden Gruppenhospitationen statt.

Die Arbeit im Netzwerkseminar:

  • dient der übergreifenden Bildungsarbeit und vertieften Professionalisierung,
  • ermöglicht insbesondere eine multiperspektivische Auseinandersetzung mit solchen Lerngegenständen, die durch die Kooperation und Vernetzung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst aus unterschiedlichen Lehrämtern vertieft durchdrungen werden können,
  • findet im benotungsfreien Raum statt, d. h. Ihre Netzwerkseminarleitung hat keinen Anteil an Ihrer Zweiten Staatsprüfung.

Mit Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie alle Informationen zu den Verbindlichen Ausbildungsschwerpunkten der Netzwerkseminare.
 

Ihre Netzwerkseminare finden am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt, im beruflichen Lehramt z. T. am Fachseminar-Nachmittag. 
Sie enden spätestens um 17:30 Uhr.

> Weitere Informationen zum Netzwerkseminar finden Sie hier.

Der Wahlpflichtbereich

  • Ausgehend von Ihrem individuellen Entwicklungsbedarf und Ihren Interessen wählen Sie 24 Stunden aus den Angeboten des Fortbildungs- und Beratungsbereiches des Landesinstituts aus.
  • Die Veranstaltungen dienen Ihrer individuellen Schwerpunktsetzung und der gemeinsamen Arbeit mit bereits fertig ausgebildeten Lehrkräften.
  • Sie finden im benotungsfreien Raum statt.
  • Bis zu acht der 24 Stunden können aus sonstigen Fortbildungsangeboten innerhalb der BSFB angerechnet werden.
  • Sie dokumentieren Ihre Wahlpflichtteilnahmen in der § 14-Meldung.

Informationen und Anmeldungen zu den Fortbildungen finden Sie über die Seite "Wahlpflichtbereich" oder über den Zugang zum Buchungssystem TIS.

Die Zugangsdaten erhalten Sie erst nach Dienstantritt. Diese gehen Ihnen automatisch zu.

Eigenverantwortlicher (=bedarfsdeckender) Unterricht

Sie erteilen während der gesamten Ausbildung eigenverantwortlichen 
(=bedarfsdeckenden) Unterricht (bdU)

  • im Umfang von durchschnittlich 10 Unterrichtsstunden pro Woche bzw. insges. maximal 30 Stunden verteilt auf drei bzw. vier Halbjahre. Dieser wird in den Schulen bedarfsdeckend verrechnet.
  • Sie sind dabei auch für die Beurteilung der Schüler:innen verantwortlich und nehmen an Prüfungen, Disziplin- und Zeugniskonferenzen, ggf. Elternabenden und Lernentwicklungsgesprächen Ihrer Schüler:innen teil.
  • Um Ihnen einen breiten Erfahrungsraum zu ermöglichen, soll der eigenverantwortliche Unterricht insgesamt möglichst gleichmäßig in Ihren Ausbildungsfächern und auf alle in Frage kommenden Schulstufen verteilt werden.
  • Der Ausbildungsunterricht soll in den Schulen ausbildungsförderlich organisiert werden. Zu weiteren Hinweisen für einen ausbildungsförderlichen schulischen Einsatz siehe: "Hinweise für den ausbildungsförderlichen schulischen Einsatz von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst" (PDF)
  • Sie dokumentieren Ihren gesamten selbst erteilten Unterricht in der § 14-Meldung, dies schließt ggf. Unterricht unter Anleitung bzw. einzelne Vertretungsstunden ein.

Hinweis zum Vertretungsunterricht: Ihre Schulleitung kann Ihnen ausnahmsweise einzelne Unterrichtsstunden zur selbstständigen Vertretung erkrankter oder beurlaubter Lehrkräfte übertragen, sofern Sie dadurch keine Ausbildungsveranstaltungen versäumen. Vertretungsstunden sind auf den eigenverantwortlichen Unterricht anzurechnen.

 

Weitere schulische Aufgaben

Neben dem bedarfsdeckenden Unterricht nehmen Sie weitere schulische Aufgaben (wsA) im Umfang von durchschnittlich fünf Zeitstunden pro Woche (im Teilzeit-VD 3,5 Zeitstunden) wahr. 

Hierunter fallen:

  • insbesondere Hospitationen bei anderen Lehrkräften,
  • ggf. auch Unterricht unter Anleitung neben dem bedarfsdeckenden Unterricht,
  • Besprechungen mit der Ausbildungskoordination und ggf. der Schulleitung,
  • Kooperationen in den Fachgruppen,
  • Begleitung einer Klassenreise und bei Exkursionen,
  • Mitwirkung an Arbeitsgruppen, Projektgruppen, schulischen Veranstaltungen,
  • einzelne Konferenzteilnahmen,
  • ggf. Aufgaben als Co-Klassenleitung,
  • gesonderte Beratungsgespräche mit Schüler:innen, Kolleg:innen, Eltern, Schulleitung u.a.m.
  • Nutzen Sie auch die Möglichkeiten des Ganztagsangebots um Erfahrungen über den Unterricht hinaus zu sammeln.

Insgesamt wirken Sie nur soweit an schulischen Veranstaltungen und Vorhaben mit, wie diese zeitlich angemessen und förderlich für Ihre Ausbildung sind und Sie diese mit Ihren Seminarverpflichtungen vereinbaren können. Vorrang vor Ihren Seminarverpflichtungen hat lediglich die Teilnahme an Klassenkonferenzen nach § 49 HmbSG sowie an Zeugniskonferenzen für die Schüler:innen, die Sie unterrichten. Bei diesen Konferenzen ist Ihre Teilnahme verpflichtend.

Hospitationen

Beobachtend hospitieren Sie bei Kolleg:innen Ihrer Schule in allen Halbjahren Ihrer Ausbildung, insbesondere im ersten Ausbildungshalbjahr. Hier entstehen Lerngelegenheiten, die jenseits des bedarfsdeckenden Unterrichts notwendig sind. 

Als Unterrichtende werden Sie während Ihrer gesamten Ausbildung 

  • im wöchentlichen Wechsel von Ihren Mentor:innen sowie 
  • im gesamten Ausbildungsverlauf insgesamt elfmal von Ihren Seminarleitungen hospitiert. 

Diese Hospitationen dienen der Identifikation von erreichten Kompetenzständen und sinnvollen Arbeitsvorhaben, insbesondere im Ausbildungsfokus „Unterrichtsfähigkeit“, aber auch in den Fokussen „Professionelle Rolle“ und „Reflexionskompetenz“. Es erfolgt zudem eine fachliche Beratung zu spezifischen Aspekten aus der konkreten Praxissituation.
Die Termine werden vorher vereinbart und sind verbunden mit einer strukturierten Reflexion und einem Beratungsgespräch über Ihre weiteren Ausbildungsschwerpunkte. 
Sie als Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, Ihre Seminarleitungen und Mentor:innen achten gemeinsam auf die Erfüllung der Hospitationspflicht, die Sie selbst von Beginn an in der Hospitationsübersicht dokumentieren.

Gruppenhospitationen

Sie nehmen an insgesamt 20 Gruppenhospitationen teil, entweder als Unterrichtende/r oder als Beobachtende/r. Diese Gruppenhospitationen ermöglichen eine gemeinsame Reflexion und kollegiale Beratung von Unterrichts- und Erziehungssituationen in unterschiedlichen Schulformen, -stufen, Berufsfeldern und unterschiedlichen sozialen Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit sind auch Besuche bei außerschulischen Kooperationspartner:innen möglich.

Sie dokumentieren Ihre Gruppenhospitationen ebenfalls in der Hospitationsübersicht. Zur spezifischen Organisation der Gruppenhospitationen in den jeweiligen Lehrämtern erhalten Sie gesonderte Informationen in Ihrem Hauptseminar. 

 

Beratungsgespräche und Zwischenstandsgespräche

 

Zwischenstandsgespräche

Ca. zur Mitte der Ausbildung führen Sie mit Ihren Mentor:innen, Haupt- und Fachseminarleitungen Zwischenstandsgespräche zum Ausbildungsstand. Gemeinsam identifizieren Sie Kompetenzstände und geeignete Entwicklungsvorhaben. Dies geschieht auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsstandards und Ihrer reflektierten Praxiserfahrungen.

 

Hinzukommen:

Hinzukommen:

Ein Coachingangebot

Coaching kann ein wertvoller Baustein auf Ihrem Professionalisierungsweg sein. Wir bieten Ihnen während des Vorbereitungsdienstes zwei Formen eines individuellen ressourcen- und lösungsorientierten Coachings zur strukturierten Selbst- und Rollenklärung an: 

  • Im Einzelcoaching können Sie sich individuell beraten lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Funktionspostfach coaching.netzwerk@li.hamburg.de. Sie erhalten zeitnah einen Termin. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine Netzwerkseminarleitung Ihrer Wahl zu wenden.
  • AB-Coaching: Die aufsuchende Beratung und das Coaching, welches in Ihrer Schule erfolgt, können Sie in besonderen Einzelfällen, z.B. zu einer Lerngruppenanalyse, zu einem Soziogramm, zu Ihrer Leitungsrolle oder Ihrem Erziehungsstil, erfragen. 

> Weitere Informationen zum Coaching finden Sie auch auf unserer Homepage.

Spezielle (verpflichtende) Angebote für Quereinsteigende

Mit Ihrem beruflichen Hintergrund bringen Sie als Quereinsteiger:in besondere Kompetenzen in den Vorbereitungsdienst ein. Zugleich tauchen spezifische Fragen auf, die sonst im Rahmen eines Lehramtsstudiums beantwortet worden wären. Wir unterstützen Sie durch folgende Veranstaltungen:
 

  • Kennenlern- und Vernetzungstreffen: 
    Es ist ein zentrales, wiederkehrend vorgetragenes Anliegen von Quereinsteiger:innen, sich schon zu Beginn des Vorbereitungsdienstes untereinander zu vernetzen. Diesem Wunsch wird mit einem Kennlern- und Vernetzungstreffen Rechnung getragen, zu dem Sie zu Beginn ihrer Ausbildung eingeladen werden. Sie entscheiden, ob Sie teilnehmen möchten. Das Treffen bietet Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen und viel Raum für Fragen rund um den Vorbereitungsdienst. Darüber hinaus werden dort die besonderen Angebote des Landesinstituts für die Ausbildung im Quereinstieg vorgestellt. 
     
  • Basismodule:  
    In diesen beiden Seminarveranstaltungen werden die zentralen pädagogischen und didaktischen Ausbildungsschwerpunkte, zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse des Quereinstiegs, vertieft. 
    Die Teilnahme an den Basismodulen ist verpflichtend.

Basismodul Diagnostik: Lerngruppen analysieren, die Lernwege der Schülerinnen und Schüler antizipieren.
Basismodul Didaktik: Lerngegenstände auswählen, didaktisch reduzieren und Lernziele formulieren. Die Teilnahme an den Basismodulen ist ein für Quereinsteiger:innen aller Lehrämter verpflichtender Baustein zu Beginn der Ausbildung. Die Termine werden im Hauptseminar bekannt gegeben.

  • Online-Kursraum: 
    Ein eigener Online-Kursraum für Quereinsteiger:innen auf der Moodle-Lernplattform „LMS Lernen Hamburg“ bietet Möglichkeiten zum Austausch im digitalen Raum und einen Überblick über pädagogische und didaktische Grundlagenliteratur.
     
  • Reflexion und Coaching: 
    Wie alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst können Sie das Angebot des vertraulichen Einzelcoachings wahrnehmen. Zusätzlich bietet Ihnen der Fachbereich Coaching pro Halbjahr ein Reflexionstreffen an.

Das Angebot für eine Zusatzqualifikation in Deutsch als Zweitsprache oder Theater

Angebot für eine Zusatzqualifikation in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 

In Hamburg werden zahlreiche Schüler:innen unterrichtet, die DaZ erlernen. Es ist möglich, dass Sie sich schon während des Vorbereitungsdienstes in diesem Bereich qualifizieren. Die Abteilung Ausbildung des Landesinstituts bietet eine DaZ-Qualifizierung an, die am Ende des ersten Ausbildungshalbjahres beginnt und im dritten abgeschlossen ist. Sie umfasst 30 Stunden und folgt dem Prinzip des reflexiven Erfahrungslernens im Rahmen von Vorträgen, Praxisworkshops sowie durch Hospitationen und eigene Erprobungen von Unterricht mit anschließender Reflexion in Kleingruppen. 
Inhaltlich besteht die DaZ-Qualifizierung aus drei Bausteinen: 

  • Diagnostik für die Zweitsprache, 
  • Aufbau grammatikalischer Basiskompetenzen und 
  • Lesen und Schreiben in der Zweitsprache von Anfang an. 

> Weitere Informationen und Anmeldungen über TIS finden Sie hier.

 

Angebot für eine Zusatzqualifikation in Theater

Sie können schon während des Vorbereitungsdienstes einen Einstieg in die Zusatzqualifikation Theater wahrnehmen. Als Einstieg bietet die Abteilung LIF 17 ein Kompaktangebot an, das besonders für LiV geeignet ist. Der zeitliche Umfang des Kompaktangebots beträgt 18 Stunden. Vorgesehen hierfür sind jeweils ein Freitagnachmittag, Samstag und Dienstagnachmittag in direkter Abfolge. In dem Kompaktangebot „Theater“ geht es sowohl um Fragen des Einstiegs in den Unterricht im Fach „Theater“, als auch um theatrale Methoden für andere Fächer und den Bereich der Sprachförderung mit theatralen Mitteln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erproben diese Themen vorwiegend praktisch durch Übungen, Präsentationen und anschließende Reflexion. Ergänzend zum Kompaktangebot können weitere Fortbildungsangebote von LIF 17 besucht werden, um die Stundenverpflichtung für die „Kleine Theaterqualifizierung“ im Gesamtumfang von 60 Stunden zu erwerben. Dies kann aber auch nach dem Vorbereitungsdienst erfolgen. 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage Abteilung Qualitätsentwicklung von Unterricht und Schule, Referat Künste (LIF 17) 
sowie bei Sven Asmus, E-Mail: sven.asmus@li.hamburg.de

 

 

sowie:

sowie

Ihre Prüfungen zur Zweiten Staatsprüfung

Im letzten Ausbildungshalbjahr finden Ihre Prüfungen zur Zweiten Staatsprüfung statt, hierzu gehören

  • zwei unterrichtspraktische Prüfungen (je 15% der Gesamtnote), die Sie sinnvoll je nach Ausbildungsverlauf in Abstimmung mit Ihren Seminarleitungen und Schulen individuell im Prüfungshalbjahr terminieren,
  • eine mündliche Prüfung (25% der Gesamtnote), die zentral terminiert wird, ca. im April bzw. November des Halbjahres,
  • der Gesamtbericht über die Bewährung im Vorbereitungsdienst (45% der Gesamtnote), dem Berichte Ihrer Schule(n), Seminarleitungen und die Hauptseminarperspektive zugrunde liegen.
     

Hinweis zur §-14-Meldung

Zum Ende der Ausbildung, in der Regel im Rahmen des Abschlussgespräches, geben Sie Ihre „§-14-Meldung“ ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Hauptseminarleitung ab. Dies ist eine Mitteilung gemäß § 14 Abs. 2 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung (VVZS) darüber, 

  • in welchen Klassen oder Lerngruppen Sie aktiv welche Fächer und Themen in welchem Umfang unterrichtet haben, 
  • an welchen Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen Sie zusätzlich zu den Seminarveranstaltungen teilgenommen haben. 

Wir empfehlen Ihnen dringend, dass Sie diese Aktivitäten kontinuierlich während der gesamten Ausbildung in Ihrer §-14-Meldung festhalten. Das entsprechende Formular erhalten Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung durch Ihre Hauptseminarleitung.
 

Näheres zur Zweiten Staatsprüfung entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen VVZS und Verwaltungsvorschrift sowie Informationen Ihrer Seminarleitungen und des Lehrerprüfungsamtes (LPrA).

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© Markus Hertrich

Staatsprüfung

Das Lehrerprüfungsamt ist für die Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen aller Lehrämter zuständig.

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© Screenshot lms.lernen.hamburg

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Kurs: Lehrerprüfungsamt

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Vielfältige Aufgaben

Zusätzlich zu den aufgeführten Dienstveranstaltungen nehmen Sie vielfältige weitere Aufgaben im Rahmen Ihrer Jahresarbeitszeit wahr. 

Hierzu gehören z. B. 

  • individuelle Vor- und Nachbereitungszeiten von Unterricht und Seminar,
  • Einarbeitung in Fachinhalte, 
  • Korrekturzeiten,
  • Reflexions- und Lernzeiten, 
  • Prüfungsvorbereitung und -gestaltung, 
  • Dokumentationspflichten und Terminabstimmungen, 
  • Fahrzeiten. 

Hinweis: Ihre individuelle Jahresarbeitszeit beträgt 1770 Stunden. Für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst gilt nicht die Hamburger Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung; zugrunde gelegt wird eine 40-Stunden Woche bei 38 Unterrichtswochen p. a. plus sechs individuelle Arbeitswochen in den Schulferien.


 


Verbindliche Ausbildungselemente im Rahmen des Vorbereitungsdienstes

Übersicht zum Vorbereitungsdienst
© LI Hamburg Alle Angaben in Zeitstunden. / *Anzahl / **Die Ausbildungszeit im Unterrichtsfach und im Hauptseminar ergibt sich im Lehramt für Sonderpädagogik aus dem Fachprofil.


Sämtliche Ausbildungsveranstaltungen sind Dienstveranstaltungen. Die Teilnahme ist verbindlich.  Für eine detaillierte Übersicht zur Struktur und zum zeitlichen Umfang Ihres Lehramtes wählen Sie bitte Ihr Lehramt.