Wegweiser APQ

Titelbild Aktueller Wegweiser für Lehrkräfte APQ
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4. Personalfragen

Diese Seite informiert Sie über Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten als Lehrkraft in der Anpassungsqualifizierung. Bitte nehmen Sie insbesondere die mit einem Sternchen gekennzeichneten Aspekte gründlich zur Kenntnis. Alle Servicelinks finden Sie in der rechten Spalte zusammengefasst.

Abo für den öffentlichen Personennahverkehr
 

Seit dem 01.05.2023 wird das Deutschlandticket angeboten. Es kann auch genutzt werden als Abo für den öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg und Umgebung. Das Ticket ist monatlich kündbar und gilt für Fahrten in der 2. Klasse deutschlandweit im Nahverkehr. Es kann über den Hamburger Verkehrsverbund (hvv) und bei der Deutschen Bahn erworben werden. 

Eine arbeitgeberseitige Bezuschussung des Deutschlandtickets als sogenanntes Jobticket für die Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es aktuell nicht. Weitere Informationen zum Deutschlandticket oder zu anderen Tages- oder Abo-Karten finden Sie auf der Seite des HVV und auf der Seite der Deutschen Bahn.
 

Ansprechpartner:innen in der BSFB*


Innerhalb der Personalabteilung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) ist für Sie das Personalsachgebiet für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung V 442 zuständig, das von Herrn Ronny Saß geleitet wird. Sie haben dort eine persönliche Sachbearbeiterin bzw. einen persönlichen Sachbearbeiter. Das Personalsachgebiet ist zuständig für alle Belange, die nicht die Gestaltung und Durchführung der Qualifizierung  betreffen (z. B. für Fragen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis und Ihren wesentlichen Rechten und Pflichten oder den finanziellen Leistungen, über die Sie die folgenden Abschnitte kurz informieren sollen).

Ihre Sachbearbeitung in der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat ein persönliches Leitzeichen. Dieses bleibt auch bei einem personellen Wechsel und auch dann erhalten, wenn der Arbeitsplatz vorübergehend nicht besetzt ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Ihre Schreiben immer an die richtige Stelle gelangen.

Ihr Personalsachgebiet finden Sie in der Hamburger Str. 31, 22083 Hamburg, 4. Stock, Zugang über den 1. Stock des Einkaufzentrums Hamburger Meile. Bitte beachten Sie, dass persönliche Termine in der Behörde zzt. nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich sind. Zudem ist eine telefonische Erreichbarkeit mittwochs und freitags nicht gegeben.

Die Zuständigkeiten innerhalb des Personalsachgebiets V 442 ändern sich innerhalb eines Jahres ggf. mehrfach. Die Kontaktdaten der für Sie aktuell zuständigen Person finden Sie auf Ihrer Bezügeabrechnung oder unter dem folgenden Link: https://www.hamburg.de/go/118628.
 

Anwärtersonderzuschlag


Ein Anwärtersonderzuschlag wird für die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung nicht gewährt. Sollten Sie Informationen zu einem solchen Sonderzuschlag für die Anpassungsqualifizierung finden, bezieht dieser sich auf den „Technischen Dienst“.
 

Arbeitsverhältnis*


Sie befinden sich in der Anpassungsqualifizierung in einem Arbeitsverhältnis als Angestellte:r. Die Anforderungen an Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis richten sich an den Beamtenpflichten aus. Die Auseinandersetzung mit Schul- und Dienstrecht an verschiedenen Stellen in der Anpassungsqualifizierung wird Ihnen helfen, zunehmend rechtssicher zu handeln.
 

Arbeitsunfähigkeit und Unfallfürsorge


Als tariflich angestellte Lehrkraft erwerben Sie keinen Anspruch auf Versorgung im Falle der dauernden Arbeitsunfähigkeit. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Unfallfürsorge haben Sie nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit Folge eines Arbeitsunfalls ist.
 

Bezüge


Als APQ-Lehrkraft erhalten Sie einen Arbeitsvertrag und eine Vergütung, die sich an den Anwärterbezügen des Vorbereitungsdienstes orientiert.

Die Höhe der monatlichen Vergütung ist für alle Lehrämter einheitlich und richtet sich nach der Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes, in das Sie nach Abschluss der Anpassungsqualifizierung eintreten (siehe aktuelle Anwärterbezüge).
 

Dauer der Anpassungsqualifizierung


Die Dauer der Anpassungsqualifizierung kann auf Antrag neu festgelegt werden. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer Hauptseminarleitung. 
 

Einhaltung des Dienstweges*


Bei allen Schreiben (z. B. Anträgen auf Nebentätigkeit, Mitteilungen über persönliche Veränderungen), die Sie an Ihre eigene oder weitere Dienststellen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) richten, muss der Dienstweg eingehalten werden, d. h. Sie adressieren Ihr Schreiben an Ihre unmittelbare Vorgesetzte bzw. Ihren unmittelbaren Vorgesetzten:

An die Dienststelle … 
über Frau/Herrn Hauptseminarleitung 
auf dem Dienstweg

Bitte geben Sie auf allen Formularen immer folgende Informationen an: 

  • Ihre Hauptseminarbezeichnung,
  • Ihre Abteilung,
  • Jahr und Monat Ihres Qualifizierungsbeginns 
    (z. B. für den Jahrgang August 2025: APQ-25-08).

Die Einhaltung des Dienstweges schützt sowohl Sie als auch Ihren Arbeitgeber vor Schäden im Dienst- und Vertrauensverhältnis. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung ein Dienstvergehen darstellt. Sie haben neben dem Dienstweg natürlich grundsätzlich das Recht, sich unmittelbar an Ihren zuständigen Personalrat zu wenden.
 

Einwilligungserklärung für die Übermittlung von Daten für Riesterzulagen


Für die Übermittlung von Daten zum Zwecke der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge gemäß §10a Abs. 1a Einkommensteuergesetz (EStG) an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) können Sie eine entsprechende Einwilligungserklärung bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung abfordern. Dieser Vordruck ist auszufüllen und an die zuständige Personalsachbearbeitung zurückzugeben. Erst dann kann eine Bearbeitung erfolgen.
 

Familienzuschlag


Den Familienzuschlag der Stufe 1 für Verheiratete und ggf. Ledige/Geschiedene mit Kindern im Haushalt beantragen Sie bei Ihrer Personalsachbearbeitung. Er erhöht sich mit jedem berücksichtigungsfähigen Kind, für das Ihnen kinderbezogene Bezügebestandteile gewährt werden, um eine Stufe. Wir weisen darauf hin, dass die Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 an Ledige oder Geschiedene die Zahlung des sogenannten kinderbezogenen Familienzuschlags voraussetzt. Der kinderbezogene Familienzuschlag ist bei der Familienkasse der Freien und Hansestadt Hamburg, Zentrum für Personaldienste, zu beantragen.
 

Hinweis zum ersten Gehalt


Für die Dauer der Anpassungsqualifizierung erhalten angestellte Lehrkräfte ein Entgelt, das sich an den jeweiligen Anwärterbezügen einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf des entsprechenden Lehramts orientiert.

Die Zahlung erfolgt am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein von der Lehrkraft in der Anpassungsqualifizierung benanntes Konto innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union. Für die Sozialversicherung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Bezügemitteilung erhalten Sie einmalig direkt nach Hause und danach nur, wenn entsprechende Änderungen eingetreten sind.
 

Kindergeld


Seit dem 1. Juli 2020 sind wieder die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit anstelle der Familienkasse im Zentrum für Personaldienste (ZPD) für die Bearbeitung des Kindergeldes zuständig.
 

Kinderbezogene Bezügebestandteile


Alle Angelegenheiten, die mit der Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlages zusammenhängen, werden ausschließlich von der Familienkasse der Freien und Hansestadt Hamburg im Zentrum für Personaldienste (ZPD) bearbeitet.
 

Krankmeldung*


Wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, sind folgende Schritte zu beachten:

  • Melden Sie sich umgehend in Ihrer Schule krank. (Ihre Schule füllt für Sie eine Krankenstandsmitteilung aus und schickt diese an die Personalabteilung.) 
  • Sind Sie an Ihrem ersten Krankheitstag an einem unterrichtsfreien Werktag erkrankt, informieren Sie nur die Allgemeine Verwaltung LIA per E-Mail an ausbildung@li.hamburg.de und im Falle eines Seminartages die entsprechenden Veranstaltungen.
  • Benachrichtigen Sie ebenfalls immer Ihre Hauptseminarleitung.

Wichtig: Melden Sie sich bitte immer umgehend dort gesund, wo sie sich zuletzt krankgemeldet haben. Wenn Ihre Genesung in die unterrichtsfreie Zeit fällt, dann ist die Gesundmeldung auch Ihrer im Personalsachgebiet V 442 zuständigen Sachbearbeitung per E-Mail mitzuteilen.

Wenn Sie mehr als drei aufeinanderfolgende Kalendertage krank sind – das Wochenende eingeschlossen –, müssen Sie der Schule spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Dienstunfähigkeit vorlegen. Eine Arbeitsunfähigkeit, die in die unterrichtsfreie Zeit (z. B. Ferien) fällt, ist auch im Personalsachgebiet V 442 anzuzeigen und nachzuweisen. Nur für gesetzlich Krankenversicherte gilt: Für den Fall, dass Ihr Arzt / Ihre Ärztin eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erstellt hat, teilen Sie dies bitte unbedingt den entsprechenden Einrichtungen mit.

Bei einer Erkrankung Ihres Kindes (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) ist ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes / der Ärztin bzgl. der notwendigen Betreuung des Kindes ab dem ersten Tag erforderlich. Es ist zudem ein Antrag auf Sonderurlaub über Ihre Hauptseminarleitung zu stellen, die diesen inkl. Attestkopie an das Personalsachgebiet V 442 weiterleitet. Das Original senden Sie dann ausgefüllt an Ihre Krankenkasse, um damit das sogenannte Kinderkrankengeld zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Sonderurlaub niemals von den Schulleitungen zu genehmigen ist, sondern ausschließlich durch das Personalsachgebiet V 442.
 

Krankenversicherung und Beitragspflicht in den Sozialversicherungen*


Als Arbeitnehmer:in in der Tätigkeit einer Lehrkraft in der APQ sind Sie in den vier Sozialversicherungszweigen beitragspflichtig. Bitte reichen Sie Ihrer Personalsachbearbeitung spätestens bis zum Beginn der APQ eine Kopie Ihrer Krankenversicherungskarte ein. Sollten Sie bis dahin von Ihrem Krankenkassenwahlrecht keinen Gebrauch machen bzw. keine Bescheinigung einreichen, werden Sie bei der Krankenkasse angemeldet, der Sie bisher angehörten. Falls Sie nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung waren und keinen Gebrauch von Ihrem Wahlrecht gemacht haben, werden Sie bei der Techniker Krankenkasse (TK) angemeldet.

Während der Anpassungsqualifizierung werden monatliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Wenn Sie nach der Anpassungsqualifizierung in ein Beamtenverhältnis übernommen werden, zahlt Ihr Dienstherr für Sie in die Beamtenversorgung ein. Die Rentenversicherung aus der Zeit während der Anpassungsqualifizierung bleibt weiterhin bestehen. Beamtenversorgung und gesetzliche Rentenversicherung existieren parallel.  

Da Sie als tariflich angestellte Lehrkraft in der Anpassungsqualifizierung sozialversicherungspflichtig sind, zahlen Sie auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Somit haben Sie nach dem Beenden der Anpassungsqualifizierung auch grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
 

Kündigung der Anpassungsqualifizierung


Sie selbst können Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Erfragen Sie bitte zuvor Ihre Kündigungsfrist bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung. Die Kündigung ist schriftlich auf dem Dienstweg zu beantragen

Sie sollten in jedem Fall ein abschließendes Beratungsgespräch mit Ihrer Hauptseminarleitung führen. Eventuell ist es auch ratsam, vor Beendigung der Anpassungsqualifizierung ein Gespräch mit Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung zu führen, um eventuelle Vor- und Nachteile abwägen zu können.  

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, haben ihren Pflichten bis zur Unterzeichnung des Auflösungsvertrages  oder bis zum im Auflösungsvertrag bzw. in der Kündigungsbestätigung genannten Datum nachzukommen. Eventuell zu viel gezahlte Bezüge müssen erstattet werden.
 

„MeinePersonaldaten“


Für alle Kolleg:innen der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Online-Portal „MeinePersonaldaten“ eingerichtet worden. Dieser Self-Service ermöglicht es Ihnen, dass Sie jederzeit online Ihre Bezügemitteilungen für jeden Monat (unabhängig von Änderungen) sowie dazugehörige Steuer- und Sozialversicherungsdokumente einsehen können. So haben Sie bei Bedarf einen direkten und sofortigen Zugriff. Aus diesem Grund werden grundsätzlich auch keine Zweitschriften durch das Personalsachgebiet mehr ausgestellt.

Aktuell ist es online bereits möglich, den Namen, die Kontaktdaten, den Familienstand, die Bankverbindung, die Anschrift und Angaben zu einer Schwerbehinderung zu ändern. Auch Anträge z. B. zu vermögenswirksamen Leistungen oder der Leon-Spende können Sie stellen. Sollte es bei bestimmten Änderungen oder Anträgen vonnöten sein, beglaubigte Kopien von Urkunden bzw. Dokumenten vorzulegen, wird sich das Personalsachgebiet gesondert bei Ihnen melden. Es ist geplant, „MeinePersonaldaten“ um weitere Optionen zu erweitern. 

Die Anwendung finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Personaldienste (ZPD). Dort stehen für Sie alle weiteren Informationen zur Anwendung und zur Registrierung bereit. Wenn Sie sich außerhalb des FHH-Netzwerks registrieren, finden Sie hierzu alles Wichtige in dem dort ebenfalls einsehbaren Handbuch. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Personalnummer, die Sie auf Ihren bereits zugeschickten Bezügemitteilungen finden. 

Die Anwendung ersetzt die klassische Bezügemitteilung in Papierform nicht automatisch. Sie bekommen nach wie vor Ihre erste Mitteilung per Post und nachfolgend immer dann, wenn sich Ihre Bezüge im Vergleich zum Vormonat verändert haben. Dieses System kann nur von Ihnen selbst gestoppt werden, wenn Sie dies in „MeinePersonaldaten“ abwählen. Für alle technischen Rückfragen finden Sie auf der Homepage des ZPD eine FAQ entsprechende Kontaktmöglichkeiten.
 

Nebentätigkeit


Nebentätigkeiten sind unter Einhaltung des Dienstweges (siehe oben) anzeigepflichtig, und zwar mindestens einen Monat vor Beginn der Nebentätigkeit. Für die Anzeige verwenden Sie bitte das dazu vorgesehene Formular, erhältlich über Ihre Hauptseminarleitung. Nach dem Hamburgischen Beamtengesetz, das für Tarifbeschäftigte entsprechend Anwendung findet, dürfen alle ausgeübten Nebentätigkeiten – einschließlich Vor- und Nachbereitung – acht Stunden in der Woche nicht überschreiten. Dies gilt auch für die unterrichtsfreien Zeiten (Ferien). Bitte vergewissern Sie sich vor Übernahme einer Nebentätigkeit bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung, welche Unterlagen/Nachweise eingereicht werden müssen sowie ob und in welcher Höhe das Entgelt auf Ihre Anwärterinnen- und Anwärterbezüge angerechnet wird. 

Honorarverträge, die zwischen Ihnen und der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung – dazu gehören sämtliche Einrichtungen – abgeschlossen werden, sind als Nebentätigkeiten grundsätzlich nicht zulässig. Eine Nebentätigkeit in Schule ist nicht möglich.
 

Probezeit


Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses besteht eine sechsmonatige Probezeit.
 

Recht auf Elternzeit*


Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung haben einen Anspruch auf unbezahlte Elternzeit von bis zu drei Jahren. Ob und wie lange Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, ist Ihnen frei überlassen. Der Anspruch muss nicht vollständig innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes aufgebraucht werden. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auch im Alter vom dritten bis zum achten Geburtstag genommen werden, insofern er von Ihnen noch nicht in Anspruch genommen worden ist.
 

Recht auf Mutterschutz*


Für angestellte Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung gilt das Mutterschutzgesetz.
 

Risiken einer Rötelninfektion*


Röteln sind eine meist leicht verlaufende Viruserkrankung. Treten Röteln allerdings während der Schwangerschaft auf, so kann die Infektion auf das Kind im Mutterleib übergehen. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Überprüfung Ihres Rötelnimmunschutzes und ggf. die Impfung, da das Risiko einer Röteln-Infektion in Ihrem neuen beruflichen Umfeld größer ist als zuvor. Auskunft und Beratung über Infektionsgefahren und Impfungen geben:

  • das Impfzentrum des Hygiene-Institutes (Tel.: 040 42854-4420) und 
  • der Arbeitsmedizinische Dienst (Tel.: 040 42841-2112).
     

Sonderurlaub*


Unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Richtlinien über die Bewilligung von Sonderurlaub für Beamt:innen und Richter:innen (gilt analog auch für Angestellte) aufgeführt sind, kann Ihnen Sonderurlaub bewilligt werden (z. B. zur Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten oder aus wichtigen persönlichen Gründen wie Niederkunft der Ehefrau bzw. Partnerin oder Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin / des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, eines Kindes oder Elternteils). Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit Begründung und einem Nachweis auf dem dazu vorgesehenen Vordruck rechtzeitig über Ihre Hauptseminarleitung im Personalsachgebiet V 442 ein. Wir weisen darauf hin, dass für die Gewährung von jedweden Sonderurlauben in keinem Fall die Schulleitungen bzw. die Seminarleitungen zuständig sind, sondern grundsätzlich die Personalsachgebietsleitung V 442 und im Ausnahmefall der Personalreferent für den Vorbereitungsdienst B 22-6. Für die eigene Eheschließung ist kein Sonderurlaub vorgesehen.
 

Sonderzahlung


Die Sonderzahlung – das sogenannte Weihnachtsgeld – ist in die monatlichen Grundbezüge mit aufgenommen worden. Außerdem erhalten Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung mit Kindern eine Sonderzahlung, wenn Sie am 1. Dezember aktiv in der Anpassungsqualifizierung sind und für das jeweilige Kind auch der kinderbezogene Familienzuschlag gezahlt wird. Die Sonderzahlung beträgt pro Kind 25 Euro für jeden Beschäftigungsmonat. Höchstens werden also pro Kind 300 Euro ausgezahlt.
 

Verpflichtung zur Änderungsmitteilung und Erreichbarkeit*


Wenn sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, benachrichtigen Sie bitte umgehend das Personalsachgebiet. Reichen Sie die beglaubigte Kopie eines entsprechenden Nachweises (z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde, Scheidungsurteil) ein oder legen Sie uns die Originalurkunde und eine entsprechende Kopie vor, wir bescheinigen Ihnen dann die Richtigkeit der Kopie. Wenn sich Ihre Adresse verändert hat, informieren Sie unbedingt auch die Allgemeine LIA-Verwaltung (ausbildung@li.hamburg.de). Senden Sie bitte abrechnungsrelevante Unterlagen (z. B. zu Kontoänderungen, Pauschalen etc.) NICHT an das ZPD, sondern unbedingt und direkt an V 442.
 

Verpflichtung zur Unfallanzeige*


Alle Unfälle während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder dem Heimweg sowie Privatunfälle, die Ihre Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, melden Sie bitte der BSFB:

  • Buchstabe A–L: Tel.: 040 42863-3642 
  • Buchstabe M–Z: Tel.: 040 42863-2391
     

Vorgesetztenfunktion der Hauptseminarleitung*


Ihre Hauptseminarleiterin bzw. Ihr Hauptseminarleiter sind Ihre Vorgesetzten und Ihre primären Ansprechpersonen in allen dienstlichen Fragen. Hier beginnt Ihr „Dienstweg“ (siehe unten). In der Schule ist die Schul- bzw. Abteilungsleitung zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Qualifizierung. 

Ihre Anpassungsqualifizierung wird von Ihrer Hauptseminarleitung (HSL) koordiniert, d. h. sie sorgt dafür, dass Sie Ihre Anpassungsqualifizierung im Landesinstitut, in den Schulen und in den kooperierenden Einrichtungen eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung der rechtlichen Regelungen durchführen und abschließen können.

Ihre Hauptseminarleitungen haben als Vorgesetzte eine Fürsorgeverpflichtung für Sie. Sie sind dafür zuständig, dass Ihre Aufgaben und Ihre Beanspruchung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben liegen und dass Sie nicht in Bereichen eingesetzt werden, die Ihrer Qualifizierung nicht förderlich sind. Beachten Sie die zentralen Vereinbarungen zum ausbildungsförderlichen schulischen Einsatz. Ihre Hauptseminarleitungen sind eine sehr wichtige Beratungsinstanz und die erste Anlaufstelle für alle Problem- und Konfliktlagen.