5. Personalfürsorge und -vertretung
Inhaltsverzeichnis
Lösungswege bei Problemen
Bei Problemen suchen Sie am besten das direkte, konstruktive Gespräch mit Ihrer Seminarleitung oder Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor. Auch die Ausbildungsbeauftragten können für solche Fragen ansprechbar sein. Im Vorwege könnten Sie sich durch andere Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst oder in der Anpassungsqualifizierung, durch Ihre Hauptseminarleitung oder im Einzelcoaching Beratung einholen und sich stärken lassen. Auch der Personalrat der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung ist für Sie bei Problemlagen da. Sollte sich auf diesen Wegen eine schwierige Situation nicht auflösen lassen, dann ist Ihre Hauptseminarleitung oder ggf. die Abteilungsleitung Ihres Lehramts dafür da, nach weitergehenden Lösungen zu suchen.
In allen Fragen zu Ihrer Ausbildung in der Schule und in den Seminaren sollten Sie grundsätzlich keine Scheu davor haben, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und Ihre Qualifizierungsinteressen – unter Einhaltung des Dienstweges und ggf. mit Unterstützung Ihres Personalrates – zu vertreten.
In besonderen Krisensituationen erhalten Sie als Lehrkraft zudem Hilfe und vertrauliche Einzelberatung im Referat Gesundheit am LI: Wenden Sie sich dazu bitte an die
Beratungsstelle für Krisenbewältigung.
Personalrat der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung
Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) und die Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung (LiAPQ) werden durch ihren eigenen Personalrat (PR) vertreten, der sich aus Lehrkräften aller Schulformen zusammensetzt. In allen dienstlichen Angelegenheiten ist der PR ansprechbar und steht Ihnen unterstützend zur Seite.
Für eine persönliche Beratung schicken Sie dem Personalrat eine E-Mail an personalratlialivliapq@li.hamburg.de. Dieser vereinbart dann einen individuellen Gesprächstermin mit Ihnen oder nimmt telefonisch mit Ihnen Kontakt auf. Weitere Informationen zum Personalrat finden Sie hier.
Besondere Hinweise für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Fürsorgeanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn auf eine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können und in ihrem beruflichen Fortkommen gefördert werden. Diese besondere Pflicht ergibt sich aus dem „Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“.
Nachteilsausgleiche und Härtefallregelung
Mithilfe von Nachteilsausgleichen wird die Anpassungsqualifizierung so gestaltet, dass Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben können, ohne dass sie infolge ihrer Behinderung unzumutbar mehr belastet werden. Den Menschen mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre besonderen Kompetenzen uneingeschränkt in den Lernprozess einzubringen. Dies gilt sowohl für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) als auch für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung (LiAPQ).
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Bewerber:innen werden bei der Zulassung zur Anpassungsqualifizierung im Rahmen der Härtefallregelung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt (§ 7 i. V. m. § 4 Abs. 4 HmbSchulLehrV).
Rechtzeitig vor Beginn der Anpassungsqualifizierung wird Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten LiAPQ ein Gespräch angeboten, in welchem individuelle Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Schulzuweisung, Stundenplangestaltung, Einsatzplan, Beantragung von Hilfsmitteln, individuelle Nachteilsausgleiche usw.) abgestimmt werden können. An diesem Gespräch nehmen die jeweils zuständige Unterabteilungsleitung des Landesinstituts, die Schwerbehindertenvertrauensperson (SBV) und die Personalabteilung teil. Das Gesprächsangebot ist freiwillig und kann auch unter Ausschluss bestimmter zuvor genannter Beteiligter stattfinden. Alle Gesprächsergebnisse und Informationen werden vertraulich behandelt.
Möglichkeit zur Verlängerung
Eine Verlängerung der Anpassungsqualifizierung ist für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen auf Antrag möglich, wenn Art und Schwere der Behinderung eine Beschwernis für die erfolgreiche Beendigung der Anpassungsqualifizierung darstellen.
Treten Schwierigkeiten auf, die die Qualifizierung von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellten benachteiligen können, werden die Hauptseminarleitung und die Vertretung für Menschen mit Schwerbehinderung umgehend informiert, um das weitere Vorgehen mit der jeweils betroffenen Person abzustimmen. Hiermit soll jederzeit eine optimale Qualifikationssituation für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen sichergestellt werden.
Wer kann mich beraten?
Bei weiteren Fragen oder Anliegen unterstützt und berät die Vertrauensperson Sie gerne – beispielsweise bei:
- der Antragstellung zur Feststellung einer Schwerbehinderung,
- der Festlegung individueller Nachteilsausgleiche,
- der Begleitung während aller Prüfungsteile sowie
- im Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
Die Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht und behandelt alle Angelegenheiten vertraulich. Die für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und in der Anpassungsqualifizierung zuständigen Vertrauenspersonen sind:
Jan Schöttler und und Anne-Sophie Sauer
Hamburger Straße 41, Raum 229
Tel.: 040 428 63-4071
jan.schoettler@ bsfb.hamburg.de
anne-sophie.sauer@bsfb.hamburg.de