Wegweiser APQ

Titelbild Aktueller Wegweiser für Lehrkräfte APQ
© rawpixel.com – stock.adobe.com

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

1. Struktur der Anpassungsqualifizierung in Hamburg

Die Einstellung in die Anpassungsqualifizierung erfolgt zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres. Die Dauer wird individuell festgelegt. Zum Ende der Qualifizierung wird festgestellt, ob diese bestanden wurde. 

Für die Dauer Ihrer Anpassungsqualifizierung werden Sie in Veranstaltungen des Landesinstituts sowie (soweit in Ihrem Lehramt möglich) durchgängig an einer Ausbildungsschule ausgebildet. Sie werden dabei durch die Seminarleitungen des Landesinstituts und durch die schulischen Fach-Mentor:innen kontinuierlich begleitet. An den meisten Schulen gibt es darüber hinaus sogenannte Ausbildungsbeauftragte, durch die Sie ebenfalls in allen Anliegen Ihrer Anpassungsqualifizierung unterstützt werden.

Die individuelle Dauer der Anpassungsqualifizierung entnehmen Sie Ihrem Gleichwertigkeitsbescheid. Die meisten Lehrkräfte absolvieren die Anpassungsqualifizierung innerhalb von 18 Monaten. Die Darstellungen hier beziehen sich deshalb auf diesen Zeitraum.

 

Ihre Qualifizierungsveranstaltungen

Das Hauptseminar

Sie werden einer Hauptseminargruppe und einer Hauptseminarleitung (HSL) in Ihrem Lehramt zugeteilt. Neben der Arbeit im Seminar finden Einzel- und Gruppenhospitationen statt.

Die Hauptseminararbeit ermöglicht Ihnen, sich über die Grenzen Ihrer Fächer hinaus mit dem zukünftigen Berufsfeld zu befassen. Sie ermöglicht Ihnen einen Kompetenzaufbau in den drei Qualifizierungsfokussen Unterrichtsfähigkeit, Reflexionskompetenz und Professionalität. Die Durchdringung und praxisbezogene Reflexion der fachunabhängigen Qualitätsmerkmale lernförderlichen Unterrichts sind dabei zentral. Die Hauptseminararbeit dient dem Aufbau von Handlungssicherheit im Bereich Schul- und Dienstrecht, außerdem gibt sie Ihnen die notwendige Orientierung über die Qualifizierungs- und Abschlussgestaltung.

Mit Beginn Ihrer Anpassungsqualifizierung erhalten Sie alle Informationen zu den verbindlichen Schwerpunkten der Hauptseminararbeit.

Ihre Hauptseminarleitung ist Ihre unmittelbare Vorgesetzte – das heißt auch, bei ihr beginnt Ihr Dienstweg für Anliegen und Anträge. Sie ist Ihre Hauptansprechperson und unterstützt Sie entsprechend, hospitiert i. d. R. dreimal während der Anpassungsqualifizierung bei Ihnen im Unterricht und verantwortet den abschließend bewertenden Bericht über Ihre Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung.

Hier geht es zu den Kontakten Ihrer Hauptseminarleitungen.

Ihr Hauptseminar findet an einem über die Ausbildungsdauer festgelegten Wochentag nachmittags statt. Es endet spätestens um 17.30 Uhr.

Ein Hinweis zum Schriftverkehr: Bitte geben Sie auf allen Schreiben/Formularen Ihre Hauptseminarbezeichnung und zusätzlich Ihre Abteilung, das Jahr und den Monat des Beginns Ihrer Anpassungsqualifizierung an, zum Beispiel für LIA-APQ des Jahrgangs Februar 2026: „HS XY, APQ-26-02“.

Der „Dienstweg“ beschreibt den Weg, den Schreiben und Anliegen nehmen müssen, die Sie an Ihre Dienststelle oder weitere Dienststellen der Behörde richten (Anträge, Mitteilungen über persönliche Veränderungen, Anliegen). Der Dienstweg führt immer über die Vorgesetzte, d. h. in Ihrem Fall über Ihre Hauptseminarleitung: „An die Dienststelle … über Frau/Herrn Hauptseminarleitung auf dem Dienstweg“.

Die Einhaltung des Dienstweges schützt sowohl Sie als auch Ihre:n Arbeitgeber:in vor Schäden im Vertrauensverhältnis. Bitte beachten Sie, dass die Nichteinhaltung einen arbeitsrechtlichen Verstoß darstellt.

Die Fachseminare

Sie werden in Ihren Unterrichtsfächern jahrgangsübergreifenden und lehramtsbezogenen Fachseminaren (FS) sowie entsprechenden Fachseminarleitungen (FSL) zugeteilt. Je nach Lehramt und Studium nehmen sie an 2-3 Fachseminaren und ggf. einem Ergänzungsseminar teil. Neben der Arbeit im Seminar finden Einzel- und Gruppenhospitationen statt. 

Die Fachseminararbeit dient dem Aufbau und Ausbau Ihres Handlungsrepertoires zur Gestaltung eines individuell lernförderlichen Fachunterrichts. Sie unterstützt damit Ihre Spezialisierung als Fachlehrkraft vor dem Hintergrund des allgemeinen Verständnisses von Lehren und Lernen. In der Fachseminararbeit befassen Sie sich dazu mit fachspezifischen Qualitätsmerkmalen lernförderlichen Unterrichts, mit handlungsleitenden fachdidaktischen Prinzipien, Modellen und Theorien und den Bildungsplänen. Sie lernen, diese Aspekte in Ihrer Praxis anzuwenden und in Bezug auf ihre Funktionalität zu reflektieren.

Mit Beginn Ihrer Anpassungsqualifizierung erhalten Sie die Curricula Ihrer Fachseminare. 

Ihre Fachseminarleitung unterstützt Sie in Ihren fachbezogenen Qualifizierungsanliegen, hospitiert i. d. R. viermal während der Anpassungsqualifizierung in Ihrem Unterricht und verfasst einen Teilbericht über Ihre Bewährung in der Anpassungsqualifizierung.

Hier geht es zu den Kontakten Ihrer Fachseminarleitungen.

Die Fachseminare finden in den allgemeinbildenden Lehrämtern an Freitagen statt (vormittags und/oder nachmittags), im beruflichen Lehramt am Donnerstagnachmittag (und ggf. am Freitag). Im Lehramt an Grundschulen findet das Fachseminar im grundlegenden Fach am Hauptseminartag statt. Fachseminare enden spätestens um 17.30 Uhr.

Wenn Sie im Lehramt an Grundschulen in einem oder zwei Unterrichtsfächern qualifiziert werden (und nicht in dreien, wie es bei einigen der Fall ist), besuchen Sie zusätzlich das Bildungswissenschaftliche Ergänzungsseminar. Hier vertiefen Sie Ihre methodischen und didaktischen Kompetenzen sowie Ihre Reflexionskompetenz und Ihre schulpraktischen Fähigkeiten. Zudem unterstützt Sie dieses Seminar in Ihrer individuellen Entwicklung durch eine anliegenorientierte und sprachsensible Gestaltung.

Ihr Ergänzungsseminar findet am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt. Es endet spätestens um 17.30 Uhr.

Das Netzwerkseminar

Wahrend Ihrer Anpassungsqualifizierung gehören Sie einer Netzwerkseminargruppe (NW) an. Diese Gruppen werden jahrgangshomogen, lehramtsübergreifend und möglichst regional gebildet. Neben der Arbeit im Seminar finden Gruppenhospitationen statt.

Die Arbeit im Netzwerkseminar dient der übergreifenden Bildungsarbeit und vertieften Professionalisierung. Sie ermöglicht insbesondere eine multiperspektivische Auseinandersetzung mit solchen Lerngegenständen, die durch die Kooperation und Vernetzung von Lehrkräften in der Anpassungsqualifizierung aus unterschiedlichen Lehrämtern vertieft durchdrungen werden können.

Mit Beginn Ihrer Qualifizierung erhalten Sie alle Informationen zu den verbindlichen Qualifizierungsschwerpunkten der Netzwerkseminare.

Ihre Netzwerkseminare finden am gleichen Wochentag wie Ihr Hauptseminar statt, im beruflichen Lehramt z. T. am Fachseminar-Nachmittag. Sie enden spätestens um 17.30 Uhr.

Weitere Informationen zum Netzwerkseminar finden Sie hier.

Der Wahlpflichtbereich / Training der Lehrkräftesprache

In diesem Bereich stehen Ihnen 24 Stunden zur Verfügung. Im Umfang von 20 Stunden finden das „Training der Lehrkräftesprache“ (16 Stunden) und „Aktzentreduzierung“ (4 Stunden) als qualifizierungsbegleitende Module verpflichtend statt. Bis zu 4 der 24 Stunden können aus sonstigen Fortbildungsangeboten innerhalb des Landesinstituts angerechnet werden.

Es können auch externe Sprachkurse und zahlreiche weitere Angebote zum Training der Lehrkräftesprache zur individuellen Entwicklung der eigenen Sprache angerechnet werden, z. B. über die Volkshochschule oder die Angebote der Interkulturellen Bildung Hamburg.

Die Buchung aller weiteren Angebote sowie das Module zur „Aktzentreduzierung erfolgt frei wählbar über die Seite Wahlpflichtbereich oder über den Zugang zum Buchungssystem TIS. Die Zugangsdaten erhalten Sie erst nach Dienstantritt. Diese gehen Ihnen automatisch zu.

Das Training der Lehrkräftesprache vermittelt Instrumente der Lehrkräftesprache in zentralen Handlungsfeldern von Schule. Im Mittelpunkt steht die kriteriengeleitete Reflexion des sprachlichen Handelns von Lehrkräften. Die theoretischen Grundlagen werden systematisch mit alltagsrelevanten didaktischen und pädagogischen Beispielen verknüpft – etwa bei der Formulierung lernförderlicher Arbeitsaufträge, beim Feedbackgeben oder im Führen professioneller Beratungsgespräche. 

Zu den wesentlichen Methoden der Trainings gehören Gruppenübungen zu Prosodie, Mimik, Gestik und Wortwahl, Workshops in Kleingruppen zur Vertiefung und praktischen Anwendung der Theorie sowie die Analyse von Videografien, die Ihnen ermöglicht, Ihr Kommunikationsverhalten gezielt weiterzuentwickeln.

Das Training der Lehrkräftesprache wird durch das Hauptseminar organisiert. Hier ist keine Anmeldung über TIS erforderlich.

Eigenverantwortlicher Unterricht

Sie erteilen während der gesamten Anpassungsqualifizierung eigenverantwortlichen, d. h.  bedarfsdeckenden Unterricht (bdU) im Umfang von durchschnittlich 12 Unterrichtsstunden pro Woche bzw. insgesamt maximal 36 Stunden bei einer Verteilung auf drei Halbjahre. Dieser wird in den Schulen bedarfsdeckend verrechnet.

Sie sind dabei auch für die Beurteilung der Schüler:innen verantwortlich und nehmen an Prüfungen, Disziplin- und Zeugniskonferenzen, ggf. Elternabenden und Lernentwicklungsgesprächen Ihrer Schüler:innen teil.

Um Ihnen einen breiten Erfahrungsraum zu ermöglichen, soll der eigenverantwortliche Unterricht insgesamt möglichst gleichmäßig in Ihren Unterrichtsfächern und auf alle infrage kommenden Schulstufen verteilt werden.

Der eigenverantwortliche Unterricht soll in den Schulen qualifizierungsförderlich organisiert werden. Zu weiteren Hinweisen für einen qualifizierungsförderlichen schulischen Einsatz siehe die Hinweise für den ausbildungsförderlichen schulischen Einsatz von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst.

Hinweis zum Vertretungsunterricht: Ihre Schulleitung kann Ihnen ausnahmsweise einzelne Unterrichtsstunden zur selbstständigen Vertretung erkrankter oder beurlaubter Lehrkräfte übertragen, sofern Sie dadurch keine Veranstaltungen Ihrer Anpassungsqualifizierung versäumen. Vertretungsstunden sind auf den eigenverantwortlichen Unterricht anzurechnen.

Weitere schulische Aufgaben

Neben dem bedarfsdeckenden Unterricht nehmen Sie weitere schulische Aufgaben (wsA) im Umfang von durchschnittlich fünf Zeitstunden pro Woche wahr. 

Hierunter fallen

  • insbesondere Hospitationen bei anderen Lehrkräften,
  • ggf. auch Unterricht unter Anleitung neben dem bedarfsdeckenden Unterricht,
  • Besprechungen mit der Ausbildungskoordination und ggf. der Schulleitung,
  • Kooperationen in den Fachgruppen,
  • Begleitung einer Klassenreise und bei Exkursionen,
  • Mitwirkung an Arbeitsgruppen, Projektgruppen, schulischen Veranstaltungen,
  • einzelne Konferenzteilnahmen,
  • ggf. Aufgaben als Co-Klassenleitung,
  • gesonderte Beratungsgespräche mit Schüler:innen, Kolleg:innen, Eltern, Schulleitung.

Nutzen Sie auch die Möglichkeiten des Ganztagsangebots, um Erfahrungen über den Unterricht hinaus zu sammeln.

Insgesamt wirken Sie nur soweit an schulischen Veranstaltungen und Vorhaben mit, wie diese zeitlich angemessen und förderlich für Ihre Qualifizierung sind und Sie diese mit Ihren Seminarverpflichtungen vereinbaren können. Vorrang vor Ihren Seminarverpflichtungen hat lediglich die Teilnahme an Klassenkonferenzen nach § 49 HmbSG sowie an Zeugniskonferenzen für die Schüler:innen, die Sie unterrichten. Bei diesen Konferenzen ist Ihre Teilnahme verpflichtend.

Hospitationen

Beobachtend hospitieren Sie bei Kolleg:innen Ihrer Schule in allen Halbjahren Ihrer Anpassungsqualifizierung, insbesondere im ersten Halbjahr. Hier entstehen Lerngelegenheiten, die jenseits des bedarfsdeckenden Unterrichts notwendig sind. 

Ihre Mentor:innen hospitieren bei Ihnen als Unterrichtende während Ihrer gesamten Anpassungsqualifizierung im wöchentlichen Wechsel. Im gesamten Qualifizierungsverlauf hospitieren Ihre Seminarleitungen insgesamt elfmal bei Ihnen. 

Diese Hospitationen dienen der Identifikation von erreichten Kompetenzständen und sinnvollen Arbeitsvorhaben, insbesondere im  Qualifizierungsfokus „Unterrichtsfähigkeit“, aber auch in den Fokussen „Professionelle Rolle“ und „Reflexionskompetenz“. Es erfolgt zudem eine fachliche Beratung zu spezifischen Aspekten aus der konkreten Praxissituation.

Die Termine werden vorher vereinbart und sind verbunden mit einer strukturierten Reflexion und einem Beratungsgespräch über Ihre weiteren  Qualifizierungsschwerpunkte. 

Sie als Lehrkraft in der Anpassungsqualifizierung, Ihre Seminarleitungen und Mentor:innen achten gemeinsam auf die Erfüllung der Hospitationspflicht, die Sie selbst von Beginn an in der Hospitationsübersicht dokumentieren.

Gruppenhospitationen

Sie nehmen an insgesamt 14 Gruppenhospitationen teil, entweder als Unterrichtende:r oder als Beobachtende:r. Diese Gruppenhospitationen ermöglichen eine gemeinsame Reflexion und kollegiale Beratung von Unterrichts- und Erziehungssituationen in unterschiedlichen Schulformen und -stufen, Berufsfeldern sowie unterschiedlichen sozialen Rahmenbedingungen. Im Rahmen der Netzwerkarbeit sind auch Besuche bei außerschulischen Kooperationspartnern möglich.

Sie dokumentieren Ihre Gruppenhospitationen ebenfalls in der Hospitationsübersicht. Zur spezifischen Organisation der Gruppenhospitationen in den jeweiligen Lehrämtern erhalten Sie gesonderte Informationen in Ihrem Hauptseminar.

Zwischenstandsgespräche

Etwa nach der Hälfte der Anpassungsqualifizierung führen Sie mit Ihren Mentor:innen, Haupt- und Fachseminarleitungen Zwischenstandsgespräche zum Qualifizierungsstand. Gemeinsam identifizieren Sie Kompetenzstände und geeignete Entwicklungsvorhaben. Dies geschieht entlang der Mindeststandards für die Anpassungsqualifizierung und Ihrer reflektierten Praxiserfahrungen.

Hinweise zum Abschlussbericht

Am Ende des Anpassungslehrgangs erstellt die Schule einen bewertenden Bericht. Die zuständige Hauptseminarleiterin oder der zuständige Hauptseminarleiter erstellt einen zusammenfassend wertenden Bericht aus eigener Anschauung und unter Berücksichtigung der Bewertungen der zuständigen Fachseminarleitungen nach § 16 Absatz 2, des bewertenden Berichts der Schule sowie etwaiger Fortbildungszertifikate.

Das Landesinstitut stellt auf der Grundlage des Berichts nach Absatz 1 und unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Lehrbefähigung das Ergebnis des Anpassungslehrgangs hinsichtlich der im Bescheid nach § 10 Absatz 1 HmbBQFG festgestellten wesentlichen Unterschiede in Bezug auf das betreffende Lehramt in der Freien und Hansestadt Hamburg fest.

Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen
(HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4. Juni 2013, § 17

Die Leistungen sind mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. Die zuständige Behörde stellt einen geänderten Bescheid zur Feststellung der Gleichwertigkeit aus, der das Ergebnis der Ausgleichsmaßnahme und die in dem zugrunde liegenden Ausbildungsnachweis enthaltene Bewertung zusammenfasst.

Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
und des Gesetzes zur Umsetzung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für Lehramtsbefähigungen
(HmbBQFG-VO-Lehramt) Vom 4. Juni 2013, § 4


 

Weitere Elemente

Coachingangebot

Coaching kann ein wertvoller Baustein auf Ihrem Professionalisierungsweg sein. Wir bieten Ihnen während der Anpassungsqualifizierung zwei Formen eines individuellen ressourcen- und lösungsorientierten Coachings zur strukturierten Selbst- und Rollenklärung an: 

  • Im Einzelcoaching können Sie sich individuell beraten lassen. Wenden Sie sich hierzu bitte an das Funktionspostfach coaching.netzwerk@li.hamburg.de. Sie erhalten zeitnah einen Termin. Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine Netzwerkseminarleitung Ihrer Wahl zu wenden.
  • AB-Coaching: Die aufsuchende Beratung und das Coaching, welches in Ihrer Schule erfolgt, können Sie in besonderen Einzelfällen erfragen, z. B. zu einer Lerngruppenanalyse, zu einem Soziogramm, zu Ihrer Leitungsrolle oder Ihrem Erziehungsstil. 

Weitere Informationen zum Coaching finden Sie auch auf unserer Homepage.

Zusatzqualifikation in Deutsch als Zweitsprache oder Theater

In Hamburg werden zahlreiche Schüler:innen unterrichtet, die Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erlernen. Es ist möglich, dass Sie sich schon während der Anpassungsqualifizierung in diesem Bereich qualifizieren. Die Abteilung Ausbildung des Landesinstituts bietet eine DaZ-Qualifizierung an, die am Ende des ersten Halbjahres Ihrer Anpassungsqualifizierung beginnt und im dritten Halbjahr abgeschlossen ist. Sie umfasst 30 Stunden und folgt dem Prinzip des reflexiven Erfahrungslernens im Rahmen von Vorträgen, Praxisworkshops sowie durch Hospitationen und eigene Erprobungen von Unterricht mit anschließender Reflexion in Kleingruppen.

Inhaltlich besteht die DaZ-Qualifizierung aus drei Bausteinen: 

  • Diagnostik für die Zweitsprache, 
  • Aufbau grammatikalischer Basiskompetenzen und 
  • Lesen und Schreiben in der Zweitsprache von Anfang an. 

Weitere Informationen und Anmeldungen über TIS finden Sie hier.

Sie können schon während der Anpassungsqualifizierung einen Einstieg in die Zusatzqualifikation Theater wahrnehmen. Als Einstieg hält das Referat LIF 17 (Theater) ein Kompaktangebot bereit, das auch für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung geeignet ist und auf die Fortbildungsverpflichtung voll angerechnet wird. Der zeitliche Umfang beträgt 18 Stunden. Vorgesehen hierfür sind jeweils ein Freitag-, ein Samstag- und ein Dienstagnachmittag in direkter Abfolge (aus organisatorischen Gründen ggf. auch beginnend mit dem Dienstagnachmittag).

In dem Kompaktangebot geht es sowohl um Fragen des Einstiegs in den Unterricht im Fach Theater als auch um theatrale Methoden für andere Fächer. Die Teilnehmer:innen erproben diese Themen vorwiegend praktisch durch Übungen, Präsentationen und anschließende Reflexion. Ergänzend zum Kompaktangebot können weitere Fortbildungsangebote von LIF 17 besucht werden, um die Stundenverpflichtung für die „Kleine Theaterqualifizierung“ im Gesamtumfang von 60 Stunden zu erwerben. Dies kann auch nach der Anpassungsqualifizierung erfolgen.

Nähere Informationen erhalten Sie in den ersten Wochen Ihrer Anpassungsqualifizierung durch einen Brief mit den genauen Terminen sowie bei Sven Asmus (sven.asmus@li.hamburg.de). 

Vielfältige Aufgaben

Zusätzlich zu den aufgeführten Veranstaltungen nehmen Sie vielfältige weitere Aufgaben im Rahmen Ihrer Jahresarbeitszeit wahr. 

Hierzu gehören z. B. 

  • individuelle Vor- und Nachbereitungszeiten von Unterricht und Seminar,
  • Einarbeitung in Fachinhalte, 
  • Korrekturzeiten,
  • Reflexions- und Lernzeiten, 
  • Dokumentationspflichten und Terminabstimmungen, 
  • Fahrzeiten. 

Hinweis: Ihre individuelle Jahresarbeitszeit beträgt 1770 Stunden. Für Lehrkräfte in der Anpassungsqualifizierung gilt nicht die Hamburger Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung; zugrunde gelegt wird eine 40-Stunden Woche bei 38 Unterrichtswochen p. a. plus sechs individuelle Arbeitswochen in den Schulferien.


 

 

Verbindliche Elemente im Rahmen der Anpassungsqualifizierung 

Übersicht zur Anpassungsqulifizierung
© LI Hamburg Alle Angaben in Zeitstunden. *Anzahl **Die Qualifizierungszeit im Unterrichtsfach und im Hauptseminar ergibt sich im Lehramt für Sonderpädagogik aus dem Fachprofil.

Sämtliche Qualifizierungsveranstaltungen sind Pflichtveranstaltungen. Die Teilnahme ist verbindlich. Für eine detaillierte Übersicht zur Struktur und zum zeitlichen Umfang wählen Sie bitte hier Ihr Lehramt.