Wegweiser APQ

Titelbild Aktueller Wegweiser für Lehrkräfte APQ
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3. Teilberichte und Abschlussbericht

Mit der Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation wird Ihnen attestiert, dass Sie grundlegende Kompetenzen für ein erfolgreiches Lehrerhandeln an deutschen Schulen besitzen. 

  • Sie können mit Hamburger Schülerinnen und Schülern in Ihren Fächern lernwirksamen Unterricht unter Berücksichtigung der deutschen Bildungsstandards gestalten. 
  • Sie nehmen die Lernenden mit ihrem Lernpotenzial wahr und passen Ihr Lernangebot den Lernerfordernissen an. 
  • Sie haben die Fähigkeit zu schulsystemischem Denken, können konstruktiv sowie adressatengerecht kommunizieren und können Ihre Praxis nachhaltig reflektieren. 
  • Sie können die mit Ihrer Tätigkeit verbundenen schulorganisatorischen Arbeiten allein bzw. im Team verantwortlich und rechtssicher erledigen. 

Vergleichen Sie hierzu die Beurteilungskriterien der APQ. Diese müssen als Mindestanforderung erfüllt sein, um die APQ zu bestehen. Die Berichte der Schulen und der Fach(richtungs)seminarleitungen werden zum Ende der Qualifizierung an die zuständige APQ-Hauptseminarleitung gesendet. Sie werden vor der Abgabe der Berichte davon in Kenntnis gesetzt. 

In der Anpassungsqualifizierung gibt es keine Prüfung, weil Sie bereits in einem anderen Land eine Prüfung für Ihre Berufsqualifizierung absolviert haben. Hamburg setzt damit die entsprechenden EU-Richtlinien um. Die Schulleitung (unter Rücksprache mit den Mentor:innen sowie den Ausbildungsbeauftragten), die Fach(richtungs)seminarleitungen und die APQ-Hauptseminarleitung stellen in ihren Berichten über Ihre Tätigkeit am Schluss der Anpassungsqualifizierung fest, ob Sie die Beurteilungskriterien erfüllen. 

Auf der Grundlage aller Teilberichte verfasst die Hauptseminarleitung einen zusammenfassenden Abschlussbericht mit einem entsprechenden Votum zum Bestehen der Anpassungsqualifizierung. Wenn das Votum „bestanden“ lautet, stellt die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) einen Gleichwertigkeitsbescheid aus, der auch die Abschlussnote aus dem Zeugnis Ihres Heimatlandes enthält. Damit können Sie sich gleichwertig mit den deutschen Lehrerinnen und Lehrern um eine Stelle als Lehrkraft bewerben.