Vorbereitungsdienst

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3. Zweite Staatsprüfung

Rechtliche Grundlage (VVZS)

Die zweite Phase Ihrer Lehramtsausbildung schließt mit einer Staatsprüfung ab. Rechtliche Grundlage dafür ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen vom 23.01.2024 (VVZS)“.

 

Die Prüfungen

Unterrichtspraktische Prüfungen

Die Prüfungen konzentrieren sich in der Regel auf das dritte Halbjahr Ihrer Ausbildung. Sie zeigen in zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (upP) von jeweils 4560 Minuten Dauer in Ihren Unterrichtsfächern einen Ausschnitt aus Lernsequenzen, die Sie mit Ihren Schüler:innen gestalten. Dieser Ausschnitt kann Teil einer Doppelstunde sein. Es soll darin deutlich werden, dass Sie über die zentralen Kompetenzen verfügen, um für eine bestimmte Lerngruppe in einer spezifischen Lernsituation einen Lernerfolg zu generieren. Die Ergebnisse der beiden upP gehen mit jeweils 15 % in Ihre Abschlussnote ein.

Note zur Bewährung im Vorbereitungsdienst

Die Note für die Bewährung im Vorbereitungsdienst geht mit 45 % in die Abschlussnote ein. Sie fußt auf den schriftlichen Berichten der Schulen, der Fachseminarleitungen sowie dem Gesamtbericht der Hauptseminarleitung. Hier wird der erreichte Stand Ihrer gesamten professionellen Kompetenzen, wie sie sich in der schulischen Praxis sowie in der Seminarausbildung gezeigt haben, bewertet.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung selbst bezieht sich auf komplexe Situationen aus der Praxis. Dabei steht eine theoretisch fundierte Reflexion fachdidaktischer, allgemeinpädagogischer und rechtlicher Aspekte im Zentrum. Das Prüfungsgespräch wird kolloquial geführt. Dieser Prüfungsteil geht mit 25 % in die Abschlussnote ein.

 

Wichtige Hinweise zur Durchführung der Zweiten Staatsprüfung

Folgende Sachverhalte sollten Sie bereits zu Beginn Ihrer Ausbildung wissen:

Hinweis zur §-14-Meldung

Zum Ende der Ausbildung müssen Sie eine Mitteilung gemäß § 14 Abs. 2 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung (VVZS) ausfüllen und über die Hauptseminarleitung dem Lehrerprüfungsamt zuschicken. Den genauen Abgabetermin erfahren Sie durch Ihre Hauptseminarleitung. Es soll verzeichnen,

• in welchen Klassen oder Lerngruppen,

• über welche Themen und in welchem Umfang Sie Ausbildungsunterricht gegeben und

• an welchen Veranstaltungen Sie teilgenommen haben.

Wir empfehlen Ihnen, alle Ihre unterschiedlichen Aktivitäten von Beginn an kontinuierlich festzuhalten.
 

Dienstunfähigkeit bei Prüfungen

Wenn Sie aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit einen Prüfungsteil (unterrichtspraktische Prüfung, mündliche Prüfung) nicht absolvieren können, müssen Sie sich unbedingt im Lehrerprüfungsamt unter

 LPrA.Funktionspostfach@li.hamburg.de und bei Ihrer Hauptseminarleitung krankmelden. 

Das Lehrerprüfungsamt benötigt unverzüglich einen ärztlichen Nachweis der Dienstunfähigkeit am ersten Krankheitstag. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Fall einer Erkrankung in der Prüfungsphase finden Sie im LMS.

Wir bitten Sie, diese Regelung zu Ihrem eigenen Schutz einzuhalten, damit Sie nicht schuldhaft Termine versäumen und dadurch das Absolvieren Ihrer unterrichtspraktischen Prüfungen und/oder die mündliche Prüfung gefährden.