Agentur für Schulberatung

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Eine Mitfinanzierung beantragen

Eine finanzielle Bezuschussung kann ausschließlich für staatliche Schulen erfolgen.

Welche Modalitäten gelten für die Mitfinanzierung durch die Agentur?

  • Ein Klärungsgespräch hat stattgefunden, bevor Absprachen mit einer Anbieterin oder einem Anbieter stattgefunden haben.
  • Der Anbieter oder die Anbieterin wurde durch die Agentur vermittelt.
  • Der schriftliche Antrag auf Mitfinanzierung ist nach der Auftragsklärung und spätestens eine Woche vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur eingegangen.
  • Bei einem bewilligten Antrag beteiligt sich die Agentur mit 42,08 €/Stunde + MwSt. bzw. 36,86 €/Stunde bei (ehemaligen) BSB-Beschäftigten an den anfallenden Honorarkosten.


Wer kann Anträge stellen?

  • Schulleiterin und Schulleiter
  • Mitglieder der Leitungsgruppe


Wo finde ich das Formular für die Antragstellung?

Das Formular für die Antragstellung erhalten Sie nach dem Klärungsgespräch per Mail.


Wie erhält unsere Schule den Zuschuss?

Nach Abschluss des Prozesses stellt Ihnen die Anbieterin bzw. der Anbieter eine Gesamtrechnung. Sobald diese Rechnung von Ihrer Schule angewiesen und im Vorgangsbuch gezeichnet wurde, stellen Sie einen Antrag auf Sachkontenumbuchung bei der Agentur für Schulberatung. Die Vorlage für den Antrag auf Sachkontenumbuchung finden Sie hier.


Welche Leistungen werden bezuschusst?

Es können ausschließlich Stunden bezuschusst werden, die durch eine Teilnehmenden-Liste belegt werden können.