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Abrechnungszeiträume, Verzehrtage und unzulässige Liefermengen

EU-Schulprogramm

Bild EU Schulprogramm Abrechnung
© colourbox.de

Jede Schule nimmt jeweils für ein volles Schuljahr teil. Zur Abwicklung und Auszahlung der EU-Beihilfe an den Lieferanten wird jedes Schuljahr in Abrechnungszeiträume unterteilt.

Da Hamburg und Bremen die EU-Fördermittel über die niedersächsische EU-Zahlstelle (LWK Niedersachsen) abrechnen, werden alle abrechnungstechnischen Vorgaben vom niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einheitlich festgelegt.

Die für alle drei Bundesländer einheitlich geltenden Verzehrtage für das Schuljahr 2023/2024 finden sie unten.

Die Anzahl der Verzehrtage werden nur pro Schulwoche vorgegeben. Die Belieferung inklusive der Häufigkeit in den einzelnen Kalenderwochen kann zwischen den Lieferanten und den Schulen frei vereinbart werden.

Für Obst und Gemüse sind 3 Verzehrtage und für Milch ist 1 Verzehrtag pro Schulwoche verbindlich vorgegeben.

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Die zu liefernde Menge für einen Abrechnungszeitraum berechnet sich anhand der für den Abrechnungszeitraum festgelegten Verzehrtage, der Portionsgröße sowie der Kinderzahl der jeweiligen Schule.

Anhand der Portionsgrößen wird die zu liefernde Menge ermittelt. Lieferungen unterhalb der Mindestmenge (85 g Schulobst; 200 ml Trinkmilch) und über der maximale Liefermenge (100 g Schulobst; 250 ml Trinkmilch) werden nicht erstattet.