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Bewerbungsverfahren und teilnahmeberechtigte Schulen

EU-Schulprogramm (kostenloses Schulobst, Schulgemüse und Schultrinkmilch)

Bild EU-Schulprogramm Bewerbung
© COLOURBOX_16870511

Teilnahmeberechtigte Schulen und Kinder


In Hamburg konnten sich für das Schuljahr 2023/2024 alle staatlichen Grundschulen (inklusive Vorschulklassen und Internationale Vorbereitungsklassen) und Stadtteilschulen mit den Klassen 1 bis 4 für die Teilnahme bewerben. Für das Schuljahr 2024/2025 sind auch Sonderschulen und ReBBZ teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahmebedingungen gelten jeweils nur für ein Schuljahr und können sich in den folgenden Jahren ändern. Das EU- Schulprogramm läuft über ein Schuljahr.

Alle teilnahmeberechtigten Kinder einer zugelassenen Schule müssen am Schulprogramm teilnehmen.


Bewerbungsverfahren für Schulen


Vor Beginn des Schuljahres können sich die Hamburger Grund-, Stadtteil- und Sonderschulen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm bewerben. Die Auswahl erfolgt immer nur für ein Schuljahr. Jede Schule kann sich jährlich neu bewerben. Über den genauen Termin und die Teilnahmebedingungen werden die Schulen rechtzeitig informiert.

Das Online-Bewerbungsverfahren für die Teilnahme am EU-Schulprogramm im Schuljahr 2024/25 fand vom 09.04.2024 bis zum 19.04.2024 statt.

1. Schritt: Online bewerben

Da Niedersachsen, Bremen und Hamburg eine gemeinsame EU-Zahlstelle nutzen, können sich die Hamburger Schulen ebenfalls über das von Niedersachsen eingerichtete Online-Bewerbungsverfahren  anmelden. Die Anmeldung sollte möglichst noch vor Ablauf der Frist erfolgen, um mögliche technische Probleme vorher klären zu können. Das System ist nur zum festgelegten Zeitraum freigeschaltet, deshalb sollte mit der Anmeldung nicht bis zum letzten Tag gewartet werden.

Die Auswahl der Bildungseinrichtungen erfolgt anhand sozialer und regionaler Kriterien.

Schulen, die zum ersten Mal an der Onlinebewerbung teilnehmen, müssen zunächst ein Benutzerkonto anlegen. Klicken Sie dazu  „Benutzerkonto einrichten und verwalten / Passwort vergessen“ als „Schule“ an. Im Rahmen der Erstellung Ihres Benutzerkontos ist zunächst die Registrierung Ihrer offiziellen E-Mail-Adresse erforderlich. Als Bundesland wählen Sie Hamburg aus und geben Sie hier als Kennung Ihre fünfstellige Schulnummer an, um sich anzumelden.

Auf der Internetseite des Landes Niedersachsen finden Sie einen speziellen „Häufig-gestellte-Fragen“ Katalog, der Ihnen bei Problemen weiterhilft. Hilfe für die Onlinebewerbung – EU-Schulprogramm Niedersachsen.
Während des Bewerbungszeitraums können Sie innerhalb des Benutzerkontos die Bewerbung ausfüllen und absenden.
Im Bewerbungsverfahren ist durch die Schulen die voraussichtlich teilnehmende Kinderzahl anzugeben (inklusive VSK und IVK). Allen teilnahmeberechtigten Kindern einer Schule muss die Teilnahme ermöglicht werden.

Link Online-Bewerbungsverfahren: Schulprogramm Onlinebewerbung - Login (niedersachsen.de)

2. Schritt: Bewerbungsbestätigungsbogen ausdrucken

Wenn Sie alle abgefragten Daten online eingegeben haben, drucken sie den Bewerbungsbestätigungsbogen aus.
Unterschreiben Sie den Bogen und versehen Sie ihn mit Ihrem Schulstempel.

3. Schritt: Bewerbungsbestätigungsbogen an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) senden

Senden Sie den Bewerbungsbestätigungsbogen per Post an:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung Sachgebiet 2.1.3
Wunstorfer Landstr. 9
30453 Hannover

oder:

Postfach 910602
30426 Hannover

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens bestätigt die Bildungseinrichtung, dass sie die geltenden Teilnahmebedingungen einhalten wird. Ab der Teilnahme am EU-Schulprogramm (Belieferung durch eine Lieferantin/einen Lieferanten) sind die Teilnahmebedingungen zwingend einzuhalten.

Teilnahmebedingungen siehe unter Teilnahmebedingungen-2023_2024.pdf (niedersachsen.de)

Alle ausgewählten teilnehmenden Schulen werden auf der Internetseite des Landes Niedersachsen veröffentlicht, damit zugelassene Lieferanten die Schulen kontaktieren können.

Die teilnehmenden Grundschulen des Schuljahres 2023/24 finden Sie hier Teilnehmende Bildungseinrichtungen – EU-Schulprogramm Niedersachsen

Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung zum Bewerbungsverfahren sorgfältig, ob Ihre Schule die räumlichen und personellen Kapazitäten hat, um die Anforderungen zur Durchführung des EU-Programms zu erfüllen.