Gesundheit

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Informationen für Lieferanten

EU-Schulprogramm

Bild EU Schulprogramm Lieferanten
© colourbox.de

Das EU-Schulprogramm dient der Förderung der Erzeuger oder den Vertreibern von Schulobst, -gemüse und Trinkmilch. Für die Zulassung am Programm ist der Sitz der Lieferanten (m/w/d) unerheblich.

EU-Beilhilfe können nur Lieferanten beantragen, die zum Zeitpunkt der ersten Lieferungen durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zugelassen wurden (Zulassungsbescheid).

Den Lieferanten werden ihre an die Hamburger Schulen gelieferten Erzeugnisse per Beihilfeantrag, der bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) einzureichen ist, erstattet.

Für jedes Schuljahr sind ein Meldeblatt und ein Nachweis aus DiViS mit der registrierten und teilnahmeberechtigten Kinderzahl bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorzulegen. Teil 1 des Meldeblattes füllt die Schule aus und leitet dieses dann an den Lieferanten weiter (dieser füllt Teil 2 aus). Beide Akteure müssen das Meldeblatt rechtsverbindlich unterschrieben haben, damit Beihilfe beantragt werden kann. Die Anzahl der gemeldeten Kinderzahl gibt die zwingend einzuhaltende Höchstmenge an Portionen pro Verzehrtag an.

Ablaufschema

Schritt 1: Zulassung bei der LWK Niedersachsen beantragen

Für die Teilnahme am EU-Schulprogramm als Lieferant (m/w/d) benötigen Sie eine entsprechende Zulassung.

Den entsprechenden Antrag (Antrag zur Zulassung als Lieferant) finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) und den passenden Link zu der Internetseite finden Sie am Ende dieses Dokumentes.

Ihr Antrag wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geprüft und mit einem Zulassungsbescheid werden Sie ggf. als Lieferant (m/w/d) zugelassen.

Die Zulassung ist unbefristet.

Schritt 2: Vereinbarungen zur Lieferung mit Schulen schließen

Die Schulen bewerben sich jedes Schuljahr neu für die Teilnahme am EU-Schulprogramm.

Nach dem Bewerbungsverfahren werden die teilnehmenden Schulen unter „Für Lieferanten → Teilnehmende Bildungseinrichtungen“ veröffentlicht. In der Übersicht können Sie nach PLZ oder Ort suchen, welche Schulen in Ihrer Region für welche Komponenten (Obst / Milch) zugelassen sind. Je nach Art der Bildungseinrichtung und Bundesland können die Bildungseinrichtungen Trinkmilch und/oder Obst/Gemüse für die Kinder erhalten.

Nehmen Sie Kontakt zu den ausgewählten Hamburger Schulen auf und vereinbaren Sie ggf. die Belieferung. Dies ist eine privatrechtliche Vereinbarung.

Schritt 3: Meldeblatt gemeinsam mit Schule ausfüllen

Füllen Sie zu Beginn des Schuljahres das Meldeblatt gemeinsam mit der Bildungseinrichtung aus. Das Meldeblatt muss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen spätestens mit dem ersten Beihilfeantrag vorgelegt werden.

Zu Beginn des Schuljahres übersenden Sie das ausgefüllte Meldeblatt der Schule mit dem Nachweis (Anzahl der teilnehmenden Kinder) an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen). 

Schritt 4: Belieferung der Schule

Das Schuljahr ist in Abrechnungszeiträume unterteilt.

Die Belieferung beginnt ab dem Abrechnungszeitraum, der im Meldeblatt vereinbart wurde.

Jeder Abrechnungszeitraum hat eine bestimmte Anzahl Verzehrtage.

Aus den Verzehrtagen, der Kinderanzahl aus dem Meldeblatt und der Liefermenge pro Kind, kann die Mindest-/Maximalliefermenge pro Abrechnungszeitraum ermittelt werden.

Berechnungsbeispiel für Schulobst und -gemüse
Die Schule hat 100 Kinder laut Meldeblatt und in einem Abrechnungszeitraum sind 12 Verzehrtage.

Dann rechnet man: 100 Kinder x 12 Verzehrtage x 0,1 (100g) pro Kind = 120 kg

In dem Abrechnungszeitraum beträgt die maximal förderfähige Menge 120 kg.

Es muss über der Mindestliefermenge (85 g pro Kind pro Verzehrtag) geliefert werden. In diesem Beispielsfall wäre die Mindestliefermenge 102 kg.

Es dürfen nur Obst und Gemüsearten aus der Liste der veröffentlichten Erzeugnisse geliefert werden. Davon müssen pro Abrechnungszeitraum mindestens 3 verschiedene Sorten ausgewählt werden, um eine „abwechslungsreiche Belieferung“ zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den beihilfefähigen Produkten, Mengen und Beihilfesätzen/Preisen entnehmen Sie bitte der Verfahrensregelung.

Ergänzende Informationen zu den Abrechnungszeiträumen und den Verzehrtagen entnehmen Sie bitte der PDF-Datei der LWK zu den Abrechnungszeiträumen für das aktuelle Schuljahr auf der Internetseite der LWK

Schritt 5: Lieferschein

Stellen Sie für jede Lieferung einen Lieferschein aus und übergeben Sie diesen der Schule. Heben Sie eine Kopie des Lieferscheins gut auf (Wichtig für den Erhalt der Beihilfe und eventuelle Kontrollen!).

Zusätzlich können Sammellieferscheine ausgestellt werden.

Im Lieferschein sind mindestens die nachfolgenden Angaben aufzunehmen:

– Namen des Lieferanten (w/m/d) und der Schule
– Auftragsnummer/Auftragsname
– Datum der Lieferung
– Menge und Bezeichnung der einzelnen Waren (Packliste)
– eventuelle Nachlieferungen

Schritt 6: Liefernachweis

Für jeden Abrechnungszeitraum muss pro belieferte Einrichtung ein Liefernachweis (Formular steht auf der Internetseite der LWK bereit) ausgefüllt werden.

Die gelieferte Gesamtmenge aus den einzelnen Lieferscheinen einer Schule für einen Abrechnungszeitraum muss auf dem Liefernachweis der Einrichtung aufgeführt werden.

Der Liefernachweis muss von der Schule unterschrieben und gestempelt werden.

Schritt 7: Erstattung der Kosten / Beihilfeantrag

Reichen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe (Beihilfeantrag) ein.

Anlagen zum Beihilfeantrag:

  • Liste der beigefügten Liefernachweise (alle beigefügten Liefernachweise müssen auf der Liste aufgeführt werden, das ist auch bei nur einer belieferten Einrichtung notwendig).
  • Liefernachweis (vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit Stempel und Unterschrift der Schule)

Sie können den Antrag und die Anlagen auf der Internetseite der LWK herunterladen.

Reichen Sie für jeden Abrechnungszeitraum einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe (Beihilfeantrag) ein. Um „Verspätungsabzüge“ zu vermeiden beachten Sie bitte Termine für die fristgerechte Vorlage. Hinweise zu den Fristen finden Sie in unserer Abrechnungszeitraum Tabelle

Zusätzlich müssen 1x pro Schuljahr noch folgende Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden:

  • Allgemeine Erklärungen der antragstellenden Person/en (EU-Erklärung) – diese Erklärung erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für das EU-Schulprogramm (Stammdatenblatt) – dieses „Stammdatenblatt“ erhalten Sie direkt von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Die Unterlagen können unabhängig vom Beihilfeantrag vorab für das Schuljahr bei der Bewilligungsstelle eingereicht werden. Sie müssen jedoch spätestens mit Einreichung des ersten Beihilfeantrags vorgelegt werden bzw. vorliegen.

Nach der Bearbeitung und Prüfung des Beihilfeantrags erhalten Sie entsprechend der für das Schuljahr festgesetzten Portionspreise die Erstattung für die gelieferten beihilfefähigen Produkte.


Spezielle Infos für Lieferanten (w/m/d) und die Antragsunterlagen finden Sie auf der Seite der LWK

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/thema/408_EU-Schulprogramm