Musterhygieneplan für Schulen
Nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Es gilt, dass jede Schule ihren eigenen Hygieneplan erarbeiten muss. Der Musterhygieneplan 2017 kann als Vorlage dienen. Es bleibt den Schulen überlassen, ob Sie einzelne Punkte aus dem Muster-Corona-Hygieneplan 2022 in den schulischen Hygieneplan übernehmen möchten. Hierzu können das gründliche Händewaschen, die Husten- und Niesetikette und ergänzte Hinweise zur korrekten Quer- oder Stoßlüftung gehören.
Musterhygieneplan 2017 pdf mit Anlagen
Musterhygieneplan 2017 word ohne Anlagen
Muster-Corona-Hygieneplan 2022 - aufgehoben
Weitere Informationen:
FAQ Hygiene in Hamburger Schulen
Wenn Sie Beratung in Fragen der Hygiene wünschen, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Bezirks: Liste der Gesundheitsämter der Bezirke
Für Auskünfte stehen Ihnen außerdem zur Verfügung:
- Arbeitsmedizinischer Dienst (Betriebsärzte für Schulen) Tel: 428 41 – 2112, amd@zafamd.hamburg.de
- Bereich Schulküche: Vernetzungsstelle Schulverpflegung
Stichwort: „Hygiene“