Gesundheit

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Schulobst und Schulgemüse

EU-Schulprogramm

Bild EU Schulprogramm Obst Gemüse
© colourbox.de

Die Portionsgrößen im Rahmen des EU-Schulprogramms werden verbindlich von der EU vorgegeben. Bei Obst und Gemüse beträgt diese zwischen 85 – 100 g pro Verzehrtag. Lieferungen unterhalb der Mindestmenge und oberhalb der Höchstmenge werden nicht erstattet.

Die Portionspreise (= Beihilfesatz für die Lieferanten) werden durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz je Schuljahr verbindlich auch für Hamburg und Bremen festgelegt. Für Mischlieferungen (konventionelle und Bio-Erzeugnisse) gelten insgesamt die niedrigeren Sätze für konventionelle Erzeugnisse bzw. für Großgebinde.

Die Portionspreise für die Programmkomponente „Obst und Gemüse“ für das Schuljahr 2023/2024:

  • 3,50 €/kg für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
  • 4,20 €/kg für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau

Innerhalb eines Abrechnungszeitraums müssen mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse bestellt und geliefert werden. Das Schuljahr unterteilt sich in mehrere Abrechnungszeiträume.

In Hamburg sind für das Schuljahr 2023/2024 pro Schulwoche mit 5 Schultagen für Obst und Gemüse 3 Verzehrtage vorgeschrieben. Da die unterrichtsfreien Tage aller drei Bundesländer (Hamburg, Bremen und Niedersachsen) berücksichtigt werden müssen, ergeben sich für das SJ 23/24 insgesamt 72 Verzehrtage.

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Nicht beihilfefähig sind Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.

Ausgeschlossen sind verarbeitete Erzeugnisse mit dem –

- Zusatz von Zucker

- Zusatz von Fett

- Zusatz von Salz

- Zusatz von Süßungsmitteln.

Die Abgabe der Erzeugnisse im Rahmen der üblichen Schulmahlzeiten ist nicht zulässig.

Nur die in der unten aufgeführten Liste aufgeführten Obst- und Gemüsearten werden durch das EU-Schulprogramm gefördert. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Erzeugnisse aus regionalem Anbau und mit saisonalem Bezug sollen nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden.

Folgende Obst- und Gemüsearten werden gefördert: Liste der beihilfefähigen Erzeugnisse      EUSP_beihilfefaehige_Erzeugnisse_2023_2024.pdf (niedersachsen.de)