Schulobst und Schulgemüse
EU-Schulprogramm
Die Portionsgrößen im Rahmen des EU-Schulprogramms werden verbindlich von der EU vorgegeben. Bei Obst und Gemüse beträgt diese zwischen 85 – 100 g pro Verzehrtag. Lieferungen unterhalb der Mindestmenge und oberhalb der Höchstmenge werden nicht erstattet.
Die Portionspreise (= Beihilfesatz für die Lieferanten) werden durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz je Schuljahr verbindlich auch für Hamburg und Bremen festgelegt. Für Mischlieferungen (konventionelle und Bio-Erzeugnisse) gelten insgesamt die niedrigeren Sätze für konventionelle Erzeugnisse bzw. für Großgebinde.
Die Portionspreise für die Programmkomponente „Obst und Gemüse“ für das Schuljahr 2024/2025:
- 3,80 €/kg (Vorjahr 3,50 €/kg) für beihilfefähige Ware aus konventionellem Anbau
- 4,30 €/kg (Vorjahr 4,20 €/kg) für beihilfefähige Ware aus biologischem Anbau
Innerhalb eines Abrechnungszeitraums müssen mindestens 3 verschiedene Erzeugnisse bestellt und geliefert werden. Das Schuljahr unterteilt sich in mehrere Abrechnungszeiträume.
In Hamburg sind für das Schuljahr 2024/2025 pro Schulwoche mit 5 Schultagen für Obst und Gemüse 3 Verzehrtage vorgeschrieben. Da die unterrichtsfreien Tage aller drei Bundesländer (Hamburg, Bremen und Niedersachsen) berücksichtigt werden müssen, ergeben sich für das SJ 24/25 insgesamt 57 Verzehrtage (Vorjahr 72 Verzehrtage).
Nicht beihilfefähig sind Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse.
Ausgeschlossen sind verarbeitete Erzeugnisse mit dem –
- Zusatz von Zucker
- Zusatz von Fett
- Zusatz von Salz
- Zusatz von Süßungsmitteln.
Die Abgabe der Erzeugnisse im Rahmen der üblichen Schulmahlzeiten ist nicht zulässig.
Nur die in der unten aufgeführten Liste aufgeführten Obst- und Gemüsearten werden durch das EU-Schulprogramm gefördert. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen konventioneller und biologischer/ökologischer Erzeugung. Erzeugnisse aus regionalem Anbau und mit saisonalem Bezug sollen nach Möglichkeit besonders berücksichtigt werden.
Folgende Obst- und Gemüsearten werden gefördert: Liste der beihilfefähigen Erzeugnisse EUSP_beihilfefaehige_Erzeugnisse_2023_2024.pdf (niedersachsen.de)