Quelle: LI Hamburg
Supervision
Supervision für Beratungslehrkräfte
Nach Abschluss der Ausbildung wird jeder Beratungslehrkraft für die ersten zwei Jahre ihrer Tätigkeit die kostenfreie Teilnahme an einer Supervision angeboten.
Die Supervisionsangebote von insgesamt acht Sitzungen erstrecken sich jeweils über ein gesamtes Schuljahr.
Beratungslehrkräfte, die ihre Ausbildung vor mehr als zwei Jahren abgeschlossen haben, können die Leitung des Arbeitsbereichs ansprechen.