Theater

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Beschaffungen / Investitionsanträge

© Kay Ehlers

Seit Januar 2019 gilt für NEUBAUTEN ein neuer Theaterleitfaden, der als Anhang der LB Bau 2019 beigefügt ist (siehe Download)
Für Neubauten gilt, dass Schulbau (SBH) die Infrastruktur bereitstellt und die technische Ausstattung der Räume über einen Investitionsmittelantrag durch die BSB ergänzt wird (Scheinwerfer, Lichtpult, Tontechnik,... - zum Ablauf des Verfahrens: s. Download).
Hierbei wird zwischen dem Multifunktionsraum und dem Fachraum Theater unterschieden. In kleineren Systemen gibt es nur den Multifunktionsraum, in größeren Schulen ist ergänzend zusätzlich ein reiner Theaterfachraum vorgesehen. Nähere Informationen hierzu finden sich im Leitfaden.

Bei SANIERUNGEN bzw. UMBAUTEN gilt der Leitfaden dagegen nur als Orientierung: Hier muss die Schulleitung zunächst die bauseitige Finanzierung mit B2 oder der Stabstelle ST 23 klären. Die bauseitigen Maßnahmen sollen dann möglichst genau die Voraussetzungen für die technische Ausstattung gemäß des Leitfadens ermöglichen, welche dann über den Investitionsantrag für Lehrmittel läuft (s. oben).
Für den eigentlichen Antrag bedarf es im Vorfeld einer Beratung durch LIF 18 Theater (für die Grundschulen: Johanna Vierbaum / für die weiterführenden Schulen: Max Martens).

Wichtig ist in beiden Fällen, dass die Fachleitungen Theater und Musik frühzeitig in die Planungsprozesse (Phase 0) einbezogen werden!