Sicherheit im Physikunterricht
Die Sicherheit im Fachunterricht ist im Interesse der Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Die Beschaffung, Verwaltung, Lagerung und Entsorgung von Geräten und Chemikalien muss gemäß den geltenden Sicherheitsrichtlinien erfolgen. Um Risiken zu bewerten und zu minimieren, ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen von entscheidender Bedeutung.
In der "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RISU)" sind alle relevanten Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie technischen Regeln zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Unterricht zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Sichere Schule - Physik
- Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen
- Stoffliste zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“
Für spezielle Fragen können sie sich auch an die Unfallkasse Nord wenden. Diese Institution bietet zudem für Lehrkräfte Fortbildungen an: Seminarangebot Unfallkasse Nord
Strahlenschutz an Hamburger Schulen
Im Physikunterricht an Hamburger Schulen werden derzeit keine Präparate eingesetzt, deren Gehalt an Radionukliden nach dem Strahlenschutzgesetz von 2018 als regulierungsrelevant eingestuft werden muss. Experimentiert wird häufig mit Strahlerstiften, die meist das Radionuklid Radium 226 in fest von Metall umschlossener Form und einer Aktivität deutlich unterhalb der gesetzlichen Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung enthalten. Diese Strahlerstifte sind keine radioaktiven Stoffe im Sinne des Strahlenschutzgesetzes. Sie können einzeln genehmigungs- und anzeigefrei verwendet werden. Moderne empfindliche Messgeräte und neuere didaktische Konzepte ermöglichen bereits in vielen Schulen Experimente mit handelsüblichen Materialien, Naturstoffen und Lebensmitteln, die natürlich vorkommende Radionuklide enthalten. Für die allgemeinbildenden Schulen besteht deshalb keine Notwendigkeit zur Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten, wenn Strahler mit Aktivitäten unterhalb der gesetzlichen Freigrenzen verwendet werden. Die Physiklehrkräfte gewährleisten einen professionellen und gefahrlosen Umgang mit allen Quellen ionisierender Strahlung. Die Sammlungsleiter verwahren Störstrahler, Röntgengeräte und Präparate mit Radionukliden fachgerecht und sicher.
Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Umgang mit radioaktiven Stoffen entnehmen.
Für detaillierte Auskünfte und Rückfragen wenden Sie sich an den Strahlenschutzbevollmächtigte der BSB: axel.sprenger@bsb.hamburg.de, 0176 - 42863000