Umwelterziehung und Klimaschutz

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Gütesiegel Klimaschule

Wie erhält eine Schule das Gütesiegel "Klimaschule"?

Gütesiegel Klimaschule
© grafyx visuelle kommunikation mbh

Eine Schule kann zur Klimaschule werden, wenn sie systematisch und gemeinsam mit der Schulgemeinschaft an der Reduktion der schulischen CO2-Emissionen arbeitet. Daneben muss sie das Thema „Klimaschutz“ pädagogisch einbinden und dafür einen Plan entwickeln. Schulen, die einen Klimaschutzplan erstellt haben, können sich für das Gütesiegel „Klimaschule“ bewerben.

Die Auszeichnung zur Klimaschule findet in allen geraden Jahren statt, also in 2022, 2024, 2026 usw.  Die Bewerbung ist bis zu den Herbstferien möglich ist. Das Bewerbungsformular kann bei Björn von Kleist angefordert werden.

Hamburger Klimaschulen dokumentieren über den Klimaschutzplan, wie sie zur Erreichung der Klimaschutzziele der Freien und Hansestadt Hamburg beitragen. Sie haben eine freiwillige Selbstverpflichtung mit konkreten Zielen und Maßnahmen für die nächsten Jahre erarbeitet. Die ausgezeichneten Schulen erhalten das Gütesiegel in Form eines Schildes zum Aufhängen im öffentlichen Raum sowie eine Urkunde.

Film zur Auszeichnungsveranstaltung zum Gütesiegel Klimaschule 2015-2016

Ein roter Abspiel Knopf auf einem dunklem Hintergrund.

Das Siegel soll anspornen

Die Aussicht auf das Gütesiegel soll möglichst viele Schulen anspornen, sich für den Klimaschutz einzusetzen und die CO2-Einsparziele der Stadt zu unterstützen. Mit dem Gütesiegel ist sichergestellt, dass wenige, aber verbindliche Eckpunkte das Engagement einer Klimaschule glaubwürdig, überprüfbar und einheitlich abbilden.
Gleichzeitig ermöglichen die transparenten und einfach formulierten Anforderungen einem großen Kreis von Schulen eine aktive Beteiligung am Klimaschutz. Der Standard kann von jeder Schule unabhängig von der Größe und vom Schultyp umgesetzt und erfüllt werden. Das wurde bei bisherigen Gütesiegelverleihungen an Hamburger Grundschulen, Förderschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen eindrucksvoll bewiesen.

Die Kriterien für die Erstvergabe

Um das Gütesiegel zu erhalten, muss eine Schule einen Klimaschutzplan mit formell zu erfüllenden Eckpunkten vorlegen. Art und Umfang der Kriterien stellen die Verbindlichkeit des Klimaschutzes in der Schule und die Umsetzung des Klimaschutzplans sicher:

  1. Ein schuleigener Klimaschutzplan ist erstellt.
  2. Schülerinnen und Schüler waren an der Entwicklung des Klimaschutzplans beteiligt.
  3. Der Klimaschutzplan beschreibt eine langfristige Strategie, wie die Schule zumindest in den nächsten 10 Jahren zum Klimaschutz beiträgt.
  4. Es sind ein CO2-Einsparziel und konkrete pädagogische und technische Maßnahmen festgelegt, um das Ziel der Klimaneutralität der Stadt Hamburg (vgl. Hamburger Klimaplan) zu unterstützen.
  5. Für alle Klimaschutzmaßnahmen sind der Umsetzungsbeginn und eine verantwortliche Person festgelegt.
  6. Die zeitliche und personelle Planung der Maßnahmen ist realistisch umsetzbar.
  7. Eine Klimaschutzbeauftragte oder ein Klimaschutzbeauftragter ist benannt und erhält Ressourcen für diese Aufgabe.
  8. Die oder der Klimaschutzbeauftragte hat eine Arbeitsgruppe (Klimateam) gegründet, die sich regelmäßig trifft und die Klimaschutzmaßnahmen plant und koordiniert. Schülerinnen und Schüler werden beteiligt.
  9. Eine Person aus der Schulleitung ist für das Klimateam ansprechbar und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten.
  10. Die Schulkonferenz bzw. das oberste Beschlussgremium der Schule hat den Klimaschutzplan verabschiedet.
  11. Der Klimaschutzplan ist veröffentlicht.

Nach zwei Jahren: Das Gütesiegel behalten

Die Arbeit mit dem Klimaschutzplan ist ein kontinuierlicher Prozess. Daher soll der Plan jährlich fortgeschrieben und aktualisiert werden.
Bei jeder Aktualisierung geht es um die Fragen:
Was wurde umgesetzt? Was wurde erreicht?
Welche Ziele, Maßnahmen, Indikatoren etc. sollen überarbeitet werden?

Das Gütesiegel wird für zwei Jahre vergeben.
Danach können Schulen weiterhin Klimaschule bleiben, wenn die folgenden Wiedervergabe-Kriterien erfüllt werden:

  1. Der schuleigene Klimaschutzplan ist aktualisiert.
  2. Schülerinnen und Schüler waren in den letzten zwei Jahren an der Umsetzung des Klimaschutzplans beteiligt.
  3. Die Entwicklung der CO2-Emissionen wurde mit dem geplanten Ziel verglichen. Wird der Trend des geplanten Reduktionsziels nicht eingehalten, muss dies begründet werden. In diesem Fall müssen Verbesserungen im Klimaschutzplan vorgenommen werden.
  4. Mindestens 75% der Maßnahmen, die laufend umgesetzt werden sollen oder deren Umsetzungsbeginn in den letzten zwei Jahren vorgesehen war, sind umgesetzt worden oder befinden sich in Umsetzung.
    Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, ist eine Begründung erforderlich.
  5. Die zeitliche und personelle Planung der Maßnahmen wurde überprüft, ggf. angepasst und ist realistisch umsetzbar.
  6. Eine Klimaschutzbeauftragte oder ein Klimaschutzbeauftragter ist benannt und erhält Ressourcen für diese Aufgabe.
  7. Die oder der Klimaschutzbeauftragte leitet eine Arbeitsgruppe (Klimateam), die sich regelmäßig trifft und die Klimaschutzmaßnahmen plant und koordiniert. Schülerinnen und Schüler werden beteiligt.
  8. Die oder der Klimaschutzbeauftragte oder eine Vertretung hat jährlich an mindestens einem Netzwerktreffen der Klimaschulen teilgenommen.
  9. Die Fortschritte bei der Umsetzung des Klimaschutzplans wurden jährlich jeweils im Schülerrat, in der Lehrerkonferenz und ggf. im Elternrat vorgestellt.
  10. Eine Person aus der Schulleitung ist für das Klimateam ansprechbar und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten.
  11. Die Schulkonferenz bzw. das oberste Beschlussgremium der Schule hat den aktualisierten Klimaschutzplan verabschiedet.
  12. Der aktualisierte Klimaschutzplan ist veröffentlicht.

Ergänzende Werkzeuge

Ausführliche Informationen zum Gütesiegel Klimaschule finden Sie im Kapitel 5 des Praxisleitfaden Klimaschule ab Seite 81 (PDF).