Der Vorbereitungsdienst in Hamburg

Der Vorbereitungsdienst in Hamburg

B_2.0Lehrkraft in HH werden
© Markus Hertrich
Lehrkraft in Hamburg werden

Der Vorbereitungsdienst in Hamburg

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Übersicht und Einführung

Mehr als 1200 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aller Schulformen werden in der Abteilung Ausbildung des Landesinstituts Hamburg (LIA) 18 Monate lang auf die vielfältigen Aufgaben einer Lehrkraft vorbereitet. Zu den Leitlinien in der Hamburger Ausbildung gehören die Anerkennung von Diversität und durchgängige Inklusionsorientierung, die Förderung von Professionalität, Reflexionsfähigkeit und Kooperation, die Orientierung an der Zukunft sowie der Fokus auf Unterricht, Lernen und Lehren.

1. Lehrämter

In der Abteilung Ausbildung werden seit dem 1. August 2020 die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in folgenden fünf Lehrämtern ausgebildet:

– Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I (LAPS)

– Lehramt an Gymnasien (LAGym)

– Lehramt für Sonderpädagogik (LAS)

– Lehramt an Berufsbildenden Schulen (LAB)

– Lehramt an Grundschulen (LAGS)

2. Struktur und Formate der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Einstellungstermine sind der 1.2. und 1.8. eines jeden Jahres.

Während des Vorbereitungsdienstes wird durchgängig bedarfsdeckend und eigenständig im Umfang von durchschnittlich 10 Wochenstunden unterrichtet. Diese sind je nach Lehramt unterschiedlich auf die Ausbildungshalbjahre verteilt (Beispiel: Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I: 8-12-10, Lehramt an Grundschulen: 10-10-10). Über die genaue Aufteilung entscheidet die Hauptseminarleitung nach Rücksprache mit der Schulleitung. Insgesamt müssen in 18 Monaten 30 Wochenstunden erreicht werden.

Die Ausbildung erfolgt in zwei Unterrichtsfächern (für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I sowie für das Lehramt an Gymnasien) bzw. in einem Unterrichtsfach und zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten (Lehramt für Sonderpädagogik) oder in einem Unterrichts- und einem Berufsfach (Lehramt an Berufsbildenden Schulen). Die Unterrichtsfächer sind fast alle miteinander kombinierbar.

Schulische Ausbildung / schulischer Einsatz während des Vorbereitungsdienstes:

Lehramt

schulischer Einsatz

Lehramt an Grundschulen:

Druchgängig bedarfsdeckender Unterricht an einer Grundschule

Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I:

In der Regel sowohl an Grundschulen als auch an Stadtteilschulen

Lehramt an Gymnasien:

Entweder an Gymnasien oder an Stadtteilschulen

Lehramt für Sonderpädagogik:

An speziellen Sonderschulen und an Stadtteilschulen (inklusiven Einrichtungen), bisweilen auch in Regionalen Bildungs- und Beratungszentren

Lehramt an Berufsbildenden Schulen:

Ausbildung in den verschiedenen Typen und Bildungsgängen der Berufsbildenden Schulen



Im Landesinstitut werden die Lehrkräfte in jeweils einem Hauptseminar und zwei Fachseminaren ausgebildet. Die Fachseminare sind jahrgangsgemischt und zum Teil auch lehramtsgemischt  zusammengesetzt. Hauptseminare vermitteln allgemeine Grundlagen der Profession, allgemeine Pädagogik und Didaktik sowie Schulpädagogik und Schulrecht. Die Hauptseminarleitungen sind die unmittelbaren Vorgesetzten der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. In Fachseminaren werden fachdidaktische Qualifikationen vermittelt.

Außerdem besuchen die Lehrkräfte Veranstaltungen im Lehrerinnen- und Lehrertraining (Schwerpunkt Beratungskompetenzen und personale Kompetenzen) sowie Pflicht- und Wahlmodule (überfachliche Kompetenzen). Thementage („Blick über den Tellerrand“) und Kompakttage (Arbeit an exemplarischen komplexen Lernsituationen mit Haupt- und Fachseminarleitungen) werden auf der Ebene von Unterabteilungen (mit Lehramtsbezug) oder für die ganze Abteilung Ausbildung angeboten. 

Während der Ausbildung hospitieren die Seminarleitungen in der Regel dreimal im Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Außerdem nehmen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an mindestens 20 Kleingruppenhospitationen teil, von denen sie mindestens zwei aktiv selbst gestalten. Das Prinzip des reflexiven Erfahrungslernens ist dabei grundlegend.

Jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst hat Anspruch auf die Begleitung durch Fachmentoren und Fachmentorinnen in jedem ihrer Unterrichtsfächer. Es werden allen Schulen, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ausbilden, insgesamt 3 Stunden Wochenarbeitszeit (WAZ) für die Dauer der gesamten Ausbildung zugewiesen, die sich auf die Fachmentoren und Fachmentorinnen in beiden Fächern verteilen und ihnen als Funktionszeit angerechnet werden sollen (Ausbildungsverpflichtung). Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst haben Anspruch auf wöchentliche Unterrichtsbesuche bzw. Beratungen durch die Mentoren und Mentorinnen im Umfang von 1,5 Stunden Wochenarbeitszeit je Mentor und Mentorin. Bei der Ausbildung an zwei Schulen erfolgt die Zuweisung anteilig.

3. Prüfungen

Die Zweite Staatsprüfung (in Klammern der Prozentanteil der Note des jeweiligen Prüfungsteils an der Gesamtnote) setzt sich zusammen aus

– zwei unterrichtspraktischen Prüfungen (je 15 %),

– einer schriftlichen Arbeit (10 %),

– einer kolloquialen mündlichen Prüfung (20 %) und

– der Note für die Bewährung im VD (40 %).

Schriftliche Arbeit und mündliche Prüfung sollen sich auf komplexe Praxissituationen beziehen, die die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst während ihrer Ausbildung erfahren haben.

4. Curriculare Grundlagen

Der Referenzrahmen für die Ausbildung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. bildet die curriculare Grundlage der gesamten Ausbildung. Er ist kompetenzorientiert angelegt und auf die zentralen Handlungsfelder der Profession ausgerichtet. Damit greift er zugleich die KMK-Standards für Lehrerbildung auf. Die formulierten Anforderungen finden sich in den Berichtskategorien der Abschlussberichte wieder. Fachdidaktische Konkretisierungen werden auf der Basis des Referenzrahmens entwickelt.

Für folgende Bereiche werden Anforderungen im Referenzrahmen formuliert:

– personale und sozial-kommunikative Kompetenzen entwickeln,

– Unterrichten (Lernprozessgestaltung),

– Erziehen und Beraten,

– Diagnostizieren, Beurteilen und Bewerten,

– die eigene Professionalisierung entwickeln und Schule gestalten.

5. Rechtlicher Rahmen

Den gültigen rechtlichen Rahmen für die Ausbildung in der II. Phase und für die Zweite Staatsprüfung bildet die „Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen (VVZS) vom 14.09.2020(gültig für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Einstellungstermin bis zum 31.01.2024) oder die Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen (VVZS) vom 23.01.2024 (gültig für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit Einstellungstermin ab dem 01.02.2024).

Die „Richtlinien über Ziele, Gestaltung und Organisation der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Hamburger Schulen“ (Ausbildungsrichtlinien) – gültig seit 26.2.2013 – regeln Ziele und Grundsätze für die organisatorische und konzeptionelle Gestaltung des Vorbereitungsdienstes.  

Die Verordnung „Lehramt zur Ausführung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes“ (HmbBQFG-VO-Lehramt) vom 4.6.2013 (Verordnung) regelt die rechtlichen Grundlagen der Anpassungsqualifizierung.

6. Wegweiser für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

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Der Wegweiser gibt Lehrkräften im Vorbereitungsdienst einen Überblick zu Ausbildungsinhalten und vermittelt Basisinformationen über Strukturen, Organisation, Zuständigkeiten, Abläufe sowie rechtliche Rahmenbedingungen.

Im Anhang befindet sich u. a. die „Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Hamburger Schulen“ (VVZS) sowie die aktualisierte Fassung des Referenzrahmens

Weitere Informationen
Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung
Weidenstieg 29
20259 Hamburg
Abteilung Ausbildung (LIA)

Sigrid Lickteig
E-Mail: sigrid.lickteig@li.hamburg.de

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