Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Schule

Anmeldung zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Sie sind Schulleiterin/Schulleiter und möchten Ihre Schule zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen anmelden? Bis zum 31.1. jeden Jahres nehmen wir die Anmeldungen für das kommende Schuljahr entgegen. Schreiben Sie uns gerne an: gefaehrdungsbeurteilung@li.hamburg.de.

Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) wird eine wichtige Verpflichtung nach § 5 und § 6 des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt. Eine gut durchgeführte Gefährdungsbeurteilung ist jedoch weitaus mehr als das: Ihr Kollegium tauscht sich zu den Belastungen aus, entwickelt Lösungsideen und konkrete nachhaltige Maßnahmen, um den Arbeitsplatz Schule gesundheitsförderlich zu gestalten. Ob Umgestaltung des „Lehrerzimmers“, Einrichtung von ruhigen Arbeitsplätzen, schulinterne Fortbildung oder Supervision: Was für Ihr Kollegium passt, entwickeln Sie nach der Erhebung der Belastungen gemeinsam.

Am Arbeitsplatz Schule ist die jeweilige Schulleitung für die Durchführung der GBPsych und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Belastungsreduktion verantwortlich. Der Prozess der Beurteilung der psychischen Belastungen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen werden unter Beteiligung des Kollegiums und des Personalrats durchgeführt. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte ungefähr alle fünf Jahre aktualisiert werden

Hier finden Schulleitungen alle Informationen zur Planung und Durchführung einer GBPsych an Hamburger Schulen.

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet eine umfragegestützte Analyse der Ist-Situation und ermöglicht die Identifizierung von Belastungen und Ressourcen an einer Schule. Auf der Grundlage der erhobenen Daten werden geeignete Maßnahmen entwickelt, dokumentiert und evaluiert.

Das Referat Gesundheit (LIB 4) berät und unterstützt in allen Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Schule.


Grundlagen