Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Schule
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu ermitteln und geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes umzusetzen. Dabei soll die mit dem Arbeitsplatz verbundene Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieden und eine verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden.
Hierzu muss neben einer sicherheitstechnischen Überprüfung des Arbeitsplatzes durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit auch die mit der Arbeit verbundene psychische Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beurteilt werden.
Am Arbeitsplatz Schule ist die jeweilige Schulleitung für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Belastungsreduktion verantwortlich. Der Prozess der Beurteilung der psychischen Belastungen sowie die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen werden unter Beteiligung des Kollegiums und des Personalrats durchgeführt. Eine Gefährdungsbeurteilung sollte ungefähr alle 5 Jahre aktualisiert werden.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beinhaltet eine umfragegestützte Analyse der Ist-Situation und ermöglicht die Identifizierung von Belastungen und Ressourcen an einer Schule. Auf der Grundlage der erhobenen Daten werden geeignete Maßnahmen entwickelt, dokumentiert und evaluiert.
Das Referat Gesundheit (LIB 4) berät und unterstützt in allen Fragen zum Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz Schule. Bei der konkreten Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist das Referat Gesundheit in Prozessverantwortung.
Das Leistungsspektrum des Referates Gesundheit deckt im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung folgende Punkte ab:
- Beratung der Schulleitungen zur Vorbereitung des Prozesses
- Vorbereitungsgespräche mit Schulleitung, Personalrat und Steuergruppe
- Information für die Beschäftigten in der Schule
- Beratung zur Auswahl des Analyseinstruments
- Datenerhebung und Datenauswertung (bei Auswahl des Instruments BUGIS)
- Vorstellung der Ergebnisse im Leitungsteam, in einem Steuergremium der Schule und auf einer Mitarbeiterkonferenz
- Prozessbegleitung bei der Einbindung des Gesundheitsmanagements, z.B. in die ZLV
- Unterstützung bei der Entwicklung, Umsetzung und Dokumentation von Maßnahmen
- Unterstützung bei der Durchführung von Ganztagesveranstaltungen zur Maßnahmenumsetzung
- Organisation externer Expertinnen und Experten bzw. Trainerinnen und Trainer auf Anfrage
- Evaluation der umgesetzten Maßnahmen
- Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach 5 Jahren.
Grundlagen:
- Folgender Arbeitsschutzfilm erläutert grundlegende Aspekte der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Betrieb. Die Inhalte sind auf den Arbeitsplatz Schule übertragbar: arbeitsschutzfilm.de
- Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6):
www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ - Vereinbarung zur Regelung der Gefährdungsbeurteilung der physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz nach § 94 HmbPersVG zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der hamburgischen Verwaltung:
www.dbb-hamburg.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-hamburg_de/pdf/dienstvereinbarungen/Gefaehrdungsbeurteilung.pdf
- Arbeitsstättenverordnung:
www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/index.html
- Bundesbeamtengesetz, § 78 Fürsorgepflicht des Dienstherrn:
www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__78.html
- „Empfehlung zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.11.2012):
- GDA: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung:
https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf?__blob=publicationFile&v=2