Gymnasiale Oberstufe, Abiturbestimmungen
Gymnasiale Oberstufe, Abiturbestimmungen
Aufgaben für das schriftliche und mündliche Abitur
Wenn Sie für das schriftliche oder mündliche Abitur Aufgaben stellen, beachten Sie bitte die folgenden Bestimmungen genau, damit Ihre Aufgabenvorschläge genehmigt werden können.
Für die Erstellung von dezentralen Musikabituraufgaben bietet das Beratungsfeld im 1. Halbjahr eine dreiteilige Fortbildung „Abitur im Fach Musik“ an. Bitte schauen Sie unter Veranstaltungen nach.
Die Checkliste hilft Ihnen zu überprüfen, ob Sie alle wichtigen Formalien bei der Erstellung der Themen beachtet haben; die Orientierung an dieser Liste wird den Themenstellenden empfohlen. Dann können Sie sehen, nach welchen Kriterien die Themenprüfenden vorgehen.
Maßgeblich neben dem allgemeinen Teil der Abiturrichtlinie ist der Anhang für des Fach Musik, beides finden Sie unter:
https://www.hamburg.de/bsb/abiturrichtlinien/
Präsentationsprüfung
Präsentationsprüfungen im Fach Musik können (müssen aber nicht) musikpraktische Anteile beinhalten. In einer Präsentationsprüfung dienen musikpraktische Anteile der Verdeutlichung und Demonstration von Aspekten des Untersuchungsthemas. Sie haben nicht den rein performativen Charakter einer musikpraktischen Abiturprüfung des Aufgabentyps 4.2.4 (vgl. Kapitel 4.2.4 in der Abiturrichtlinie) oder wie in der Besonderen Lernleistung (BLL) mit Wettbewerbsteilnahme. Näheres im Kapitel 5.2 des Anhangs 16 (Musik) der Abiturrichtlinie. Die folgenden Aufgabenbeispiele für die Präsentationsprüfung sollen Ihnen Anregungen für die Erstellung der Aufgaben geben und den Ablauf erläutern:
https://www.hamburg.de/bsb/praesentationspruefung-beispielaufgaben/nofl/11593254/musik/
Besondere Lernleistung
Die Besondere Lernleistung kann im Fach Musik in Verknüpfung mit einer Wettbewerbsteilnahme durchgeführt werden (s.u.). Sie kann aber auch ohne musikpraktische Anteile, dann also eher mit forschender Fach-Perspektive wie in anderen Schulfächern, erfolgen. Näheres im Kapitel 6 des Anhangs 16 (Musik) der Abiturrichtlinie.
Landes- und Bundeswettbewerb "Jugend Musiziert" im Abitur
Für fortgeschrittene Instrumentalisten, die beim Landes- oder Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" gut abgeschnitten haben, gibt es die Möglichkeit, ihre Ergebnisse als besondere Lernleistung ins Abitur einzubringen. Die folgende Empfehlung zeigt Ihnen, wie es geht.
» Empfehlungen der BSB und des Landesausschusses "Jugend musiziert" zur besonderen Lernleistung (PDF 184 KB)
Bildungspläne & Prüfungsordnungen
Die aktuellen Bildungspläne, Prüfungsordnungen (APO-AH), Abiturrichtlinien (ARL, A-Heft) etc. entnehmen Sie bitte den entsprechenden Webseiten der Behörde für Schule und Berufsbildung.
Kontakt
Christoph Kalz
Hartsprung 23
22529 Hamburg
Tel.: (040) 428 842 209
E-Mail: christoph.kalz@li.hamburg.de
Aktuelles zum Musik-Abitur, den Prüfungsordnungen und zur Themenprüfung recherchieren Sie bitte im Newsletter des Beratungsfelds Musik